Abmahnung erhalten? So reagieren Sie richtig

Abmahnungen sind ein lukratives Geschäftsmodell – deshalb gibt es heute auch so viele Abmahnanwältinnen und /-anwälte, sowie Abmahnvereine, die diese massenhaft verschicken. Egal ob Selbständige, Freelancer:innen oder Unternehmen aller Branchen; die Angst vor Abmahnungen ist allgegenwärtig und sie ist nicht unberechtigt. Wir haben in diesem Artikel alle wichtigen Infos zum Thema Abmahnung zusammengetragen und klären unter anderem die Fragen, wer überhaupt abmahnen darf, welches die Folgen einer Abmahnung sind und wie Sie bei einer Abmahnung richtig handeln.

Was ist eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist ein Schreiben, in dem die Abgemahnten von Rechteinhaber:innen, Wettbewerber:innen, deren Anwältinnen beziehungsweise Anwälten, Verbraucher:innen, Berufs- und Wirtschaftsverbände sowie Konsumentenschutz-Organisationen aufgefordert werden, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen und sich dazu mit der Abgabe einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung zu verpflichten. Ausserdem wird die/der Abgemahnte aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung, also die Rechtsanwaltskosten, zu bezahlen. Je nach Rechtsgebiet kann es auch sein, dass die Abmahner:innen Schadenersatz verlangt (zum Beispiel bei Urheberrechtsverletzungen).

Wer darf überhaupt abmahnen?

Eine Abmahnung dürfen grundsätzlich nur die Inhaber:innen der Rechte, gegen die Abgemahnte verstossen haben, aussprechen (zum Beispiel Urheber:innen oder Markenrechtsinhaber:innen) sowie deren gesetzliche Vertreter:innen und ausserdem Verbraucherzentralen oder -verbände. Bei Wettbewerbsverstössen dürfen sowohl Wettbewerber:innen und deren Verterter:innen, als auch Kundinnen oder Kunden, die wirtschaftlichen Interessen bedroht oder verletzt werden, abmahnen. Darüber hinaus sind auch Berufs- und Wirtschaftsverbände, sowie Organisationen von gesamtschweizerischer oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen, zu einer Abmahnung berechtigt.

Abmahnung durch Rechteinhaber:innen

Eine Abmahnung kann zum Beispiel wegen eines Urheber- oder Markenrechtsverstosses erfolgen. In diesem Fall dürfen diejenigen, denen das Urheberrecht oder das Recht an der Marke gehört, die Abmahnung aussprechen oder eine Rechtsanwältin beziehungsweise einen Rechtsanwalt damit beauftragen. Zum Beispiel können Fotograf:innen eines Bildes oder deren Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt die unrechtmässige Verwendung eines Bildes abmahnen.

Abmahnung durch Wettbewerber:innen

Ein Wettbewerbsverstoss im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, ist folgendermassen definiert:

„Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.“

Dazu gehören beispielsweise irreführende oder vergleichende Werbung, die Verwendung missbräuchlicher Geschäftspraktiken oder fehlerhafte Preis- oder Warenbeschreibungen. Neben direkten Wettbewerber:innen können auch Kundinnen oder Kunden, deren wirtschaftliche Interessen bedroht oder verletzt werden, sowie Berufs- und Wirtschaftsverbände, Konsumentenschutz-Organisationen oder in besonderen Fällen auch der Bund einen Wettbewerbsverstoss abmahnen.

Internationale Abmahnungen

Ein Wettbewerbsverhältnis kann im Übrigen auch bestehen, wenn beispielsweise ein:e deutsche Onlinehändler:in ihr/sein Sortiment in der Schweiz (und Österreich) verkauft und sich dort eines Wettbewerbsverstosses schuldig macht. Dieser kann wiederum von regional ansässigen Onlinehändler:innen oder Verbraucherzentralen, sowie Verbraucherverbänden abgemahnt werden.

Abmahnung durch Verbraucherzentralen

Auch Verbraucherzentralen und Wettbewerbsverbände können abmahnen. Verbraucherzentralen (Verbraucherverbände) setzen die Verbraucherschutzrechte durch. Sie haben die sogenannte Verbandsklagebefugnis, das heisst, sie dürfen Verstösse gegen die AGB und gegen das UWG abmahnen und gerichtlich dagegen vorgehen. Seit Anfang 2016 dürfen Verbraucherverbände auch bei Datenschutzvergehen, also DSGVO-Verstössen, abmahnen und klagen. Der EuGH (Europäischer Gerichtshof) bestätigte dies unlängst in seinem Urteil zur Meta Plattform Ireland Limited (ehemals Facebook Ireland). Hier hatte der die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv) Klage gegen den Konzern eingereicht.

Folgen einer Abmahnung: Die Unterlassungserklärung

In einer Abmahnung werden Abgemahnte immer aufgefordert, die Abmahnkosten (also die Anwaltskosten der Abmahner:innen) zu bezahlen. In manchen Fällen wird auch Schadenersatz verlangt, beispielsweise bei Urheberrechtsverletzungen. Mit diesen einmaligen Kosten ist es aber (oft) nicht getan. Denn jede Abmahnung enthält ausserdem die Aufforderung zur Unterzeichnung einer sogenannten strafbewehrten Unterlassungserklärung. Damit sollen die Abgemahnten gegenüber den Gläubiger:innen (den Abmahnenden), bestätigen, das abgemahnte Verhalten in Zukunft zu unterlassen und für den Fall, dass gegen diese Verpflichtung verstossen wird, eine Vertragsstrafe zu zahlen.

Das Gefährliche dabei ist: Wenn Sie eine strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben, geben Sie damit ein Schuldanerkenntnis ab. Das heisst, Sie geben zu, dass Sie die Rechtsverletzung, die Ihnen in der Abmahnung vorgeworfen wird, begangen haben und diese nicht wiederholen werden. Wenn Sie das doch tun, egal ob bewusst oder unbewusst, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Hinzu kommt, dass gegnerische Anwältinnen und Anwälte die Unterlassungserklärung oft viel zu weit fassen, das heisst, sie deckt am Ende wesentlich mehr ab als die ursprüngliche Rechtsverletzung. Dadurch wird es viel schwerer, sie einzuhalten und das Risiko für einen versehentlichen erneuten Verstoss ist hoch. Aus diesen Gründen sollten Sie niemals eine Unterlassungserklärung leichtfertig und ohne rechtliche Überprüfung unterschreiben.

Bei einer Abmahnung richtig handeln

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, gilt zuerst einmal: Bleiben Sie ruhig, handeln Sie nicht im Alleingang und vor allem: Unterschreiben Sie niemals einfach so die beigefügte Unterlassungserklärung. Denn damit unterschreiben Sie ein Schuldeingeständnis. Lassen Sie die Abmahnung immer von einer Anwältin beziehungsweise einem Anwalt überprüfen und verhandeln Sie niemals selbst mit der Gegenseite. Warum das schnell schief gehen kann, zeigt dieser echte exali Schadenfall sehr deutlich: Markenrechtsverletzung: Ein IT-Dienstleister vergisst Markenrecherche. Wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung haben, melden Sie jede Abmahnung sofort dem Versicherer. Dieser prüft die Abmahnung für Sie und wehrt unberechtigte Forderungen ab.

 

Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren, haben wir auch in diesem Video noch einmal zusammengefasst:

 
 

Abmahnung versichern: Berufshaftpflicht schützt bei Abmahnungen

Wenn Sie schon einmal abgemahnt wurden, dann kam unser Artikel für dieses Mal leider zu spät und wir konnten Ihnen nur mit Informationen rund um das Thema Abmahnung weiterhelfen. Aber Sie wissen jetzt, wie Sie bei einer Abmahnung richtig reagieren. Doch wäre es nicht schön, wenn Sie Abmahnungen in Zukunft gelassener entgegensehen könnten und sich andere darum kümmern würden? Das geht! Mit einer Berufshaftpflicht über exali Denn im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist. Er wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.

 

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