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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Pflichtverletzung
Eine Pflichtverletzung liegt vor, wenn jemand eine vertraglich oder gesetzlich vereinbarte Pflicht nicht, nicht ordnungsgemäss oder verspätet erfüllt. Das kann sowohl durch aktives Tun als auch durch Unterlassen geschehen.
Arten von Pflichtverletzungen
- Vertragliche Pflichtverletzung: Nichteinhaltung von Leistungs-, Neben- oder Schutzpflichten aus einem Vertrag (z. B. verspätete Lieferung, mangelhafte Leistung).
- Gesetzliche Pflichtverletzung: Verstoss gegen gesetzliche Vorschriften (z. B. Datenschutzgesetze, Verkehrssicherungspflichten).
- Nebenpflichtverletzung: Verletzung von Pflichten, die nicht direkt die Hauptleistung betreffen, aber für das Vertragsverhältnis wichtig sind (z. B. Informationspflichten, Sorgfaltspflichten).
Was ist eine schuldhafte Pflichtverletzung?
Von einer schuldhaften Pflichtverletzung spricht man, wenn die Pflichtverletzung vorsätzlich oder fahrlässig begangen wurde.
- Vorsatz: Der Schaden wurde absichtlich herbeigeführt.
- Fahrlässigkeit: Die im Verkehr erforderliche Sorgfalt wurde ausser Acht gelassen.
Wann liegt eine grobe Pflichtverletzung vor?
Eine grobe Pflichtverletzung liegt vor, wenn die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in besonders schwerem Masse verletzt wurde.
Beispiele:
- Ein IT-Dienstleister löscht wichtige Kundendaten ohne Sicherung, obwohl er auf das Risiko hingewiesen wurde.
- Eine Agentur ignoriert bewusst verbindliche CI-Vorgaben und veröffentlicht fehlerhafte Inhalte.
- Ein externer Datenschutzbeauftragter verstösst wissentlich gegen DSGVO-Pflichten.
Begriff: Pflichtverletzung
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe P:
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