Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Der Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ (RPC) reduziert Ihr unternehmerisches Risiko im Fall des Rücktritts Ihres Auftraggebers vom Werkvertrag erheblich.
Ihre Vorteile durch den Zusatzbaustein RPC:
- Prüfung der Rechtmässigkeit des Rücktritts (z. B. ob der Auftraggeber eine Nachbesserung zugelassen hat)
- Übernahme der Aufwendungen für bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern oder Subunternehmern
- Übernahme Ihrer eigenen vergeblichen Aufwendungen, d. h. Ihr eigener Werklohn und entstandene Sachkosten (zum Beispiel für Dienstreisen)
- Kompatibel z. B. mit der Media-Haftpflicht, der IT-Haftpflicht und der Consulting-Haftpflicht
- Einfach mit einem Klick online hinzubuchbar
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Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) in der Praxis
Bei einem Werkvertrag (z. B. für die Erstellung einer Webseite, Programmierung eines Online-Shops, Erstellen einer Imagebroschüre) hat Ihr Auftraggeber bei Schlechtleistung die Möglichkeit, neben Nachbesserung oder Minderung auch den Rücktritt vom Auftrag geltend zu machen. Die Gründe für das Scheitern eines Projektes sind vielfältig: Neben technischen Aspekten, die sich im laufenden Projekt als unüberwindbare Hürden herausstellen, gibt es aber auch viele andere Gründe, die zum Rücktritt führen können, z. B. fehlende oder zu wenig Kommunikation, schlechtes Projektmanagement oder immer neue Sonderwünsche des Auftraggebers aufgrund eines unpräzisen Pflichten- und Lastenheftes. Obwohl meistens beide Parteien am Scheitern des Projekts beteiligt sind, wird oft der Dienstleister dafür verantwortlich gemacht.
Wenn der Auftraggeber aus schwerwiegenden Gründen dann die Reissleine zieht und den Rücktritt verkündet, muss er die von Ihnen erbrachte Leistung herausgeben. Im Gegenzug müssen Sie bereits erhaltenen Werklohn zurückzahlen oder fällige Rechnungen stornieren. In diesem Fall greift der Zusatzbaustein Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC).
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Zusatzbaustein RPC: Zwei Fälle aus der Praxis
Shopsystem-Projekt gescheitert: Rücktritt und CHF 100'000 Schaden
Unser Versicherungsnehmer in diesem echten Schadenfall war eine Digital-Agentur, die von ihrem Kunden, einem Onlineshop für DVDs und Hörspiele, dazu beauftragt wurde, diesen Onlineshop auf ein anderes Shopsystem "umzuziehen." Die Projektdauer wurde auf ein Jahr festgelegt. Da die Digital-Agentur sehr agil arbeitet, gab es lediglich einen groben Projektplan mit Meilensteinen. Dadurch wurde der Agentur erst im Projektverlauf klar, dass das neue Shopsystem für den Onlineshop des Kunden überhaupt nicht geeignet war und die Erwartungen des Kunden sich damit nicht erfüllen lassen. Nachdem die Agentur einige Zeit versuchte, den Auftrag noch zu retten, stellte sie aber nach mehreren überschrittenen Deadlines fest, dass dies nicht mehr möglich ist. Auch der Kunde glaubte nicht mehr an einen erfolgreichen Projektabschluss und wollte vom Auftrag zurücktreten. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er bereits CHF 100'000 an die Agentur bezahlt, die er nun zurückforderte. Da beide Parteien ihren Anteil am Scheitern des Projekts hatten (der Auftraggeber hatte vorgegeben, das Projekt mit dem neuen Shopsystem umzusetzen, und die Agentur hatte nicht erkannt, dass die Anforderungen des Kunden damit nicht erfüllt werden können), lag allen Parteien daran, es nicht auf einen Rechtsstreit ankommen zu lassen. Gemeinsam mit dem Versicherer wurde daher nach einer schnellen betriebswirtschaftlichen Lösung gesucht. Nach einem Gespräch mit allen Parteien bezahlte der Versicherer am Ende im Rahmen des Zusatzbausteins RPC die Hälfte der Summe, die der Kunde bereits an die Agentur gezahlt hatte, also CHF 50'000. Die Agentur wiederum erklärte sich bereit, dem Kunden die anderen 50 Prozent zurückzuzahlen.
Rücktritt vom Webdesign-Vertrag: Wenn alle Rettungsversuche scheitern...
In diesem Fall sollte der Versicherungsnehmer von exali, eine Webdesign-Agentur, für ihren Kunden (ein Reiseunternehmen) eine Website auf Grundlage von WordPress erstellen. Der Auftrag sollte Design, Konzeption und Layout sowie Bildbearbeitung, Responsive und SEO-Optimierung beinhalten. Es wurden jedoch keine konkreten Projektphasen, Teilleistungen und Daten, die der Kunde liefern sollte, vertraglich vereinbart. Die Webdesigner machten sich an die Arbeit und erstellten Schritt für Schritt die Website. Der Kunde war jedoch mit der Arbeit überhaupt nicht zufrieden und reagierte auf einen ersten Entwurf der Agentur mit einer langen Mängelliste per Mail. Die Mängelliste reichte von der falschen Platzierung eines Logos bis zu einer "unprofessionellen" Farbauswahl. Die Webdesign-Agentur versuchte alles, um den Auftrag noch zu retten: Sie wies darauf hin, dass es sich bisher nur um einen Entwurf handelte und Änderungen jederzeit noch möglich sind. Von Nachbesserungsvorschlägen wollte der Kunde jedoch nichts wissen, trat von dem Vertrag zurück und forderte seine Anzahlung in Höhe von CHF 750 zurück. Für die Webdesign-Agentur hiess das: Sie musste die CHF 750 an den Kunden zurückzahlen und hatte auch noch rund CHF 900 vergebliche Aufwendungen für Personalkosten und Lizenzgebühren zu tragen. Glücklicherweise hatte sie zu ihrer Media-Haftpflicht den Zusatzbaustein RPC gewählt. Daher bezahlte der Versicherer am Ende die Personalkosten und Lizenzgebühren in Höhe von CHF 900.
Nachdem Sie im ersten Schritt des Onlinerechners Ihre Versicherungssumme ausgewählt haben (Basisschutz), können Sie im zweiten Schritt den Zusatzbaustein RPC wählen.