Die Berufshaftpflicht für Immobilienprojektentwickler:innen

Als Projektentwickler:in für Immobilien müssen Sie umfassende Kenntnisse mitbringen, denn Sie begleiten Ihre Auftraggeber:innen von Anfang bis zum Ende eines Projekts. Von der Konzeption, über den Grundstückskauf, zur Ausführung und bis hin zum Verkauf der Immobilie müssen Sie den vollen Überblick über die finanziellen Mittel und die Bedürfnisse Ihrer Kunden behalten. Keine leichte Aufgabe, bei der schnell ein Missgeschick passieren kann. Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.ch, der perfekten Berufshaftpflicht für Sie als Immobilienprojektentwickler:in, unterstützt Sie bei der Prüfung jeglicher Schadenersatzansprüchen – die Experten und Expertinnen von exali sind im Schadenfall persönlich für Sie da.
 
Berufshaftpflicht für Immobilienprojektentwickler:innen
ab 725,22 € netto p.a.

Als Immobilienprojektentwickler:in perfekt geschützt:

  • Beratungsfehler abgesichert
  • Keine Angst vor Cyberschäden
  • Geschützt bei Abmahnungen und Schadenersatzforderungen
  • Umfassende Absicherung im Schadenfall
  • Schutz bei Fristversäumnissen und Dokumentenverlust
  • Fehler in der Risikoanalyse abgesichert
  • Persönliche Betreuung durch unser Expertenteam
  • Besonders günstig für Existenzgründer:innen
Ausgezeichnet mit eKomi Siegel Gold!
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4.8 / 5
Schnitt ermittelt aus 1503 Bewertungen
exali.ch
exali Haftpflicht-Siegel

Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen

  • individueller und umfassender Versicherungsschutz
  • hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
  • Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren

Um Sie als Immobilienprojektentwickler:in in Ihrer Tätigkeit bestens zu unterstützen, ist die Dienstleister-Haftpflicht von exali.ch die optimale Lösung. Die exali-Kundenbetreuung übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung.

Offene Berufsbilddeckung

Wenn Sie neben Ihren Tätigkeiten als Projektentwickler:in auch beispielsweise Gutachten für Immobilien erstellen, ist dies mit der Dienstleister-Haftpflicht abgedeckt. Das Prinzip der offenen Berufsbilddeckung wird bei exali.ch grossgeschrieben, damit Sie als zuständige:r Projektspezialist:in in Ihren Tätigkeiten nicht eingeschränkt sind.

Büro- und Betriebshaftpflicht

Missgeschicke sind jedem schnell einmal passiert. Zum Beispiel stolpert ein:e Mitarbeiter:in Ihres Auftraggebers oder Ihrer Auftraggeberin bei einem Kundentermin über Ihr Ladekabel und bricht sich den Arm. Mit der Büro- und Betriebshaftpflicht sind in solchen Fällen optimal abgesichert.

Vermögensschäden abgedeckt

Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) bildet den grundlegenden Baustein der Berufshaftpflicht für Sie als Immobilienprojektentwickler:in. Falls Ihren Auftraggebern oder Auftraggeberinnen ein rein finanzieller Nachteil entsteht, werden die Kosten vom Versicherer bei rechtmässigem Anspruch getragen.

Eigenschäden abgesichert

Bestimmte Eigenschäden sind bereits problemlos mit abgesichert. Sollte beispielsweise im Rahmen eines Schadenfalls Ihr Ruf auf dem Spiel stehen, zahlt Ihnen der Versicherer eine PR-Beratung zur Schadensbegrenzung. Auch bei Vertrauensschäden durch Ihre Mitarbeiter:innen steht Ihnen die Dienstleister-Haftpflicht zur Seite.

Deshalb exali.ch

  • Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
  • Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
  • Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
  • Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

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Referenzen zu exali.ch

 
 
finanzsache.com

„Es gibt nicht viele Unternehmen, denen man ohne Vorbehalte vertraut. Dies ist bei Exali anders. Bereits vor der Vertragsunterzeichnung als auch danach herrscht durchgehende Transparenz und die Vereinbarung wird auf individuelle Bedürfnisse angepasst, bis man zufrieden ist. Gerade, wenn man beruflich in rechtlich sensibleren Bereichen unterwegs ist, ist dies von essenzieller Bedeutung.

Besonders hervorzuheben möchte ich die persönliche Kommunikation. Man hat bei Exali nie das Gefühl, nur eine Kundennummer in der Kartei zu sein.

Ich empfehle Exali, seit ich Kunde bin, aus vollster Überzeugung laufend im Freundes- und Bekanntenkreis weiter, was nicht zuletzt an der hervorragenden Beratung durch Frau Sandra Löhning sowie der unkomplizierten Schadensabwicklung liegt."
 
Martin Fiedler, Inhaber FINANZSACHE  
finanzsache.com, exali-Kunde seit 2020
 
 
Ich bin von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der Exali und vor allem von Herrn Leichter wirklich sehr positiv überrascht. Mein Schadensfall wurde problemlos und schnell mit einem perfekten Service reguliert. Ich kann diese Versicherung wirklich nur jedem empfehlen. Vielen Dank!
 
Sören Zschoche, Co-Gründer / Geschäftsführer
Ajaska GmbH, exali.de-Kunde seit 2013
 
 
Wir sind seit über 6 Jahren bei der exali in Betreuung und fühlen uns sehr gut aufgehoben. Auch im Schadensfall kam es zu einer schnellen Klärung und unkomplizierten Abwicklung. Wir können die exali ohne Bedenken weiterempfehlen und haben dies auch bereits mehrfach getan!
 
Simon Eberhardt, Geschäftsführer
ideenhunger media GmbH, exali.de-Kunde seit 2012
 
 
Hallo Frau Schönberger, nach Schadensmeldung war der Fall innerhalb einer Woche geklärt und reguliert. Vielen Dank für die schnelle und unkomplizierte Hilfe und die nette Beratung! Wir können exali nur weiter empfehlen! Der persönliche Kontakt ist spitze. Herzliche Grüsse das hazel Team
 
Bianca Wengenroth
hazel, Grafik + Design, exali.de-Kunde seit 2010
 
 
Sehr geehrter Herr Galla, es ist schön wenn man sich auf Versicherungen im Falle eines Schadens auch verlassen kann. Meine Erfahrungen in diesem Bereich waren bisher nicht so gut.
Aber Exali hat mir gezeigt das nicht alle Versicherungen so agieren. Ich werde diese Versicherung auf jeden Fall weiter empfehlen.
 
Daniel Lemmerz
ADL, exali-Kunde seit 2010

 

D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)
Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Zusatzbausteine für Ihren individuellen Schutz – Rundum abgesichert

Die Dienstleister-Haftpflicht von exali.ch bietet Ihnen als Immobilienprojektentwickler:in optionale Zusatzbausteine, die Sie frei wählen können. So können Sie Ihr Business optimal vor den Risiken Ihres Berufs absichern. 

Typische Schadenfälle als Immobilienprojektentwickler:in

  • Sie bekommen den Auftrag, ein passendes Grundstück für ein Projekt zu finden. Die weitere Planung und Ausführung verlaufen gut, doch beim Verkauf der Immobilie stellt sich heraus, dass die Lage des Grundstücks wirtschaftlich nicht optimal genutzt werden kann. Ihr:e Auftraggeber:in fordert Schadenersatz von Ihnen. Der Versicherer prüft den Anspruch auf Rechtmässigkeit und übernimmt im Schadenfall die Kosten.
  • Sie übernehmen die Projektplanung für einen Wohnkomplex mit Luxusapartments sowie barrierefreien Wohnungen für Senioren. Bei der Vermietung bzw. dem Verkauf der Wohneinheiten bleiben die Interessenten aus, es kommt kein Verkauf Zustande. Der:die Auftraggeber:in nimmt Sie in Haftung und verlangt Schadenersatz auf Grund eines Fehlers Ihrerseits. Der Versichererer prüft auf eigene Kosten ob ein Schadenfall vorliegt und wehrt unberechtige Ansprüche für Sie ab.
Risiken für Immobiliengutachter:innen

 

  • Im Zuge einer Projektplanung verpassen Sie die vorgegebene Deadline für eine Konzeptvorstellung. Dieses Fristversäumnis verursacht bei Ihrem:Ihrer Auftraggeber:in einen finanziellen Schaden für den Sie in Haftung genommen werden.

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Berufshaftpflicht

Mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie bei beruflichen Fehlern und daraus resultierenden Schadenersatzforderungen oder Abmahnungen geschützt. Der Versicherer prüft im Rahmen des passiven Rechtsschutzes, ob gegen Sie gestellte Forderungen berechtigt und in der Höhe angemessen sind oder nicht. Sind die Forderungen berechtigt, dann werden diese bezahlt, andernfalls werden sie abgewehrt. Sie können dabei für Ihr spezifisches Berufsrisiko die gewünschte Deckungssumme auswählen und den Schutz durch Zusatzbausteine ergänzen. So sind Sie immer optimal abgesichert, auch wenn Ihr Business wächst.

Im Schadenfall übernimmt der Versicherer die Abwicklung und Sie müssen sich nicht selbst mit der Gegenpartei auseinandersetzen. Da der Versicherer für den Schaden aufkommt, hat dieser ein Eigeninteresse daran, den Schaden so weit wie möglich zu begrenzen. Somit profitieren Sie entweder von der Abwehr der Ansprüche (Gerichts-, Anwalts- und Gutachterkosten werden übernommen), oder von der Zahlungsübernahme des Versicherers bei berechtigten Schadenersatzforderungen.

Rechtsschutzversicherung

Im Gegensatz zur Berufshaftpflicht übernimmt die Rechtsschutzversicherung keine Zahlung von Schadenersatzforderungen. Die Rechtsschutzversicherung ist aktiv ausgerichtet und übernimmt für Sie zum Beispiel die Gerichts- und Anwaltskosten, wenn Sie gerichtlich gegen jemanden vorgehen möchten (z. B. weil eine Person Ihr Firmeneigentum beschädigt hat und Sie Schadenersatz wollen). Werden stattdessen gegen Sie Schadenersatzforderungen aufgrund eines Fehlers in Ihrer freiberuflichen Tätigkeit erhoben, so ist der passive Rechtsschutz einer Berufshaftpflicht für die Abwehr solcher Forderungen zuständig.

Die Rechtsschutzversicherung kommt für die Kosten der anwaltlichen Beratung und Konfliktlösung durch Mediation auf. Je nach Leistungsumfang können Sie auch Ihre Geschäftsdokumente, wie beispielsweise AGB oder Verträge, durch einen Anwalt oder eine Anwältin prüfen lassen und vermeiden so Fehler in Dokumenten, die zu Abmahnungen führen können. Daher kann die Rechtsschutzversicherung für Freiberufler:in, Freelancer:in und Selbständige eine sinnvolle Ergänzung zur Berufshaftpflicht sein; ein Ersatz dafür ist sie allerdings nicht.

Achtung: Haftung kann in den AGB nicht ausgeschlossen werden

Viele Freiberufler:innen glauben, dass eine Rechtsschutzversicherung ausreichend ist, da die Haftung ja in den AGB ausgeschlossen werden kann. Eine Berufshaftpflichtversicherung wird in diesem Fall häufig als überflüssig angesehen. Das ist allerdings ein Irrtum: Die Haftung kann in den AGB lediglich begrenzt, jedoch nicht ausgeschlossen werden. Für berufliche Fehler müssen Sie als Freiberufler:in oder Freelancer:in geradestehen und haften. Nur mit einer Berufshaftpflichtversicherung sind Sie daher vor den teuren Konsequenzen beruflicher Fehler geschützt.

 
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