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Dolce & Gabbana verklagt Blogger: Meinungsäusserung oder Rufschädigung?
Millionenklage als Abschreckung?
Millionenklage als Abschreckung?

Dolce & Gabbana verklagt Blogger: Meinungsäusserung oder Rufschädigung?

Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Beitrag von Ines RietzlerBeitrag von Ines RietzlerInes Rietzler
Montag, 29. März 2021
Montag, 29. März 2021
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Noch freie Meinungsäusserung oder Rufmord? Diese Frage stellt sich heutzutage, wo viele ihre Meinung ungefiltert tagtäglich im Netz loswerden, häufiger. Was dürfen Bloggerinnen, Instagrammer oder YouTuber über andere sagen oder verbreiten, ohne dafür Konsequenzen fürchten zu müssen? Zumindest nichts, was zu Umsatzeinbussen führt, denkt wohl Dolce & Gabbana und verklagt zwei Blogger auf über 500 Millionen Euro Schadenersatz…

Rassismusvorwürfe, Shitstorm und Boykott

Seinen Anfang nahm der Streit bereits 2018. Damals veröffentlichte Dolce & Gabbana vor einer geplanten Modenschau in Shanghai einige Werbevideos für den asiatischen Markt. Gezeigt wurde unter anderem ein chinesisches Model, das versuchte, Spaghetti mit Stäbchen zu essen. Der Shitstorm liess nicht lange auf sich warten – und war so gross, dass nicht nur die Videos gelöscht, sondern auch die Modenschau abgesagt wurde.

Doch damit war das Ganze für Dolce & Gabbana noch nicht erledigt. Die Blogger Tony Liu und Lindsay Schuyler, die den Blog „Diet Prada“ betreiben und sich Themen wie Rassismus und Plagiaten in der Mode widmen, veröffentlichten kurz darauf auf ihrem Instagram-Kanal Kommentare des Designers Stefano Gabbana. In diesen äusserte er sich rassistisch gegenüber Asiat:innen und bezeichnete China als „Scheissland.“ Die Aussagen stammten aus privaten Instagram-Nachrichten des Designers, die den Bloggern zugespielt wurden.  

Gabbana behauptete zunächst, sein Instagram-Account sei gehacked worden. Anschliessend entschuldigten sich die Designer in einem Video. Nach dem Werbevideo und Bekanntwerden der Äusserungen boykottierten viele asiatische Kund:innen Dolce & Gabbana, der Umsatz in Asian brach ein.

Dolce & Gabbana fordert über 500 Millionen Euro

Wie jetzt erst bekannt wurde, verklagte das Modeunternehmen dann im Jahr 2019 die beiden Blogger vor einem Mailänder Zivilgericht auf über 500 Millionen Euro Schadenersatz. 450 Millionen habe das Unternehmen für die Verbesserung des Markenimages ausgegeben, 89,6 Millionen betrage der Umsatzverlust in Asien. Die zwei Beklagten machten die Klage nun auf Instagram öffentlich und bitten um Spenden für den Prozess.

Ihnen zufolge sei das Ganze nur ein Versuch des Modekonzerns, sie und andere Blogger zum Schweigen zu bringen. Das Verhalten von Dolce & Gabbana mutet tatsächlich etwas seltsam an. Denn seit den Vorfällen versucht das Unternehmen öffentlichkeitswirksam seinen Ruf aufzupolieren. So spendete es zum Beispiel für die Corona-Forschung und steckte viel Geld in eine neue Kommunikationsstrategie. Die heimliche Klage gegen die Blogger passt da nicht so ganz ins Bild…

Millionenklage als Rache?

Hinter dem Verfahren an sich stehen viele Fragezeichen, die schwer zu klären sein dürften: Hat Stefano Gabbana die Aussagen wirklich getätigt? Wie will Dolce & Gabbana beweisen, dass der Umsatzeinbruch mit der Veröffentlichung auf Instagram in Zusammenhang steht? Haben die Blogger Rufmord betrieben oder einfach nur Tatsachen wiedergegeben? Da auch Dolce & Gabbana klar sein dürfte, dass es nicht ohne Weiteres einen Millionenbetrag von Bloggern einklagen kann, könnte hinter dem Verfahren tatsächlich nur ein Einschüchterungsversuch stecken. Was wiederum nicht dazu beitragen dürfte, das Image des Modekonzerns zu verbessern.

Meinung, Tatsachen oder doch Verleumdung?

Aber wie sieht es denn nun aus mit Aussagen in Social Media oder auf Blogs? Welche fallen unter freie Meinungsäusserung und welche unter Verleumdung? Diese Frage ist gar nicht so einfach zu beantworten. Viele verschiedene Begrifflichkeiten und Abgrenzungen spielen eine Rolle. Zum Beispiel die Frage, ob es sich bei der Aussage um eine Tatsachenbehauptung handelt. In seinen FAQ zu Meinungsäusserung und Tatsachenbehauptung hat Rechtsanwalt Plutte anhand vieler Urteile und Beispiele die verschiedenen Begriffe erklärt (Achtung: hierbei handelt es sich um Definitionen nach deutschem Recht; Erklärungen nach Schweizer Recht finden Sie beispielsweise bei anwaltvergleich.ch.)

Was ist eine Meinungsäusserung?

Eine Meinungsäusserung ist eine subjektive Aussage und kann nicht im Sinne von wahr oder falsch überprüft werden.

Was ist eine Tatsachenbehauptung?

Eine Tatsachenbehauptung ist im Gegensatz zur Meinungsäusserung eine Äusserung, die objektiv geklärt und bewiesen werden kann. Ob eine Tatsachenbehauptung durch die Meinungsfreiheit geschützt ist, hängt von ihrem Wahrheitsgehalt ab.

Was ist Verleumdung?

Gemäss Art. 174 StGB begeht jemand eine Verleumdung, der einen anderen wider besseres Wissen eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen beschuldigt oder verdächtigt, die geeignet sind, seinen Ruf zu schädigen.

Werden Persönlichkeitsrechte verletzt, hat der oder die Betroffene gegebenenfalls bestimmte Ansprüche, dazu gehören:

  • Unterlassung
  • Berichtigung
  • Löschung
  • Gegendarstellung
  • Schadenersatz
  • Geldentschädigung

Ein bekannter Fall in Deutschland ist der des ehemaligen Wettermoderators Jörg Kachelmann, dem der Springer-Verlag über 600.000 Euro Schmerzensgeld wegen der Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte zahlen musste.

Ob das Dolce & Gabbana Verfahren überhaupt vor dem Mailänder Gericht entschieden wird, bleibt abzuwarten, denn die Verteidiger der Blogger verwiesen darauf, dass Italien nicht der richtige Ort dafür sei, da der Blog in den USA betrieben und die angeblichen Schäden in Asien eingetreten seien…

Media-Haftpflicht: Umfassende Absicherung für Blogger:innen

Egal ob Sie Blogger, freiberufliche Journalistin, YouTuber oder Influencerin sind: Mit der Media-Haftpflicht über exali.ch sind Sie rundum abgesichert. Rechtsverletzungen (zum Beispiel Verletzung von Persönlichkeitsrechten oder Urheberrechtsverletzungen), Abmahnungen und daraus resultierende Schadenersatzansprüche sind umfassend versichert. Forderungen prüft der Versicherer erst einmal für Sie, wehrt unberechtigte Ansprüche auf eigene Kosten ab und bezahlt berechtigte Schadenersatzforderungen.

Wenn die Vorwürfe aus dem versicherten Schadenfall in ein Strafverfahren münden, übernimmt der Versicherer auch die Gerichtskosten und die Kosten der Verteidigung (Anwaltskosten).

Die Media-Haftpflicht können Sie ganz einfach online abschliessen und sich Ihren Versicherungsschutz individuell zusammenstellen. Bei Fragen wenden Sie sich jederzeit an unsere Versicherungsexpert:innen, die Sie gerne persönlich beraten.

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In diesem Fall muss die von Ihnen erbrachte Leistung herausgegeben und im Gegenzug bereits erhaltener Werklohn zur&uuml;ckbezahlt oder auf f&auml;llige Zahlungen verzichtet werden.</p> <h5>Vergebliche Personal- und Sachkosten versichert</h5> <p>Der Versicherer ersetzt gem&auml;ss den Bedingungen der Eigenschadenversicherung:</p> <ul class="list--checkmark"> <li>Pr&uuml;fung der Wirksamkeit des R&uuml;cktritts</li> <li>vergebliche Sach- und Personalkosten (inkl. eigener Honorare/Werklohn)</li> <li>Aufwendungen f&uuml;r bereits erbrachte Leistungen von freien Mitarbeitern:innen und Subunternehmern</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong> Versicherungsschutz besteht&nbsp;bedingungsgem&auml;ss ausschliesslich f&uuml;r Projekte, die <strong>nach Versicherungsbeginn</strong> bzw. <strong>nach Abschluss des Zusatzbausteins</strong> begonnen haben.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.8&nbsp;&bdquo;R&uuml;cktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Dieser optionale&nbsp;Zusatzbaustein&nbsp;versichert Ihre vergeblichen Personal- und Sachkosten, wenn einer Ihre:r Auftraggeber:innen berechtigt vom Vertrag zur&uuml;cktritt,&nbsp;</strong>sofern der Auftraggeber f&uuml;r diese vergeblichen Aufwendungen nicht gem. 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<span class='visible--desktop'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--tablet'>D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) </span> <span class='visible--mobile'>D&O-Außenhaftungsversicherung (D&O)</span>
<span class='visible--desktop'><p><strong>Mit der D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--tablet'><p><strong>Mit der D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in absichern.</strong></p> <h5>Notwendigkeit des Versicherungsbausteins</h5> <p>Als&nbsp;<strong>Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in</strong>&nbsp;oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft haften Sie<strong>&nbsp;pers&ouml;nlich mit Ihrem Privatverm&ouml;gen</strong>&nbsp;f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den, die aus&nbsp;<strong>Pflichtverletzungen</strong>&nbsp;im Rahmen Ihrer T&auml;tigkeit als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in resultieren.</p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes</li> <li>des Beirates oder Aufsichtsrates</li> <li>des Verwaltungsrats, Pr&auml;sidiums, Kuratoriums oder Board of Directors sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z.B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht in der Rechtsform einer Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p> <h5>Schutz bei Abwehr von Anspr&uuml;chen (Passiver Rechtsschutz)</h5> <p>Sofern Ihnen Pflichtverletzungen ungerechtfertigt unterstellt werden, &uuml;bernimmt der&nbsp;<strong>D&amp;O-Versicherer</strong>&nbsp;auch Ihre Verteidigung (<strong>Abwehr</strong>&nbsp;<strong>von Anspr&uuml;chen</strong>).</p> <p><strong>Selbstbeteiligung</strong></p> <p>Die Selbstbeteiligung f&uuml;r Verm&ouml;genssch&auml;den und Sachsch&auml;den entspricht der gew&auml;hlten Selbstbeteiligung f&uuml;r die Verm&ouml;gensschadenhaftpflicht.</p> <p>Mehr Informationen finden Sie in den Versicherungsbedingungen unter&nbsp;<strong>Ziffer A.11 &bdquo;D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung (D&amp;O)&ldquo;.</strong></p> </span> <span class='visible--mobile'><p><strong>Mit der optionalen D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung k&ouml;nnen Sie die pers&ouml;nliche Aussenhaftung f&uuml;r Pflichtverletzungen als Gesch&auml;ftsf&uuml;hrer:in oder Vorstand einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH) absichern.</strong></p> <h5>Wer ist versichert?</h5> <p>Versichert sind u. a. die bestellten oder stellvertretenden Mitglieder</p> <ul class="list--checkmark"> <li>der Gesch&auml;ftsf&uuml;hrung oder des Vorstandes sowie</li> <li>Beauftragte zur Sicherung der Compliance (z. B. Datenschutzbeauftragte).</li> </ul> <p><strong>Hinweis:</strong>&nbsp;Sofern Sie als&nbsp;<strong>Freiberufler:in</strong>&nbsp;t&auml;tig sind und Ihr Business nicht als Kapitalgesellschaft betreiben, ben&ouml;tigen Sie die D&amp;O-Aussenhaftungsversicherung nicht.</p> </span> <div class="spaceTop-20"> <div>Sollten Sie weitere Fragen haben, helfen Ihnen unsere Kundenbetreuer gerne weiter.</div> <div id="rechnerKontaktForm" class="spaceTop-10"> <div class="col-grid col-grid--flush"> <div class="visible--mobile"> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--10 text--center no-margin"> <a href="tel:+41582556000" class="rkfPhone--nr" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +41 (0) 58 255 60 00 </a> </div> <div class="col col--2 no-margin no-padding position-relative"> <button type="button" class="close modal-info__close" data-dismiss="modal" aria-hidden="true"></button> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="rechnerKontaktForm--no-mobile"> <div id="rkfCallback" class="service-item service-item--callback col col--tablet--4 no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_callback_info"> Rückruf anfordern </span> </div> <div id="rkfMail" class="service-item service-item--mail col col--tablet--4 text--center no-margin"> <span data-eventpush="eventPush_mail_info"> zum Kontaktformular </span> </div> <div id="rkfPhone" class="service-item service-item--phone col col--tablet--4 text--right no-margin"> <a href="tel:+41582556000" data-eventpush="eventPush_phone_info"> +41 (0) 58 255 60 00 </a> </div> </div> </div> </div> </div> <div class="hidden--mobile"> <div class="infoKontaktForm"></div> <div class="text--right cursor-pointer spaceTop-10"> <a data-dismiss="modal" aria-hidden="true">Schliessen</a> </div> </div> </div>
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Ines Rietzler
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Ines Rietzler
Ehem. Chefredakteurin Online-Redaktion

Wer bin ich?
Nach einem Volontariat und ein paar Jahren in der Unternehmenskommunikation bin ich nun bei exali als Chefredakteurin in der Online-Redaktion für Content aller Art zuständig.
Was mag ich?
Sommer, Reisen, gutes Essen und Fussball.
Was mag ich nicht?
Bahn fahren, Rosenkohl und Schleimer.

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