Klagen gegen Spielentwickler:innen: 5 echte Fälle aus der Videospielbranche

Zwei Sammelklagen laufen aktuell gegen CD Projekt RED, das Entwicklerstudio hinter „Cyberpunk 2077“, wegen der zahlreichen Probleme nach dem Release des Games. Doch nicht nur grosse Entwicklerstudios, sondern auch selbstständige Videospiel-Entwickler:innen sind vor Klagen wegen Urheberrechts-, Markenrechts- oder Persönlichkeitsverletzungen oder Streit mit Investor:innen nicht gefeit. Heute stellen wir Ihnen fünf echte Fälle vor, bei denen Spielentwickler:innen sich vor Gericht verteidigen mussten.

Cyberpunk 2077: Auf den grossen Hype folgte der tiefe Fall

Der Hype war riesig: Nach drei verschobenen Release-Terminen erschien das ursprünglich für April 2020 geplante „Cyberpunk 2077“ schliesslich am 10. Dezember 2020. Doch die Freude währte bei den Fans nicht lange. Das Entwicklerstudio CD Projekt RED brachte ein Game auf den Markt, dass nicht nur voller Spielfluss-störender Fehler war, sondern das auch auf den Konsolen der letzten Generation, PlayStation 4 und Xbox One, massive Performance Probleme hatte. So stürzte das Spiel ständig ab und liess sich auf den Konsolen im Grunde gar nicht spielen. Sony nahm „Cyberpunk 2077“ im Januar 2021 schliesslich sogar aus dem PlayStation-Store und bot den Spieler:innen eine Rückerstattung des Kaufpreises an. Etwas, das so bisher noch nie vorgekommen war.

Nicht nur die Videospiel-Fans waren enttäuscht und erzürnt über den verpatzten Start. Das Ganze hat mittlerweile auch rechtliche Folgen für CD Projekt RED: So laufen mittlerweile in den USA zwei Sammelklagen gegen das polnische Entwicklerstudio. Kläger:innen sind in beiden Fällen zwei grosse Anwaltskanzleien, die Investor:innen des Spiels vertreten. Diese behaupten, CD Projekt RED hätte ein Spiel angekündigt, das es letztlich nicht gab und so Geldgeber mit falschen Fakten ins Boot geholt. Währenddessen interessiert sich auch der polnische Verbraucherschutz für das Debakel um „Cyberpunk 2077“. Hier gibt es bisher aber keine Klage, sondern nur Fragen nach den Schritten, die das Entwicklerstudio zur Behebung der Game-Probleme unternimmt und wie mit Beschwerden der Spieler:innen umgegangen werde.

Klagen in der Videospielbranche: keine Seltenheit

Wie das Ganze für CD Projekt RED ausgehen wird, ist aktuell nicht abzusehen. Angesichts der Klagen gab sich das Entwicklerstudio kämpferisch und liess in einem Statement verlauten, dass man sich „energisch gegen die Klagen verteidigen werde“. Währenddessen arbeiten die Entwickler daran, die Fehler in „Cyberpunk 2077“ zu beheben. So gab es bereits einen grossen Patch, ein zweiter ist bereits angekündigt. Die polnischen Spieleentwickler sind aber nicht die ersten, die verklagt werden. Tatsächlich passiert das sogar häufiger als Sie vielleicht denken – und zwar aus den unterschiedlichsten Gründen. Wir haben uns mal vier grössere Fälle der letzten Jahre herausgesucht:

#1 Fussballstar gegen Riot Games

In dem Online-Game „League of Legends“ werden regelmässig sogenannte „Skins“ veröffentlicht. Dabei handelt es sich um kaufbare alternative Versionen der spielbaren Charaktere (Champions) im Game. Einer dieser Skins hiess „Striker Lucian“ und verpasste dem Champion Lucian ein Fussballer-Outfit. Etwas, das dem ehemaligen niederländischen Fussballspieler Edgar Davis gar nicht gefiel, denn mit der Brille und den langen Dreadlocks sah ihm Striker Lucian doch sehr ähnlich. Er verklagte das Entwicklerstudio hinter „League of Legends“, Riot Games, wegen der offenkundigen Ähnlichkeit zwischen ihm und dem Skin – und gewann. Ein niederländisches Gericht entschied 2018 zu seinen Gunsten. Riot Games musste Schadensersatz in Höhe der mit dem Skin „Striker Lucian“ erzielten Einnahmen an Davis zahlen.

#2 Lindsay Lohan gegen Rockstar Games

In „Grand Theft Auto V“ (kurz GTA V) gibt es die Figur Lacey Jonas, die unter anderem im knappen Bikini auf zahlreichen Werbemitteln des Spiels abgebildet wird. US-Schauspielerin Lindsay Lohan fand, dass die Gesten und auch die Kleidung der Figur grosse Ähnlichkeit mit ihr selbst aufwiesen und sah sich karikiert. Daher verklagte sie 2013 das Entwicklerstudio Rockstar Games und den Publisher Take Two Interactive auf Schadensersatz. Fünf Jahre und zwei verlorene Prozesse später scheiterte Lohan 2018 endgültig vor dem Bundesberufungsgericht in New York. Das Gericht entschied, dass die Figur und ihre Darstellungen „nicht mehr als ein kultureller Kommentar“ wären und die Schauspielerin dadurch keinen Schaden erlitten habe.

#3 Spieler gegen Niantic

Es hätte alles so schön sein können: Im Sommer 2016 gelang Niantic DER Spielehit des Jahres – „Pokémon GO“ für Smartphones und Tablets. Zum einjährigen Jubiläum des Games veranstaltete Niantic dann 2017 ein Fanfest in Chicago, doch aufgrund technischer und logistischer Probleme wurde das Festival zum Fiasko. Um die wutentbrannten Fans zu besänftigen, erstattete Niantic zunächst die Ticketpreise und schenkte betroffenen Teilnehmer:innen Ingame-Währung in Höhe von 100 US-Dollar, doch vielen reichte das nicht. So kam es zu einer Sammelklage, bei denen die Teilnehmer:innen die Rückerstattung weiterer Kosten wie z.B. für Flüge, Hotels oder Parkgebühren forderten. Im Mai 2018 entschied ein Gericht zugunsten der Kläger:innen und Niantic musste 1.575.000 US-Dollar für die Erstattung weiterer Kosten zu Verfügung stellen.

#4 Sky gegen Hello Games

Hello Games, dem Entwicklerstudio hinter dem Game „No Man’s Sky“, flatterte 2013 eine Klage der Fernsehgesellschaft Sky ins Haus. Grund: Verletzung der Markenrechte. Was erst mal absurd klingt – immerhin ist es eher unwahrscheinlich, dass man „Sky“ mit „No Man’s Sky“ verwechselt – ist tatsächlich nicht ganz so einfach, denn: Ein Unternehmen hat grundsätzlich dafür Sorge zu tragen, dass die Rechte am eigenen Namen gewahrt bleiben, da diese sonst möglicherweise gefährdet sind. Ein ganz ähnliches Dilemma hat auch Lego. Über dessen Streit mit einem YouTuber haben wir auf exali.ch bereits in diesem Artikel berichtet: Lego vs. Held der Steine – warum Lego mit Markenrechtsstreitigkeiten die treuesten Fans vergrault. Im Falle von Hello Games und Sky gab es aber ein Happy End: Kurz vor Erscheinen von „No Man’s Sky“ 2016 wurde der Streit beigelegt und das Spiel durfte seinen Namen behalten.

#5 Wrestling-Star gegen Activision

Der Wrestling-Star Booker T. Huffman verklagte im Februar 2021 Activison wegen der Ähnlichkeit des Spielcharakters Prophet im Game „Call of Duty: Black Ops 4“ und einer Comicfigur namens G.I. Bro. Basierend auf einer seiner früheren Wrestling-Charaktere kreierte Huffman 2015 die Figur G.I. Bro für eine Comicbuchreihe und bewarb diese auch auf verschiedenen Comic-Veranstaltungen. Nun verklagt er Activision auf Schadensersatz wegen Verletzung seiner Markenrechte. Aktuell steht das Urteil dazu aber noch aus. Ein ähnlicher Fall, in dem es auch um eine Kunstfigur im übertragenen Sinne geht, ist die Klage verschiedener Künstler:innen gegen den Entwickler Epic Games. Hier geht es aber nicht um Comicfiguren, sondern um Tänze, die im Game „Fortnite“ vorkommen. Die Sammelklage, der sich auch „Prinz von Bel-Air“-Star Alfonso Ribeiro angeschlossen hatte, wurde 2019 aber vorerst fallen gelassen.

Beste Absicherung für (Spiele-)Entwickler:innen: Die IT-Haftpflicht von exali.ch

Wie Sie sehen, gibt es viele unterschiedliche Gründe, warum (Spiele-)Entwickler:innen verklagt werden können: wegen der Verletzung von Markenrechten (z.B. Sky versus Hello Games), Urheberrechten (Huffman versus Activision), Persönlichkeitsrechten (Davis versus Riot Games, Lohan versus Rockstar Games und Take-Two Interactive) oder auch wegen eines verpatzten Events (z.B. Spieler:innen versus Niantic).

Alle oben genannten Fälle sind mit einer IT-Haftpflicht über exali.ch umfassend versicherbar, soweit nicht vorsätzlich gehandelt wurde (was aufgrund der Sachzusammenhänge unwahrscheinlich ist). In jedem Fall prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die Forderung berechtigt ist, wehrt unberechtigte Forderungen ab und übernimmt berechtigte Schadenersatzzahlungen. Sie haben Fragen zum richtigen Versicherungsschutz für Ihr IT-Business? Dann rufen Sie uns einfach an, unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie gerne.

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