Bei der D&O-Versicherung unterscheidet sich der Kreis der versicherten Personen je nach der Art der Versicherung. Bei einer Firmen-D&O-Versicherung sind pauschal alle Manager:innen und Beauftragten eines Unternehmens über einen Vertrag versichert. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist in diesem Fall das Unternehmen. Bei der persönlichen D&O ist die versicherte Person in der Regel auch der:die Prämienzahler:in und alleinige:r Inhaber:in des Vertrages. Folgende Organe können beispielsweise mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden:
Versicherte Organe in der D&O Versicherung
- Vorstände
- Geschäftsführer:innen
- Vereins- und Stiftungsvorstände
- Aufsichtsräte
- Beiräte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
Versicherte Mitarbeiter:innen mit Sonderfunktion in der D&O-Versicherung
- Datenschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Interim-Manager:innen
- Stellvertreter:innen der genannten Personengruppen u.v.m.
Hinweis für Interim-Manager:innen: Eine Absicherung für freiberufliche Interim-Manager:innen ist auch über die Consulting-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein "D&O-Versicherung für Interim-Manager:innen" möglich. Diese kann direkt online beantragt werden.
Der Vorteil: Die Consulting-Haftflicht kann noch umfangreicher die operative Tätigkeit als Consultant und Interim-Manager:in versichern.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die persönliche D&O-Versicherung oder Consulting-Haftpflichtversicherung für Sie die passende Absicherung ist, wenden Sie sich bitte an unsere exali.ch Kundenbetreuer:innen. Diese erreichen Sie
telefonisch unter 0 58 255 60 00 oder per E-Mail unter
info@exali.ch.
Die D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person (Manager:in oder Beauftragte:r) aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der versicherten Tätigkeit persönlich in Haftung genommen wird.
Operative Tätigkeit vom Schutz der D&O Versicherung umfasst
Mitversichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschliesslich mündlicher oder schriftlicher Äusserungen.
Schäden bei AGG-Ansprüchen in der D&O Versicherung abgedeckt
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, wenn der Versicherungsnehmer auf Basis des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) oder ähnlicher Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.
Selbstbeteiligungsversicherung für Vorstände einer AG
In einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) gibt es eine gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung müssen Vorstände einer AG im Schadenfall aus ihrem Privatvermögen begleichen. Durch den Abschluss einer (zusätzlichen) persönlichen D&O-Versicherung können Vorstände einer AG diese Zahlung absichern. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.
Persönliche D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer:in und Begünstigte:r bei der persönlichen D&O-Versicherung ist der:die Manager:in/Beauftragte selbst (abweichende:r Prämienzahler:in möglich)
- Versichert sind die Tätigkeiten der im D&O-Vertrag benannten Person
- Die Versicherungssumme steht nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss im Schadenfall nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden
- Die Persönliche D&O-Versicherung eignet sich auch ergänzend zu einer Firmen-D&O-Versicherung, wenn der:die einzelne Manager:in einer AG die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung absichern möchte (so genannte D&O-Selbstbeteiligungsversicherung)
Firmen-D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer und Prämienzahler bei der Firmen-D&O-Versicherung ist das Unternehmen, begünstigt sind die versicherten Personen
- Versichert sind u.a. Geschäftsführer/Leiter und Vorstände oder Prokuristen des Unternehmens
- Versichert sind die Tätigkeiten aller versicherten Personen in Profit- und Non-Profit-Gesellschaften
Die Versicherungssumme steht
allen versicherten Personen zur Verfügung und muss ggf. im Schadenfall unter den Beteiligten
geteilt werden
Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht bietet exali.ch als Zusatzbaustein zur persönlichen D&O-Versicherung den Managerstrafrechtsschutz sowie den Anstellungsvertragsrechtsschutz an.
Der Managerstrafrechtschutz erweitert den bereits integrierten Strafrechtschutzbaustein.
Ob Sie zusätzlich zu einer bestehenden Firmen D&O-Versicherung auch eine persönliche D&O-Versicherung abschliessen sollten, müssen Sie letztlich selbst entscheiden. Der Unterschied: Bei einer Firmen D&O sind alle Personen pauschal versichert, die in der Versicherung eingetragen sind; alle Personen teilen sich die vereinbarte Versicherungssumme. Ein persönliche D&O Versicherung steht hingegen nur Ihnen zu Verfügung
Ein Beispiel: In der Firmen D&O sind fünf Personen eingetragen. Die Versicherungssumme beträgt CHF 100'000. Diese Summe kann angesichts hoher Schadensummen (z. B. bei einer Insolvenz) schnell ausgeschöpft sein. Organmitglieder, die danach mit Schadensvorwürfen konfrontiert werden, stehen vor dem Problem, dass die Versicherungssumme aufgebraucht ist. Bei einer persönlichen D&O können Sie hingegen selbst entscheiden, welche Summe Ihnen zur Verfügung stehen soll – Sie haben die absolute Kontrolle.
Daher kann eine persönliche D&O für Vorstandsmitglieder und Manager:innen einer AG (Aktiengesellschaft) eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese übernimmt im Schadenfall auch die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung der Firmen-D&O.
Die Prämie ist individuell für jede zu versichernde Person zu berechnen. Mit dem intelligenten PDF-Dokument erhalten Sie ganz einfach mit ein paar Klicks Ihr persönliches Angebot. Eine Firmen D&O können Sie bereits für CHF 800.95 netto p.a. abschliessen.
D O Versicherung: Folgende Eingaben bestimmen vor allem den Preis:
- Unternehmensumsatz in der letzten 12 Monate
- gewählte Versicherungssumme
- Stellung im Unternehmen (z. B. Vorstand oder Datenschutzbeauftragte:r)
- Auswahl der Jahreshöchstleistung und der Zusatzbausteine
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Geschäftsführer:innen, Vorstände, Prokuristen oder Mitarbeiter:innen mit Sonderfunktion (z. B. Datenschutzbeauftragte) können bei einer Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der versicherten Tätigkeit persönlich in Haftung genommen. Hierbei kann ein Haftungsanspruch des Unternehmens in Frage kommen (Innenhaftung) als auch der Anspruch eines geschädigten Dritten (Aussenhaftung).
Im Haftungsfall müssen Manager:innen und Geschäftsführer:innen daher oft mit ihrem Privatvermögen haften und sind in ihrer finanziellen Existenz bedroht. Mit einer D&O-Versicherung (egal ob Firmen- oder persönliche D&O) sind Sie im Schadenfall umfassend abgesichert. Der Versicherer prüft auf eigene Kosten, ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Sind sie das, so wird die Schadenersatzsumme vom Versicherer bis zur vereinbarten Versicherungssumme bezahlt. Unbegründete Ansprüche werden im Namen des Versicherungsnehmers abgewehrt. Die Rechtskosten hierfür (Gericht, Gutachten, Anwaltschaft etc.) werden vom Versicherer übernommen (passiver Rechtsschutz).