Rücktritt vom Webdesign-Vertrag: Wenn der Kunde nicht mehr will…

Am Anfang eines Auftrags scheint alles klar: Die Kundschaft will eine neue Website – Auftraggeber:in und Webdesigner:in sind sich einig, wie diese aussehen soll und was der:die Auftragnehmer:in leisten soll. Doch oft wachsen dann die Unstimmigkeiten, Kundschaft und Webdesigner:in reden aneinander vorbei, der Graben zwischen den verschiedenen Vorstellungen wird immer grösser. Am bitteren Ende kann der Rücktritt der Kundschaft vom Projekt stehen. Ein echter Fall aus den exali-Akten zeigt, dass das für den:die Freelancer:in teuer werden kann…  

Wenn der Kunde unzufrieden ist…

Der Versicherungsnehmer von exali – eine Webdesign-Agentur – sollte für Kundschaft, ein Reiseunternehmen, eine Website auf Grundlage von WordPress erstellen. In ihrem Angebot listete die Agentur zwar grob auf, was der Auftrag beinhalten sollte, unter anderem Design, Konzeption und Layout sowie Bildbearbeitung, Responsive und SEO-Optimierung. Konkrete Projektphasen, Teilleistungen und Informationen oder Daten, die die Kundschaft zuliefern muss, wurden jedoch nicht vereinbart.

Die Agentur machte sich an die Arbeit und erstellte Schritt für Schritt die Website. Bald stellte sich heraus, dass die Kundschaft mit der Arbeit ganz und gar nicht zufrieden war. Auf den Entwurf der Agentur reagierte sie mit einer langen Email, in der sie alle Mängel auflistete, die ihrer Meinung nach bestünden. Die „Mängelliste“ reichte von der falschen Platzierung eines Logos bis zu einer „unprofessionellen“ Farbauswahl.

Rettungsversuch gescheitert

Die Webdesign-Agentur wies die Kundschaft darauf hin, dass es sich bei der Website bisher nur um einen ersten Entwurf handele und Änderungen noch möglich sind. Ausserdem versuchte sie auf einige Missverständnisse in der Kommunikation hinzuweisen, die ihrer Meinung nach bestanden. Da war es aber schon zu spät: Die Kundschaft liess sich nicht mehr umstimmen und wollte vom Vertrag zurücktreten. Die Agentur wollte den Auftrag retten und bot an, Nachbesserungen an der Website vorzunehmen. Davon wollte die Kundschaft jedoch nichts wissen. Sie empfand ihre Wünsche so wenig umgesetzt, dass sie letztendlich von dem Vertrag zurücktrat und auch ihre bereits bezahlte Anzahlung in Höhe von umgerechnet rund CHF 750 zurückhaben wollte.

Wenn der Kunde oder die Kundin vom Werkvertrag zurücktritt…

… trifft es Webdesigner:innen doppelt hart. Denn dann wird in der Regel der Ausgangszustand wieder hergestellt, das heisst beide Parteien (Kundschaft und Auftragnehmer:in) werden so gestellt, als hätte es das Projekt nie gegeben. Der Rücktritt wirkt also in die Vergangenheit. Das bedeutet: Der:die Auftraggeber:in muss alle erhaltenen Leistungen zurückgeben bzw. darf diese nicht verwenden. Der:die Auftragnehmer:in muss die bereits erhaltenen Zahlungen (zum Beispiel Anzahlung und erhaltene Teilzahlungen) zurückzahlen und offene Rechnungen werden storniert. Der:die Webdesigner:in bleibt also nicht nur auf den Kosten – für Personal oder Material, Verwaltungs- und Bürokosten – sitzen, sondern muss auch noch den Werklohn zurückzahlen.

Business rechtzeitig absichern und Vertrag rechtssicher gestalten

Für den Versicherungsnehmer von exali hiess das, er musste nicht nur die CHF 750 an den Kunden zurückzahlen, sondern er hatte auch noch umgerechnet rund CHF 1'000 für Personalkosten und Lizenzgebühren vergeblich aufgewendet. Er hatte allerdings eine Media-Haftpflicht über exali mit dem Zusatzbaustein „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag“ (RPC) abgeschlossen. Durch den Zusatzbaustein übernimmt der Versicherer auch vergebliche Aufwendungen, die dem:der Auftragnehmer:in durch den Rücktritt der Kundschaft entstanden sind – wie in diesem Fall die CHF 1'000 für Personalkosten und die Sachkosten in Form der Lizenzgebühren.