exali Glossar
Ihr Lexikon für Fachbegriffe aus der Versicherungswelt
Die Versicherungswelt ist voll von Fachbegriffen – von Versicherungspolice über Obliegenheiten bis hin zu Regressansprüchen. Damit Sie den Durchblick behalten, erklärt das exali-Glossar zentrale Versicherungsbegriffe einfach, verständlich und praxisnah.
Im Glossar von exali finden Sie nicht nur Definitionen, sondern auch praxisnahe Beispiele, rechtliche Hinweise und Verweise auf die passende Absicherung. So wissen Sie immer, wo Risiken bestehen – und wie Sie sich davor schützen.
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Gesetzliche Haftung
Unter gesetzlicher Haftung oder Haftpflicht versteht man die sich aus den gesetzlichen Bestimmungen ergebende Verpflichtung, einen Schaden (Personen-, Sach- oder Vermögensschaden) zu ersetzen, den man einem Dritten zugefügt hat.
In einem solchen Fall kann sich der:die Schädiger:in gegenüber dem Geschädigten - unter den jeweiligen Voraussetzungen - schadenersatzpflichtig machen. Gibt es für einen Anspruch keine gesetzliche Haftungsgrundlage oder andere vertragliche Verpflichtungen, erfolgt auch keine Entschädigung.
Grundsatz: Ohne Gesetz keine Haftung.
Von der gesetzlichen Haftung abzugrenzen ist die vertragliche Haftung. Bei der vertraglichen Haftung ergibt sich die Anspruchsgrundlage nicht durch gesetzliche Regelungen, sondern durch vertragliche Vereinbarungen und Verpflichtungen zwischen den Vertragsparteien, z. B. Auftraggeber:in und Auftragnehmer:in.
Die meisten Haftpflichtversicherer übernehmen Ansprüche auf Basis der gesetzlichen Haftung. Die vertragliche Haftung ist meist nicht vom Versicherungsschutz umfasst.
(verwandte Begriffe: Vertragliche Haftung)
Begriff: Gesetzliche Haftung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe G:
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