Was gehört ins Impressum? Diese Pflichtangaben müssen Sie machen!

Betreiben Sie im Zusammenhang mit Ihrem Business eine Website, sind Sie verpflichtet, ein Impressum auf Ihrer Onlinepräsenz einzubinden – auch als Freelancer oder Selbständige beziehungsweise Selbstständiger. Dabei müssen Sie nicht nur die richtigen Angaben machen, sondern den Rechtstext auch an der richtigen Stelle platzieren. Denn ein falsches oder gar fehlendes Impressum birgt ein hohes Risiko für zivil- und strafrechtliche Konsequenzen. Deshalb zeigen wir im Artikel, worauf es beim Erstellen und Einbinden eines korrekten Impressums ankommt und wie Legal Techs Sie dabei unterstützen können.

Welche Angaben Sie im Impressum unbedingt machen müssen, erklären wir im Video:

 
 

 

Impressumspflicht – was ist das?

Gelangen Besucherinnen oder Besucher auf Ihre Website, müssen sie wissen, mit wem sie es zu tun haben. Die Gesetzgebung verlangt Transparenz, Vertrauen und einen Nachweis der Rechtmässigkeit. Deshalb sind Sie als Betreiberin oder Betreiber verpflichtet, die Identität der verantwortlichen Person hinter der Onlinepräsenz offenzulegen. Die gesetzliche Basis hierfür bildet das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb.

 

Wer muss ein Impressum angeben?

Die Impressumspflicht gilt für alle, die eine Internetseite zu geschäftlichen Zwecken betreiben. Dazu zählen neben Onlineshops natürlich auch Blogs, Profile in Businessnetzwerken und auf Social Media. Von dieser Pflicht sind Onlinepräsenzen nur dann ausgenommen, wenn sie in rein privater Absicht betrieben werden oder Sie die Website bestenfalls Familie und Freunden zugänglich machen. Sobald ein kommerzieller Hintergrund besteht, müssen Sie eine Anbieterkennzeichnung erstellen.

Das gehört in ein Impressum

Sie sind zur Anbieterkennzeichnung verpflichtet? Dann schreibt das Gesetz eine Reihe von Angaben vor, die Sie gemäss Artikel 3 Absatz 1 des UWG machen müssen.

Tipp:

Werden Sie abgemahnt, ist der Schreck im ersten Moment natürlich gross. Damit diese schwierige Situation im Idealfall glimpflich für Sie ausgeht, haben wir in diesem Artikel zusammengefasst, wie Sie sich im Falle einer Abmahnung am Besten verhalten.

Impressum für Social Media

Social Media ist für die meisten Freelancer und Selbständigen ein wichtiges Instrument, um ihr Angebot zu präsentieren und neue Kundschaft zu gewinnen. Doch sobald Sie diese Plattformen geschäftlich nutzen, benötigen Sie auch hier ein Impressum. Der geschäftliche Zweck hängt dabei nicht davon ab, ob Sie über das Social-Media-Profil wirklich Umsätze tätigen.

Sobald es in die Marketingstrategie Ihrer Selbständigkeit oder Firma eingebunden ist – selbst wenn sie inhaltlich nicht direkt über Ihre Dienstleistung oder Produkte posten – wird es geschäftlich genutzt. Abhängig vom jeweiligen Netzwerk können Sie diesen Rechtstext auf unterschiedlichen Wegen in Ihrem Profil hinterlegen: Bei Instagram können Sie in der Bio beispielsweise eine URL zum Impressum hinterlegen. LinkedIn bietet dafür sogar eine separate Eingabemaske.

Rechtliche Absicherung für Ihr Business

Wollen Sie eine Website für Ihr Business nutzen, müssen Sie einige rechtliche Vorgaben einhalten. Dazu gehört, dass Sie Ihre Onlinepräsenz mit den vorgeschriebenen Rechtstexten wie Impressum und Datenschutzerklärung versehen. Ausserdem müssen Sie exakt die Angaben machen, die das Gesetz von Ihnen verlangt – anderenfalls drohen Ihnen zivil- und strafrechtliche Konsequenzen.

Hier steht Ihnen die Berufshaftpflicht über exali zur Seite. Der Versicherer prüft nicht nur die an Sie gestellten Ansprüche im Falle eines fehlerhaften Rechtstextes. Sie sind auch in Bezug auf Veröffentlichungsrisiken speziell abgesichert, wenn Sie inhaltlich verantwortlich und somit bei Rechtsverletzungen haftbar sind. Gerechtfertigte Ansprüche werden nach abgeschlossener Prüfung beglichen. Sind Sie dagegen überzogen oder sogar unberechtigt, werden Sie in Ihrem Namen abgewehrt.

Bei Fragen sind die Profis der exali-Kundenbetreuung von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer + 41 (0) 58 255 60 00 für Sie da. Nutzen Sie bei Bedarf auch gern unser Kontaktformular.

Wo muss das Impressum stehen?

Das Gesetz verlangt, dass das Impressum leicht auffindbar sein muss. Alle Besucherinnen und Besucher Ihrer Website müssen also wissen, wo sie das Impressum finden können. Der Gesetzgeber sieht diese Vorgabe erfüllt, wenn Sie den Rechtstext als „Impressum“, „Anbieterkennzeichnung“ oder „Kontakt“ verlinken. Dabei muss das Impressum ohne langes Suchen auffindbar sein. Das gilt sowohl für die Desktop- als auch für die Mobile-Version Ihrer Website! Achten Sie daher darauf, dass Ihre Onlinepräsenz auf allen Geräten korrekt dargestellt wird, hier steckt die Tücke oft im Detail.

Zusätzlich spielt auch die korrekte Platzierung eine wichtige Rolle. Zwar verlangt das Gesetz keine explizite Stelle: Es genügt ein Link auf einer untergeordneten Seite, solange die hinterlegte Information für Besucherinnen und Besucher Ihrer Website klar und verständlich ist. Der Link muss über jede Unterseite Ihrer Domain erreichbar sein, zum Beispiel über ein statisches Webseitenelement wie ein Header oder den Footer. Achten Sie dabei auch stets auf eine gute Lesbarkeit und stellen Sie sicher, dass das Impressum in derselben Sprache verfasst ist wie Ihre Website.

So erstellen Sie ein korrektes Impressum

Die Erstellung eines korrekten Impressums ist komplex und bringt einige Herausforderungen mit sich. Doch Sie müssen bei der Erstellung Ihrer Anbieterkennzeichnung nicht bei Null anfangen. Stattdessen können Sie auf viele Vorlagen und Muster zurückgreifen. Auch ein Generator kann eine gute Option zum Erstellen von Rechtstexten zu sein, zum Beispiels beim Impressum Generator Schweiz.

Hier geben Sie Ihre Daten ein und erhalten am Ende ein vollständiges Impressum, das auf Ihr Business zugeschnitten ist. Darüber hinaus ist eine rechtliche Beratung zur Ausgestaltung oder Prüfung des Impressums und der notwendigen Erstinformationen in jedem Fall empfehlenswert – und zwar unabhängig von den im Netz standardmässig verfügbaren Vorlagen.

Was geschieht bei fehlenden oder falschen Angaben?

Stehen in Ihrem Impressum fehlerhafte Angeben oder fehlt die Anbieterkennzeichnung sogar komplett, kann das teuer werden. Denn damit begehen Sie einen Verstoss gegen das Wettbewerbsrecht und es kommen schnell hohe Kosten oder sogar eine Freiheitsstrafe auf Sie zu. Die Strafverfolgung selbst ist nur auf Antrag durch Kundschaft oder Konkurrenz möglich.

Wir haben die häufigsten Abmahngründe in Bezug auf das Impressum hier für Sie zusammengefasst:

Das Impressum – mehr als eine lästige Vorgabe

Das Gesetz stellt eine ganze Reihe von Anforderungen an ein korrektes Impressum. Das bringt für Freelancer und Selbständige zwar erst einmal viel Zusatzarbeit mit sich – doch die ist kein Selbstzweck. Mit einer korrekten Anbieterkennzeichnung entgehen sie also nicht nur rechtlichen Konsequenzen.

Sie kommen auch Ihren Verpflichtungen hinsichtlich Transparenz und Rechtmässigkeit gegenüber den Besucherinnen und Besuchern Ihrer Website nach und können Ihr Business ganzheitlich führen.