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Versicherungsbegriffe einfach erklärt
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Werkvertrag
Ein Werkvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag, bei dem sich der Auftragnehmer verpflichtet, ein konkretes Werk – also ein fertiges Ergebnis – zu liefern. Im Gegenzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vergütung.
Im Unterschied zum Dienstvertrag wird nicht bloss eine Tätigkeit geschuldet, sondern ein nachprüfbarer Erfolg – zum Beispiel eine funktionsfähige Software, ein fertig gestaltetes Logo oder ein installierter Server.
Merkmale des Werkvertrags
- Ergebnisorientierung: Der Erfolg der Arbeit steht im Vordergrund, nicht nur das Tätigwerden.
- Abnahme erforderlich: Der Auftraggeber muss das Werk abnehmen – das heisst, es prüfen und bestätigen, dass es vertragsgemäss ist.
- Mängelhaftung: Der Auftragnehmer haftet für Mängel und muss ggf. nachbessern oder Schadenersatz leisten.
- Vergütung: Die Zahlung erfolgt in der Regel erst nach Abnahme – oft mit vorheriger Vereinbarung über Meilensteine oder Teilzahlungen.
Beispiele für Werkverträge
- Eine Agentur erstellt eine Website inklusive Design und Funktionalität.
- Ein Freelancer liefert eine individuelle Softwarelösung mit genau definiertem Funktionsumfang.
- Ein Fotograf erstellt Bilder für ein Produkt – die Auswahl und finale Bearbeitung sind Vertragsbestandteil.
- Ein Designer gestaltet ein Logo, das bestimmte Anforderungen erfüllen muss.
Haftung im Werkvertrag
Beim Werkvertrag haftet der Auftragnehmer für die Mangelfreiheit des Werks. Kommt es zu Schlechtleistung, Verzögerungen oder Folgeschäden beim Kunden (z. B. Umsatzeinbussen durch eine nicht funktionierende Website), kann er zum Schadenersatz verpflichtet sein.
Gerade bei Projektarbeit und IT-Dienstleistungen ist die Einordnung als Werkvertrag üblich – auch wenn oft Mischformen mit Dienstverträgen vorkommen.
Werkverträge sind ein beliebtes Mittel von Unternehmen, um Arbeitnehmerüberlassung zu umgehen (Stichwort: Leiharbeit). Statt eigenes Personal einzustellen, wird ein Projekt bzw. Auftrag als Werkvertrag vergeben.
Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag
Bei einem Rücktritt vom Werkvertrag wird in der Regel der Ausgangszustand wiederhergestellt. D. h. der Auftraggeber oder die Auftraggeberin muss die erhaltenen Leistungen zurückgeben bzw. darf diese nicht verwenden. Der Auftragnehmer oder die Auftragnehmerin (Freelancer) muss die erhaltenen Zahlungen zurückzahlen und offene Rechnungen werden storniert. Das bedeutet, dass der Rücktritt des Auftraggebers vom Werkvertrag ein grosses Risiko für Freelancer darstellt. Denn er bleibt nicht nur auf den Kosten für Personal, Material, Verwaltungs- und Bürokosten sitzen, sondern muss auch noch den Werklohn zurückzahlen.
Die von exali.de angebotenen Berufshaftpflichtversicherungen sichern Tätigkeiten sowohl auf Basis eines Werkvertrags als auch Dienstvertrags ab.
In diesen Artikeln finden Sie mehr Infos zum Werkvertrag und zum Rücktritt vom Werkvertrag:
- Vertragsarten: Werkvertrag oder Dienstvertrag, wo liegt der Unterschied?
- Von Nacherfüllung bis Schadenersatz: Was müssen Freelancer leisten?
Begriff: Werkvertrag
Suchbegriffe mit Anfangsbuchstabe W:
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