Wie reagieren Sie richtig auf eine Abmahnung?
Was ist eine Abmahnung?
Eine Abmahnung ist ein Schreiben in Schriftform, in dem wird von Ihnen verlangt wird, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Dazu sollen Sie sich mit Ihrer Unterschrift unter der beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung verpflichten. In der Regel werden Sie zudem aufgefordert, die Kosten für die Abmahnung zu tragen. Abhängig von der Art der Rechtsverletzung sind Sie möglicherweise auch mit einer Schadenersatzforderung konfrontiert – zum Beispiel, wenn Sie gegen das Urheberrecht verstossen.
Wer darf abmahnen?
Grundsätzlich dürfen nur die Personen abmahnen, die über Rechte verfügen – zum Beispiel an einer Marke oder einem Werk. Auch eine gesetzliche Vertretung oder Verbraucherzentralen dürfen Abmahnungen aussprechen. Eine gesonderte Kategorie bilden Wettbewerbsverstösse. Hier dürfen Wettbewerberinnen, Wettbewerber und deren Vertretung abmahnen. Auch Kundschaft, deren wirtschaftliches Interesse bedroht oder verletzt wird, sind befugt. Darüber hinaus sind auch Berufs- und Wirtschaftsverbände, sowie Organisationen von gesamtschweizerischer oder regionaler Bedeutung, die sich statutengemäss dem Konsumentenschutz widmen, zu einer Abmahnung berechtigt.
Abmahnung durch Inhaberinnen und Inhaber von Rechten
Haben Sie auf Ihrer Website ein fremdes Bild verwendet, ohne die Erlaubnis dafür einzuholen? Dann kann die Person, die die Rechte an diesem Bild hat, Sie abmahnen. Das kann die Person selbst tun oder sie beauftragt dafür eine Anwältin beziehungsweise einen Anwalt.
Abmahnung durch den Wettbewerb
Wenn Sie ein eigenes Business führen, müssen Sie bestimmten Verpflichtungen nachkommen. Unterlassen Sie das und verschaffen sich dadurch einen Wettbewerbsvorteil, begehen Sie einen Wettbewerbsverstoss. Typische Fälle für Wettbewerbsverstösse sind:
- Irreführende oder vergleichende Werbung
- Missbräuchliche Geschäftspraktiken
- Fehlerhafte Preis- oder Warenbeschreibungen
Wettbewerberinnen und Wettbewerber dürfen Sie für diese Verstösse abmahnen. Auch Kundschaft, die ihre wirtschaftliche Interessen verletzt oder bedroht sieht, ist dazu befugt. Gleiches gilt für Berufs- sowie Wirtschaftsverbände, Konsumentenschutzorganisationen oder den Bund (in besonderen Fällen).
Ein Wettbewerbsverstoss im Sinne des Bundesgesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb, ist folgendermassen definiert:
„Unlauter und widerrechtlich ist jedes täuschende oder in anderer Weise gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstossende Verhalten oder Geschäftsgebaren, welches das Verhältnis zwischen Mitbewerbern oder zwischen Anbietern und Abnehmern beeinflusst.“
Sind Abmahnungen auch international möglich?
Abmahnungen sind auch international möglich – zum Beispiel, wenn Sie über Ihren Onlineshop Produkte in Österreich verkaufen. Unterläuft Ihnen dabei ein Wettbewerbsverstoss, können regionale Onlinehändlerinnen und -händler Sie dafür abmahnen.
Abmahnung durch Verbraucherzentralen
Verbraucherzentralen setzen Verbraucherschutzrechte durch. Sie verfügen über die sogenannte Verbandsklagebefugnis. Damit dürfen Sie einige Verstösse abmahnen – zum Beispiel gegen die AGB, das UWG oder Datenschutzvergehen.
Was ist eine Unterlassungserklärung?
Erhalten Sie eine Abmahnung, werden Sie aufgefordert, eine strafbewehrte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Damit versprechen Sie, das abgemahnte Verhalten künftig zu unterlassen. Zudem erklären Sie sich bereit, eine Vertragsstrafe zu zahlen, wenn Sie gegen diese Verpflichtung verstossen.
Das Gefährliche: Unterschreiben Sie eine Unterlassungserklärung, geben Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung zu. Zusätzlich versprechen Sie, diese nicht zu wiederholen – unterläuft ihnen das abgemahnte Fehlverhalten erneut, müssen Sie eine Vertragsstrafe zahlen. Die Gefahr hierbei ist: Viele Unterlassungserklärungen sind zu weit gefasst. Sie decken mehr ab als die ursprüngliche Rechtsverletzung. Das erschwert das Unterlassen eines Verstosses massiv.
Wie reagieren Sie auf eine Abmahnung?
Das Wichtigste zuerst: Bleiben Sie ruhig. Verfallen Sie nicht in Aktionismus und unterschreiben Sie auf keinen Fall die beigefügte Unterlassungserklärung. Lassen Sie die Abmahnung stattdessen immer juristisch prüfen. Verhandeln Sie niemals selbst mit der Gegenseite.
Warum das schief gehen kann, zeigt dieser Schadenfall sehr deutlich: Markenrechtsverletzung: Ein IT-Dienstleister vergisst Markenrecherche.
Haben Sie sich mit einer Berufshaftpflicht abgesichert, melden Sie die Abmahnung umgehend Ihrem Versicherer. Dieser prüft die Abmahnung für Sie und wehrt unberechtigte Forderungen ab.
Wie Sie richtig auf eine Abmahnung reagieren, haben wir auch in diesem Video noch einmal zusammengefasst:
Wie können Sie sich bei Abmahnungen schützen?
Erhalten Sie eine Abmahnung, ist der Schreck erst einmal gross. Doch mit einer Berufshaftpflicht über exali stehen Sie im Schadenfall nicht allein da. Denn im Fall einer Abmahnung prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob sie berechtigt ist. Er wehrt unberechtigte Forderungen ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.
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