eBay Shop eröffnen: Tipps und Risiken für Onlinehändler:innen

eBay und eBay Kleinanzeigen gehören seit Jahren zu den beliebtesten Online-Marktplätzen für Onlinehändler:innen. Im Vergleich zu Amazon punktet eBay vor allem im Bereich der hohen Flexibilität durch verschiedene Schnittstellen und die Preisgestaltung. Denn: eBay war nie ein Onlineshop, sondern immer ein digitaler Markplatz. Wir haben uns die Plattform einmal genauer für Sie angesehen, vor allem hinsichtlich Kosten und Risiken für gewerbliche Verkäufer:innen.

eBay Verkäufer:in werden: Das sind die Vorteile

Laut dem eCommerce-Netzwerk „Händlerbund“ gehört eBay nicht nur zu den meist genutzten Online-Markplätzen bei Händler:innen, sondern auch zu den beliebtesten. Was eBay ausserdem sehr einfach und nutzerfreundlich macht: Die Transparenz, mit der beispielsweise rechtliche Anforderungen an die Verkäufer:innen kommuniziert werden.

eBay Verkaufskonto eröffnen: So funktioniert es

Um als Onlinehändler:in auf eBay durchzustarten, müssen Sie zuerst ein eBay-Konto eröffnen. Bei der Anmeldung werden Sie gefragt, ob Sie ein privates oder gewerbliches Konto eröffnen möchten. Wenn Sie grosse Mengen verkaufen wollen, Hersteller:in der Ware oder Zwischenhändler:in sind – was in der Regel als Onlinehändler:in der Fall ist – sollten Sie ein gewerbliches Konto eröffnen.

Anschliessend können Sie Ihr Verkäuferkonto einrichten. Es könnte sein, dass eBay von Ihnen verlangt, Ihre Identität zu bestätigen. Die Verifizierung kann über eine Kreditkarte oder eine Telefonnummer erfolgen. In Ihrem eBay-Konto hinterlegen Sie anschliessend alle steuerlichen und rechtlichen Informationen wie Ihr Impressum, eine Widerrufsbelehrung, AGB und die Datenschutzerklärung.

eBay Zahlungsabwicklung

2021 hat eBay eine neue Zahlungsabwicklung eingeführt. Die wichtigsten Neuerungen daraus sind, dass eBay nun alle Zahlungen über die Plattform abwickelt und die Beträge dann im Anschluss an die Händler:innen auszahlt. Bei der Auszahlung zieht der Online-Marktplatz Gebühren wie Verkaufsprovisionen, Angebotsgebühren, Anzeigengebühren oder Shop-Abonnements gleich vorher ab. Händler:innen haben ausserdem die Möglichkeit, sich die Verkaufserträge 14-tägig oder wöchentlich auszahlen zu lassen. Wie genau das System funktioniert, hat eBay auch einem übersichtlichen Artikel zur Zahlungsabwicklung zusammengefasst.

eBay Shop eröffnen: Shop-Varianten und Kosten  

Wenn Sie Ihr Verkäuferkonto fertig eingerichtet haben, können Sie mit Ihrem eBay-Shop starten. Dazu können Sie aus vier verschiedenen Shop-Varianten auswählen:

Basis-Shop

Der Basis-Shop ist für eBay-Neulinge genau die richtige Shop-Variante und bietet sich für ein kleines bis mittleres Handelsvolumen an. Sie können monatlich maximal 400 Festpreisangebote und 40 Auktionen ohne Angebotsgebühr einstellen. Der Basis-Shop kostet monatlich CHF 19,50.

Top-Shop

Wenn Sie bereits etwas länger bei eBay dabei sind und Ihr Geschäft sich weiterentwickelt hat, können Sie zum Top-Shop wechseln. Hier können Sie monatlich bis zu 2.500 Festpreisangebote und 100 Auktionen kostenlos einstellen. Für den Top-Shop beträgt die monatliche Abo-Gebühr CHF 49,50.

Premium-Shop

Der Premium-Shop ist für eBay-Profis gedacht. Bei dieser Shop-Variante können Sie als Onlinehändler monatlich unbegrenzt viele Festpreisangebote und 200 Auktionen kostenlos einstellen. Die Abo-Gebühr beträgt monatlich CHF 159,50.

Platin-Shop

Der Platin-Shop ist für sehr grosse eBay-Händler vorgesehen. Sie erhalten exklusive Services wie einen Premium-Kundenservice und 10 Prozent Rabatt auf die Verkaufsprovision. Monatlich können Sie unbegrenzt viele Festpreisangebote und 400 Auktionen kostenlos einstellen. Die Platin-Stellung ist aktuell zwar für Schweizer Verkäufer:innen erhältlich, muss aber über eBay.de abgeschlosen werden – umgerechnet zahlen Sie für Platinum etwa CHF 5'510.

Angebotsgebühren

Angebotsgebühren fallen an, wenn Sie das Kontingent an kostenlosen Angeboten und Auktionen in Ihrer Shop-Variante ausgeschöpft haben. Die Angebotsgebühr beträgt CHF 0,40 für Festpreisangebote und CHF 0,55 für Auktionen.

Verkaufsprovision

Dazu kommt noch die Verkaufsprovision. Diese besteht aus einem prozentualen Anteil am Verkaufspreis und einem Fixbetrag. Der Fixbetrag beträgt CHF 0,55 pro verkauften Artikel. Der prozentuale Anteil für gewerbliche Verkäufer beträgt für die meisten Kategorien 11 Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags bis zu einer Höhe von CHF 990,00 (pro Artikel berechnet) und 2 Prozent für den Anteil des Gesamtbetrags über CHF 990,00.

Hier gibt es alle Infos zu den eBay-Gebühren für gewerbliche Verkäufer.

Hinweis:

Verkäufer:innen mit besonders gutem Kundenservice dürfen eBay Plus-Angebote anbieten und geniessen dadurch einige Vorteile wie eine bessere Sichtbarkeit in den Suchergebnissen, Unterstützung durch eBay-Marketingaktivitäten oder eine niedrigere Verkaufsprovision.

 

Produkte im eBay-Shop einstellen

Wenn Sie sich für eine Shop-Variante entschieden haben, können Sie Ihre Produkte einstellen. Folgende Punkte sollten Sie bei der Angebotserstellung beachten:

Konkrete Artikelbezeichnung

Bezeichnen Sie Ihren Artikel so konkret wie möglich und mit den Suchbegriffen, die Käufer:innen benutzen, wenn sie nach Ihrem Artikel suchen. Geben Sie alle wichtigen Eigenschaften Ihres Artikels ein, zum Beispiel Marke, Grösse und Farbe.

Artikelbilder

Für jeden Artikel können Sie bis zu zwölf Fotos mit jeweils maximal 7 MB hochladen. Laden Sie möglichst viele Fotos hoch und zeigen Sie den Artikel aus vielen verschiedenen Positionen. Wählen Sie das beste Foto als Galeriebild aus. Um möglichst viele Verkäufer:innen anzusprechen, sollten Sie Ihre Bilder für die mobile Ansicht optimieren.

Tipp:

Wie Sie gute Produktbilder erstellen und was Sie generell bei der Verwendung von Bildern beachten sollten, erfahren Sie im Artikel Produktbilder im Onlineshop.

Artikelbeschreibung

Beschreiben Sie Ihren Artikel so genau wie möglich, geben Sie detaillierte Infos zu Grösse, Farbe, Marke, Hersteller und eventuellen Mängeln.

Auswahl der Kategorie

Damit Ihr Angebot auch gefunden wird ist es wichtig, den Artikel in der richtigen Kategorie einzustellen. Wenn potenzielle Käufer:innen lange suchen müssen oder einen Artikel nicht in der passenden Kategorie finden, springen sie schnell ab. Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, zu welcher Kategorie Ihr Artikel passt, schauen Sie einfach bei gleichen oder ähnlichen Angeboten nach.

Angebote bei eBay optimieren

Um bei eBay mehr Leute zu erreichen und Ihre Angebote zu verbessern, bietet Ihnen eBay als Shop-Abonnent viele Services. In Ihrem Verkäuferbereich zeigt Ihnen eBay zum Beispiel im Bereich Performance Kennzahlen wie Impressionen, Klickrate und Konversionsrate an. Ausserdem erhalten Sie einen Bericht zum Thema „Angebote optimieren“ mit Informationen zu den Verkaufszahlen im Vergleich zum Vormonat, zu Mitbewerbern und mit Verbesserungsvorschlägen.

Verkauf über eBay: Risiken für Onlinehändler:innen

Wie bei Amazon gibt es auch bei einem Verkauf über eBay mehrere Vertragsverhältnisse. Käufer:innen und Verkäufer:innen schliessen jeweils auch mit eBay als Plattform einen Vertrag. Zudem schliessen eBay und die/der Käufer:in den eigentlichen Kaufvertrag:

 

Dadurch ergeben sich für Onlinehändler:innen andere rechtliche Gegebenheiten als bei einem Verkauf in ihrem eigenen Onlineshop. Denn auch eBay schreibt in seinen AGB bestimmte Punkte vor, die Händler:innen auf der Plattform beachten müssen. Die grössten Risiken für Onlinehändler:innen haben wir hier zusammengefasst:

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Wie bei Amazon gibt es auch bei eBay keine gesetzliche Verpflichtung für Onlinehändler:innen, Allgemeine Geschäftsbedingungen zu hinterlegen. Jedoch bieten sie die beste Möglichkeit, Ihren gesetzlichen Informationspflichten nachzukommen, zum Beispiel zu den Themen Widerruf, Gewährleistung und Zahlungsmöglichkeiten. AGB bei eBay zu hinterlegen, ist einfach, denn dort gibt es im Bereich „Verkäufereinstellungen“ unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer“ ein eigenes Feld für die AGB.

Hinweis:

Damit die AGB wirksam in den Vertrag einbezogen werden, müssen sie für Käufer:innen bei Vertragsschluss sichtbar sein. Dafür reicht es aus, wenn die AGB auf der Artikelseite zu sehen sind. Wenn Sie Ihre AGB in dem dafür vorgesehenen Bereich bei eBay hochladen, ist dies der Fall.

Achtung Abmahngefahr:

Verwenden Sie niemals einfach die AGB aus Ihrem eigenen Onlineshop. Wegen der besonderen Vertragsverhältnisse auf eBay sind diese nicht übertragbar. Kopieren Sie nicht einfach AGB von anderen, denn erstens wissen Sie nicht, ob diese rechtssicher sind und zweitens können AGB urheberrechtlich geschützt sein. Zudem sollten Sie Ihre AGB immer aktuell halten. Falls eBay seine AGB ändert, müssen auch Sie als Händler:in Ihre AGB anpassen.

Widerrufsbelehrung und Impressum

Widerrufsbelehrung und Impressum sind beim gewerblichen Verkauf bei eBay Pflicht. Sie müssen Ihre Kundinnen und Kunden über ihr Widerrufsrecht informieren. Für das Impressum bei eBay gilt das Gleiche wie auf der eigenen Website, es muss folgende Informationen enthalten:

Das Impressum können Sie ebenfalls im Bereich „Verkäufereinstellungen“ unter „Einstellungen für gewerbliche Verkäufer:innen“ hinterlegen. Die dort hinterlegten Informationen erscheinen für alle neu eingestellten Artikel gut sichtbar in einem separaten Bereich auf jeder Artikelseite und in Ihrem Verkäuferprofil.

Datenschutz (DSGVO)

Wenn Sie über eine Verkaufsplattform wie eBay verkaufen, heisst das nicht, dass Sie das Thema Datenschutz auf die Plattform abwälzen können. Das bedeutet, dass alle Pflichten, die Sie durch die DSGVO als Onlinehändler:in treffen, auch beim Verkauf auf eBay gelten. Bezüglich der Datenschutzerklärung verweist eBay darauf, diese in das AGB-Feld einzutragen (ein eigenes Feld für die Datenschutzerklärung gibt es nicht). Tipp: Verwenden Sie eine entsprechende Überschrift, aus der hervorgeht, dass sich in dem Feld die AGB und die Datenschutzerklärung befinden.

Welche Pflichten Sie als eBay-Händler:in in Sachen Datenschutz beachten müssen, können Sie hier nachlesen: Datenschutz nach DSGVO für Amazon und eBay Verkäufer (auch FBA).

Rechtsverletzungen: Urheberrecht und Markenrecht

Auch bei einem Verkauf über eBay besteht die Gefahr, dass Sie als Onlinehändler:in gegen Rechte anderer, zum Beispiel das Urheberrecht oder Markenrecht, verstossen. Dabei sollten Sie Folgendes beachten:

Wettbewerbsrecht

Für eBay gilt das Gleiche wie für jeden Onlineshop: Sie müssen sich bei den verkauften Produkten genau an die Vorgaben für Preisangaben halten. Andernfalls droht Ihnen einer Abmahnung wegen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht.

Produkthaftung

Egal, ob Sie Ihre Produkte selbst herstellen, oder sie als sogenannte:r Quasi-Hersteller:in mit Ihrem Logo/Ihrer Marke versehen und auf eBay weiterverkaufen: Sie treffen die gleichen Pflichten wie die/den Hersteller:in der Produkte und Sie haften genauso für Schäden, die durch Ihr Produkt verursacht werden. Daher sollten Sie als eBay-Händler:in die wichtigsten Regelungen zur Produkthaftung kennen.

Tipp:

Sie verkaufen (auch) auf Amazon oder wollen Amazon-Händler:in werden? Dann informieren Sie sich doch in unserem Artikel: Amazon-Händler:in werden: So geht`s und diese Risiken gibt es.

Diesen Artikel haben wir auch als Video für Sie:

 
 

 

Die richtige Absicherung für eBay-Händler:innen

Wenn Ihnen als Onlinehändler:in manchmal der Kopf schwirrt vor lauter Risiken, Verordnungen und neuen Gesetzen, dann haben wir etwas für Sie: Die Webshop-Versicherung über exali. Mit dieser sind Sie bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen rundum abgesichert und können sich auf Ihr Business konzentrieren. Durch die Rechtsschutzfunktion (sogenannter passiver Rechtsschutz) wehrt Ihre Berufshaftpflicht unberechtigte Forderungen auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigten Schadenersatz. Mit der frei wählbaren Produkthaftpflicht-Versicherung können Sie Ihre Absicherung auf Ihre Bedürfnisse anpassen. 

Sie haben Fragen zum besten Versicherungsschutz für Ihr eCommerce-Business? Dann freuen wir uns auf Ihren Anruf! Unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie persönlich, ohne Warteschleife oder Callcenter!

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