Rücktritt vom Projektvertrag – ein echter Schadenfall

Wollen Selbständige ihre Produkte erfolgreich verkaufen, liegt die Eröffnung eines Webshops nahe. Viele wollen die Erstellung dieses Shops lieber in fachkundige Hände geben und beauftragen Freelancer:innen oder Agenturen. Führt dieses Vorhaben dann aber nicht zum Erfolg, ist nicht nur die Enttäuschung auf beiden Seiten gross, sondern es muss auch geklärt werden, wer finanziell für das gescheiterte Projekt geradesteht. So erging es auch einer über exali versicherten Marketing-Agentur in diesem echten Schadenfall.

Webshop-Projekt mit Hindernissen

Man könnte meinen, nach mehr als 20 Jahren im Geschäft gibt es wenig, das ein Business noch aus der Bahn werfen kann. Doch falsche Vorstellungen und ein Mangel an Kommunikation können selbst gut geplante Projekte mit erfahrenen Teilnehmer:innen in ein Desaster verwandeln.

So nahm eine über exali versicherte Marketing-Agentur anfangs ohne Bedenken die Anfrage eines Projektvermittlers an, der für seine Kundschaft auf der Suche nach einer:m Webdesigner:in war. Der Auftrag bestand in der Umsetzung eines Webshop-Projekts im Wert von CHF 8'000 – zentraler Bestandteil war die vollständige Kopie der aktuell genutzten Homepage in ein neues System. Die Marketing-Agentur versicherte dem Kunden, dass diese Vorgabe problemlos mit dem Content-Management-System Wordpress umsetzbar sei.

Vorgaben nicht erfüllt – Kunde tritt vom Vertrag zurück

Wie sich herausstellte, war die Migration der alten Website in das neue System allerdings nicht ganz ohne Probleme möglich und der Wunsch des Kunden liess sich nicht zu einhundert Prozent umsetzen. Damit nicht genug, gelang es der Marketing-Agentur auch nicht, den vereinbarten Zeitrahmen für das Projekt einzuhalten. Nachdem die eingeplanten neun Wochen ergebnislos verstrichen waren, zog der ohnehin schon unzufriedene Kunde daher die Reissleine und trat vom geschlossenen Vertrag zurück.

Kein Auftrag – keine Bezahlung?

Nun hatte die Agentur nicht nur einen Auftrag von grossem Wert verloren, sondern für dieses gescheiterte Projekt auch einige Arbeitsstunden investiert. Wer sollte nun dafür aufkommen? Um diese Frage zu klären, wandte die Marketingagentur sich mit ihrem Fall an die Versicherungsexpertinnen und -experten von exali. Die prüften den Sachverhalt sorgfältig, um ihn anschliessend an den Versicherer weiterzuleiten. Der sprang am Ende mit mehr als CHF 6'000 in die Bresche.

Übrigens:

Die Berufshaftpflicht über exali passt sich auch in anderen Situationen perfekt an Ihr Business an. Wie das sein kann? Im Artikel Wie sich die Berufshaftpflicht über exali an Ihr Business anpasst bringen wir Licht ins Dunkel.

Vertragsrücktritt ohne Verlust

Doch wie kann es sein, dass die Berufshaftpflicht einspringt, wenn die/der versicherte Selbständige oder Freelancer:in gar keine Gelegenheit hatte, ein Projekt zum Abschluss zu bringen? In unserem vorliegenden Schadenfall lag das am vereinbarten Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“, kurz RPC genannt. Gemäss diesem Baustein erhält die Marketingagentur nämlich auch dann Versicherungsschutz, wenn ein:e Auftraggeber:in komplett oder in Teilen berechtigt vom Vertrag zurücktritt. In diesem Fall konnte der Rücktritt mit der Unmöglichkeit der 1:1 Migration und dem deutlichen Überschreiten der Deadline begründet werden. Der Versicherer trägt dann die Kosten für vergebliche finanzielle beziehungsweise personelle Aufwendungen. Das umfasst auch die Honorare von Selbständigen und Freiberufler:innen sowie den eigenen Werklohn. Für den entgangenen Gewinn kommt der Versicherer allerdings nicht auf.

Falsche Vorstellungen, schlechte Kommunikation – da hilft nur die Berufshaftpflicht

Dieser Schadenfall bestätigt neben der Wichtigkeit einer passenden Absicherung auch die volkstümliche Weisheit „Hinterher ist man immer schlauer“. Als der Kunde sich zum Abschied vom alten Shopsystem durchgerungen hatte, wäre die Marketingagentur gut beraten gewesen, vor Umsetzung des Projekts, die intensive Kommunikation mit ihrem Auftraggeber zu suchen. Denn erfahrungsgemäss kollidieren bei solchen Vorhaben die Erwartungen der Kundschaft mit den technischen Möglichkeiten. Wenn die/der Auftraggeber:in davon ausgeht, dass ihr/ihm im neuen System eins zu eins die alten Funktionalitäten zur Verfügung stehen, sind enttäuschte Erwartungen nahezu unvermeidbar. Deshalb empfiehlt es sich für jede:n Dienstleister:in, der Kundschaft bereits im Vorfeld klar und deutlich zu kommunizieren, was technisch umsetzbar ist und wovon sie sich möglicherweise auch verabschieden muss.

Tipp:

Mit diesem Problem sah sich auch eine Digitalagentur bei einem Shopsystem-Projekt konfrontiert. An dessen Ende standen ein Rücktritt vom Vertrag und CHF 107'000 Schaden. Den kompletten Schadenfall haben wir hier für Sie aufbereitet: Shopsystem-Projekt gescheitert: Rücktritt und CHF 107'000 Schaden.

Dennoch können Projekte scheitern. Für diese Fälle hilft eine passende Absicherung. Mit der Media-Haftpflicht über exali sind sie geschützt, wenn Sie Dritten durch ein berufliches Versäumnis Ihrerseits einen finanziellen Schaden bescheren, zum Beispiel durch Rechtsverletzungen oder einen Umsetzungs- oder Ausführungsfehler. Und auch, wenn ein Projekt insgesamt scheitert und Ihr:e Auftraggeber:in vom Vertrag zurücktritt, springt Ihr Versicherer für Sie in die Bresche. Der Versicherungsbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) sorgt dafür, dass Sie als Existenzsicherung Ihre vergeblich getätigten Aufwendungen zurückerhalten und damit nur das Projekt und nicht Ihr Unternehmen scheitert.

Sie haben Fragen? Unsere Kundenbetreuer:innen beraten Sie gern von Montag bis Freiten von 9:00 Uhr bis 18:00 Uhr unter der Telefonnummer +41 (0) 58 255 60 00. Alternativ verwenden Sie gern unser Kontaktformular.