Webshop-Versicherung

Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag der Webshop-Versicherung

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages und der versicherten Tarifmodule der Webshop-Versicherung. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass diese Informationen nicht abschliessend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Der Versicherungsvertrag der Webshop-Versicherung ist nach dem All-in-One-Prinzip aufgebaut und bietet eine ideale Kombination aus einer Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) und einer umfangreichen Eigenschaden-Versicherung. Die Vermögensschadenhaftpflicht (VSH) kann um eine Büro- & Betriebshaftpflicht (BHV) sowie eine Produkthaftpflicht (ProdH) erweitert werden.

Zusätzlich stehen vier optionale Zusatzbausteine zur umfassenden Absicherung Ihres eBusiness zur Verfügung:

  • Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)
  • Cyber-Betriebsunterbrechung & -Erpressung (CBE).
  • D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O)
  • Vertrauensschaden & Betrug (VSB)

2. Prämienberechnung

Die Versicherungsprämie der Webshop-Versicherung wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.ch Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von CHF 5'000'000 eine Stückprämie angeboten. Näheres dazu finden Sie im Prämienrechner.

Die auf der Webseite dargestellten Prämien gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.
Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen erhalten für die ersten zwei Versicherungsjahre einen Nachlass von 15 Prozent.

3. Prämienzahlung

Überweisen Sie die Versicherungsprämie, wie in der Prämienrechnung ausgewiesen, jährlich auf das angegebene Konto.

4. Nichtzahlung der ersten Prämie

Wenn durch Ihr Verschulden (z. B. verspätete Überweisung) keine Erstprämie auf dem Konto eingegangen ist, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit der Webshop-Versicherung beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (dies kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

Alternativ können Sie im Antrag auch einen 3-Jahres-Vertrag mit einem zusätzlichen Laufzeitrabatt von 10 Prozent wählen. Dadurch verlängert sich die Mindestvertragslaufzeit entsprechend.

6. Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag). Voraussetzung dafür ist die negative Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Rechner können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag der Webshop-Versicherung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

Sofern ein 3-Jahres-Vertrag geschlossen wurde, verlängert sich der Vertrag zum Ablauf des 3. Versicherungsjahres stillschweigend um ein weiteres Jahr.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z. B. Aufgabe des Onlinehandels) die Versicherung ausserordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlte Prämie wird Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.

Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den vereinbarten Versicherungsbedingungen vertraut zu machen.