Programmierfehler sorgt für CHF 23'000 Schaden – ein echter Schadenfall

Was passiert eigentlich, wenn Sie eine Berufshaftpflichtversicherung abschliessen und kurz danach schon einen Schaden melden? Diese Frage lässt sich gut mit einem echten exali Schadenfall beantworten, bei dem einem selbständigen Programmierer bei einer Individualsoftware ein teurer Fehler unterlief, der in einer Schadenersatzforderung von CHF 23'000 endete. Als er den Schaden an exali meldete, hatte er seine IT-Haftpflicht gerade mal zehn Wochen. Wie der Versicherer reagierte und der Fall ausging, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.

Ärger durch fehlerhafte Software

Ein Programmierer war mit der Erstellung einer Individualsoftware für einen grossen deutschen Sportverband beauftragt. Mit der Software wollte der Verband für die einzelnen angeschlossenen Vereine personalisierte Mitgliedsausweise erstellen – inklusive entsprechender Berechtigungen und dem Logo des jeweiligen Vereins. Der selbständige IT-Experte programmierte zunächst die Software und schloss dann eine IT-Haftpflicht über exali ab. Dieses kleine Detail wird gleich noch wichtig.

In den ersten drei Monaten (Dezember bis Februar) funktionierte die Ausweisproduktion scheinbar reibungslos, doch dann hagelte es plötzlich Beschwerden: Auf rund 30.000 Mitgliedsausweisen waren falsche Berechtigungen vermerkt, was dazu führte, dass die Inhaber:innen der Ausweise keinen Zugang zu den Sportstätten bekamen und sich natürlich wütend an ihren Verein wandten, der sich wiederum beim Sportverband beschwerte. Wie sich herausstellte, lag dem Fehler ein falsches Datumsfeld in der vom Programmierer entwickelten Kennzeichnungsroutine zugrunde.

 

Sportverein fordert CHF 23'000 Schadenersatz

Am Ende mussten die fehlerhaften Ausweise neu produziert und einzeln an die jeweiligen Vereine gesendet werden. Die Kosten dafür summierten sich rasch auf rund CHF 23'000 – ein Betrag, den der Sportverband im Anschluss von dem Programmierer zurückforderte. Der IT-Experte meldete den Schaden nun umgehend dem exali Kundenbetreuung, die diesen nach einer Begutachtung an den Versicherer weiterleitete. Abgeschlossen hatte der Programmierer die IT-Haftpflicht im Dezember – nach der Programmierung der Software und zu Beginn des „Rollouts“ der Ausweise an die Vereine.

Der Versicherer prüfte den Fall und zahlte die geltend gemachte Summe an den Sportverband – und dass, obwohl die Versicherung zu diesem Zeitpunkt erst zehn Wochen bestand. Möglich war das, weil die IT-Haftpflicht über exali in den Versicherungsbedingungen eine so genannte Vorumsatzdeckung beinhaltet.

Tipp: Dass ein kleiner Programmierfehler teure Wellen schlägt, passiert in der Praxis öfter als gedacht. Das zeigt auch dieser Schadenfall, bei dem ein IT-Dienstleister durch einen Tippfehler eine Marketing-Aktion ruinierte und satte CHF 750'000 Schadenersatz zahlen sollte: IT-Freelancer ruiniert Werbung

Wann gewährt die IT-Haftpflicht über exali Versicherungsschutz?

Im vorliegenden Fall lagen zwischen Versicherungsbeginn und Schadenfall nur zehn Wochen. Zudem wurde die Software selbst vor Beginn der Versicherung erstellt, das bedeutet: Den grössten Teil seiner Dienstleistung hatte der Programmierer bereits vor Abschluss der IT-Haftpflicht erbracht. Daraus ergeben sich nun zwei grundsätzliche Fragen:

1.Ist der Schaden versichert, weil er während der Vertragslaufzeit eingetreten ist?

2.Ist der Schaden nicht versichert, weil die Programmierung der
   Kennzeichnungsroutinge die zum Schaden führte, bereits vor Versicherungsbeginn
   erfolgte?

Die Antwort liegt in der Frage, ob die Berufshaftpflichtversicherung eine Vorumsatzdeckung enthält oder nicht. Unter dem Begriff versteht man die Mitversicherung von Tätigkeiten oder Projekten im Versicherungsvertrag, die vor dem Abschluss einer Berufshaftpflicht begonnen oder auch bereits abgeschlossen sind.

Das Claims-Made-Prinzip

Die IT-Haftpflicht über exali definiert den versicherten Schadenfall nach dem „Claims-made“-Prinzip, das bedeutet: Entscheidend, ist nicht der Zeitpunkt, zu dem der Schaden passiert ist, sondern der Zeitpunkt der Anspruchserhebung – also wann eine Schadenersatzforderung oder eine Abmahnung durch die Geschädigten erfolgt. Passiert die Anspruchserhebung innerhalb der Versicherungslaufzeit – wie im Fall des IT-Experten im beschriebenen Schadenfall – dann ist dieser Schaden versichert. In den Bedingungen der IT-Haftpflicht ist dies auch nochmal klar aufgeführt:

„Der Versicherungsfall ist das Schadenereignis, das die Schädigung der Versicherten unmittelbar herbeiführt. Auf den Zeitpunkt der Schadenverursachung kommt es nicht an.“

Versicherungsschutz ohne Klauseln und Hintertürchen

Unsere klare Empfehlung ist es, die IT-Haftpflichtversicherung mit der Unternehmensgründung oder Aufnahme der selbständigen Tätigkeit abzuschliessen. Dadurch werden Lücken im Versicherungsschutz von Beginn an ausgeschlossen. Aus unserer langjährigen Versicherungserfahrung wissen wir jedoch, dass die Berufshaftpflicht in der Praxis häufig erst zu einem späteren Zeitpunkt berücksichtigt wird. In diesen Fällen ist die Vorumsatzdeckung durch Verwendung des Claims-Made-Prinzips – wie das bei exali in der IT-Haftpflicht der Fall ist – von entscheidender Bedeutung. Dadurch sind auch ältere Projekte mitversichert, sofern das Schadenereignis noch nicht eingetreten ist. Und das kann im Schadenfall den entscheidenden Unterschied ausmachen.

Für Fragen zur IT-Haftpflicht können Sie sich auch gerne an unsere Kundenbetreuung wenden. Sie erreichen unsere Versicherungsexpertinnen und Versicherungsexperten von Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der +41 (0) 58 255 60 00 oder über das Kontaktformular.