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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
Die Verstosstheorie definiert, zu welchem Zeitpunkt ein versicherter Schadenfall (Versicherungsfall) entstanden ist.
Der Versicherungsfall ist bei Anwendung der Verstosstheorie nicht das Schadenereignis (siehe auch Schadenereignistheorie) oder die Anspruchserhebung (Geltendmachung des Schadens durch den Geschädigten), sondern der Verstoss (das berufliche Versehen), der spätere Haftpflichtansprüche nach sich ziehen kann. Bei einer fehlerhaften Beratungsleistung können beispielsweise Jahre vergehen, bis die finanziellen Auswirkungen auf das Vermögen (der Schaden) entsteht. Der Verstoss wäre in diesem Zusammenhang die fehlerhafte Beratung.
Achtung: Wendet der Versicherer das Verstossprinzip an, sind Tätigkeiten, Leistungen und Veröffentlichungen aus der Zeit vor Versicherungsbeginn nicht abgedeckt.
(Verwandte Begriffe: Schadenereignistheorie, Claims-made-Prinzip)
Begriff: Verstoßtheorie/Verstoßprinzip (im Schadenfall)
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