Wanderweg falsch beschildert: Wenn Druckaufträge schiefgehen und die Agentur haften muss

In der heutigen digitalen Welt, in der das Paperless Office zum guten Ton gehört und man höchstens noch ein Handout ausdruckt, hört sich „Druckeigenschaden“ ziemlich oldschool an. Wer druckt denn heutzutage noch etwas, könnte man jetzt fragen. Beim Druckeigenschaden geht es jedoch nicht nur um Flyer oder Broschüren, in denen ein Buchstabe fehlt, sondern um Taschen, Teppiche oder sogar die Schilder für Wanderwege. Hier gibt es mehr Infos zur Druckeigenschaden-Versicherung für Agenturen und echte Beispielfälle.

Wanderweg mit falschen Schildern: Druckeigenschaden für Agentur

Im unserem ersten Fall geht es um eine Design-Agentur, die die Schilder für die Kennzeichnung eines Erlebniswanderwegs designen und bedrucken lassen sollte. Nachdem das Design feststand, gab die Agentur den Druckauftrag für die Schilder an die Druckerei weiter. Das Problem dabei: Der Betreiber des Wanderwegs hatte in seinem Briefing ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Schilder, die bedruckt werden sollten, aus Hart-PVC-Platten sein müssen. Die Design-Agentur liess jedoch Schilder aus PVC-Hartschaumplatten bedrucken. Was dabei der kleine aber feine Unterschied ist, musste auch die exali-Kundenbetreuung erst einmal ergoogeln, als der Schadenfall dort landete: PVC-Hartschaumplatten haben – wie der Name schon vermuten lässt – einen Schaumkern, was die Platten nicht so beständig macht wie Hart-PVC-Platten und damit unbrauchbar für die Beschilderung eines Wanderwegs. Als der Irrtum auffiel, waren die Schilder für den Erlebnispfad bereits aufgestellt und mussten wieder eingesammelt werden. Die Kosten dafür und für den Neudruck der richtigen Schilder in Höhe von insgesamt rund CHF 3'000 übernahm der Versicherer.

Was ist ein Druckeigenschaden?

Einen Druckeigenschaden erleiden Sie als Agentur, wenn Sie in Ihrem eigenen Namen Druck- oder Herstellungsaufträge weitergeben (zum Beispiel an Druckereien) und dabei aufgrund Ihres Fehlers etwas schiefgeht (zum Beispiel durch einen Layoutfehler). Denn dann handelt es sich dabei um Ihren eigenen Schaden, da Sie Auftraggeber und Rechnungsempfänger sind. Versicherungstechnisch ist dies ein Eigenschaden, in dem Fall ein Druckeigenschaden.  

Schnaps ist Schnaps, oder nicht? Eine Medien-Agentur und falsch bedruckte Kisten

Im zweiten Fall zum Druckeigenschaden sollte eine Medien-Agentur für einen Spirituosenhändler Geschenkkartons mit verschiedenen Schnapssorten und zu dem Schnaps passenden Sprüchen bedrucken. Dabei musste teilweise nur ein Wort in dem Spruch ausgetauscht werden, damit er zu dem Schnaps passt, der im Karton ist. Genau dies hat die Agentur jedoch versäumt: Sie gab den Druckauftrag an den Hersteller der Geschenkkartons weiter, tauschte jedoch die Sprüche nicht aus. Die Folge: Alle Kartons waren mit den gleichen Sprüchen bedruckt und diese passten daher teilweise nicht mehr zu dem Schnaps, der im Karton war. Kurz gesagt: Gut ein Drittel der Kartons waren falsch bedruckt. Die Kosten dafür beliefen sich auf knapp CHF 4'000, die der Versicherer übernahm.

Falsche Teppiche bedruckt: CHF 10'000 Schaden für Agentur

Die Saugkraft eines Staubsaugers kann besonders anschaulich auf einem flauschigen Teppich demonstriert werden. Das wusste auch ein Staubsauger-Produzent und hat für eine Messe 250 kleine Teppiche mit Werbeaufdruck bestellt. Die Agentur, die den kompletten Service für die Messe übernahm, gab den Druckauftrag weiter. Dabei bestellte sie jedoch versehentlich keine richtigen Teppiche, sondern einfache Bodenmatten. Diese waren überhaupt nicht geeignet, auf der Messe die Fähigkeiten der Staubsauger zu demonstrieren. Die Agentur blieb daher auf den Bodenmatten sitzen und damit auf den Produktionskosten von rund CHF 10'000. Auch sie hatte jedoch eine Media-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein für Druckeigenschäden abgeschlossen und erhielt die Summe vom Versicherer erstattet.

Wann brauchen Agenturen den Zusatzbaustein „Druckeigenschaden-Versicherung“?

Den Zusatzbaustein „Druckeigenschaden-Versicherung (DES)“ können Sie bei exali optional zu Ihrer Media-Haftpflicht hinzubuchen. Sie benötigen diesen, wenn Sie in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Druck- oder Herstellungsaufträge weitergeben (zum Beispiel an Druckereien).

Wenn Sie als Agentur lediglich den Druckauftrag an die Druckerei weiterleiten, der Auftraggeber und Rechnungsempfänger aber Ihr Kunde ist, benötigen Sie den Zusatzbaustein nicht. Denn dann entsteht der Schaden Ihrem Kunden, der diesen als Schadenersatz bei Ihnen geltend machen würde. Dieser Schadenersatz ist standardmässig durch die Media-Haftpflicht abgedeckt.

Bei exali sind diese Eigenschäden mit dem Zusatzbaustein versichert:

  • Aufträge an Druckereien
  • Streuungsaufträge für Werbe- und Anzeigenschaltung
  • Sonstige Herstellungsaufträge für Werbemassnahmen (zum Beispiel Merchandising-Artikel)

Moderner, flexibler Schutz für Agenturen: Die Media-Haftpflicht über exali.ch

Egal ob Schadenersatzansprüche Ihrer Kunden, Urheberrechtsverletzungen oder Abmahnungen: Mit der Media-Haftpflicht über exali.ch schützen Sie Ihre Agentur oder Ihr Kreativ-Business umfassend und flexibel. Neben dem Zusatzbaustein „Druckeigenschaden-Versicherung“ können Sie Ihren Versicherungsschutz noch mit drei weiteren Zusatzbausteinen ergänzen, zum Beispiel für den Fall, dass ein Auftraggeber vom Projekt zurücktritt oder Sie Opfer von Cyberkriminellen werden.

Ihre Media-Haftpflicht können Sie in wenigen Minuten komplett online abschliessen. Sie haben Fragen? Unsere Versicherungsexperten erreichen Sie persönlich, ohne Callcenter oder Warteschleife.

Hier können Sie Ihre Prämie für die Media-Haftpflicht berechnen: