Amazon fordert Haftpflichtversicherung: Was Händler:innen jetzt wissen müssen
In den USA gibt es sie bereits, Amazon will sie auch in anderen Ländern einführen: Die zusätzliche Haftpflichtversicherung, die Verkäufer:innen des Online-Marktplatzes nun nachweisen müssen. Alles zu den Hintergründen der neuen Regelung und was Sie als Händler:in beachten müssen, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Haftpflichtversicherung für Produktschäden
Aktuell müssen Amazon-Händler:innen in den USA eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Hintergrund dafür ist das Thema Schadenersatz. Bisher mussten sich Käufer:innen im Falle eines defekten Produktes direkt an die jeweiligen Verkäufer:innen wenden. Seit Juni 2021 gibt es nun den neu gegründeten Amazon Insurance Accelerator. Darüber können aktuell nur in den USA Händler:innen eine spezielle Haftpflichtversicherung für Produktschäden abschliessen.
Ist eine solche Versicherung abgeschlossen, übernimmt Amazon Schäden bis zu einer Höhe von 1.000 US-Dollar (etwa 910 Schweizer Franken) selbst, ohne die Händler:innen in Haftung zu nehmen. Verkäufer:innen ausserhalb der USA, die ihre Produkte über Amazon.com verkaufen, können aktuell den Amazon Insurance Accelerator nicht nutzen und müssen für eventuelle Produktschäden nach wie vor selbst haften.
Die Haftpflicht für Verkäufer:innen auf Amazon.com
Seit September 2021 ist der Abschluss beziehungsweise Nachweis einer solchen Haftpflichtversicherung in den USA für alle Händlerkontos verpflichtend, die innerhalb von drei aufeinander folgenden Monaten mehr als 10.000 US-Dollar Umsatz generiert haben. Amazon gibt den Verkäuferinnen und Verkäufern hier sehr genau vor, welche Punkte die Police umfassen muss:
- Deckungssumme in Höhe von einer Million US-Dollar (pro Ereignis und insgesamt): Diese Summe muss Haftungen abdecken, die innerhalb Ihrer Geschäftstätigkeit auftreten und zudem Produkte, abgeschlossene Arbeiten und Personenschäden umfassen.
- Die Selbstbeteiligung für die Police darf nicht höher als 10.000 US-Dollar sein und die Selbstbeteiligung muss in der Police ausgewiesen sein.
- Additional Insured: In der Police muss „Amazon.com Services LLC“ explizit als mitversichert (Additional Insured) angegeben werden. So kann beispielsweise Amazon im Schadenfall nicht vom Versicherer in Haftung genommen werden (Haftungsfreistellung) und Schäden als Mitversicherungsnehmer auch direkt mit dem Versicherer abwickeln.
- Ihr Versicherungsanbieter muss in der Lage sein, Schadenfälle weltweit zu bearbeiten und ausserdem über ein Finanzrating von A- oder besser bei AM Best und/oder S&P Global verfügen. Sind AM Best und/oder S&P Global in Ihrem Land nicht gültig, ist ein lokales Äquivalent zulässig.
Wer das Umsatzkriterium erfüllt, wird von Amazon aufgefordert, innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt der Nachricht einen Nachweis über eine Haftpflichtversicherung vorzulegen. Aktuell gilt die neue Regelung nur für Amazon.com, Medienberichten zu Folge will der Versandriese sie aber auch auf andere Länder ausweiten. Händler:innen, die ihre Produkte über Amazon in den USA verkaufen, benötigen die Haftpflichtversicherung ebenfalls schon jetzt, sofern sie das Umsatzkriterium erfüllen.
Für traditionelle Versicherer in Europa (insbesondere in Deutschland, Österreich und der Schweiz) stellen die von Amazon geforderten Kriterien durchaus eine Hürde dar, da die Versicherer diese nicht ohne weiteres erfüllen können. Insbesondere die „Additional Insured Klausel“ sowie die direkten USA-Umsätze bieten viele Gesellschaften in ihrer Deckung erst gar nicht an. Wie Webshop-Versicherung von exali kann jedoch ohne Probleme um die von Amazon geforderten Punkte erweitert werden.
Welche Möglichkeiten haben Amazon-Verkäufer:innen bereits jetzt?
Das Problem für Händler:innen aus Europa, die ihre Produkte auch in den USA verkaufen: Die Versicherungen, die über den Amazon Insurance Accelerator angeboten werden, benötigen einen Geschäftssitz in den USA. Ob sich dies ändert, wenn Amazon die Anforderung auch auf Europa ausweitet, ist aktuell noch ungewiss.
Bei der Webshop-Versicherung über exali.ch haben Sie aber bereits jetzt die Möglichkeit, Ihre bestehende Police um die von Amazon verlangten Punkte zu erweitern. Voraussetzung ist ein Geschäftssitz in Deutschland, Österreich oder der Schweiz von dem aus Sie Ihre Produkte über Amazon.com verkaufen. Sollte Amazon später die Haftpflicht-Anforderung auf Europa ausweiten, sind Sie so bereits abgesichert.
Teil der von Amazon geforderten Haftpflichtversicherung ist eine erweiterte Produkthaftpflichtversicherung. Für weitere Details können Sie sich gerne an unsere Kundenbetreuer:innen wenden. Sie erreichen diese Montag bis Freitag von 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr telefonisch unter der +41 (0) 58 255 60 00 oder per E-Mail unter info@exali.ch.
Warum ist eine Berufshaftpflicht für Amazon-Händler:innen sinnvoll?
Egal ob Amazon, eBay, Etsy oder ein anderer Online-Marktplatz: Für Händler:innen besteht hier ebenso, wie beim Verkauf der Produkte über einen eigenen Onlineshop das Risiko für Abmahnungen, Schadenersatzforderungen oder Cybercrime. Gerade im Bereich eCommerce besteht eine regelrechte Abmahnindustrie, die vor allem durch Abmahnverbände wie den Ido vorangetrieben wird. Zu den häufigsten Risiken bei Rechtsverletzungen zählen etwa:
- Verletzung des Urheberrechts (zum Beispiel kopierte AGB, Verwendung von Produktbildern oder Produktbeschreibungen ohne Zustimmung der Herstellerin oder des Herstellers)
- Verletzung gegen das Wettbewerbsrecht (zum Beispiel fehlende Artikelangaben (Stoff, Zusammensetzung) oder unrechtmässige Produktzugaben)
- Verletzung gegen das Markenrecht (zum Beispiel Markenname, der dem einer anderen Marke oder Firma zu ähnlich ist)
- Verletzung gegen das Persönlichkeitsrecht (zum Beispiel Veröffentlichung von Kundenrezensionen ohne vorherige Einwilligung der Verfasserin oder des Verfassers)
Sie sehen also, eine Berufshaftpflicht, die sowohl Vermögens-, als auch Sach- und Personenschäden abdeckt, ist auch für Verkäufer:innen auf Online-Marktplätzen sinnvoll. Eine zusätzliche Produkthaftpflichtversicherung bietet Ihnen ausserdem Schutz bei Schadenersatzforderungen von Kundinnen und Kunden.
Bestens abgesichert mit der exali Webshop-Haftpflichtversicherung
Die Webshop-Versicherung über exali bietet Ihnen Schutz bei Abmahnungen und Rechtsverletzungen und kann zudem mit einer frei wählbaren Produkthaftpflichtversicherung kombiniert werden. Darüber hinaus kann Ihre Berufshaftpflichtversicherung auch so angepasst werden, dass sich der Zusatz, den Amazon.com aktuell von Verkäufer:innen in den USA verlangt, mitversichern lässt.
Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie am besten unser Kundenservice-Team unter der Telefonnummer +41 (0) 58 255 60 00 (erreichbar Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 18:00 Uhr) oder über das Kontaktformular.

Daniela ist seit 2008 in den Bereichen (Online-)Redaktion, Social Media und Online-Marketing tätig. Bei exali kümmert sie sich insbesondere um folgende Themen: Risiken durch digitale Plattformen und Social Media, Cyber-Gefahren für Freelancer:innen und Absicherung von IT-Risiken.
Neben Ihrer Tätigkeit als Online-Redakteurin bei exali arbeitet sie als freiberufliche Redakteurin und kennt daher die Herausforderungen der Selbständigkeit aus eigener Erfahrung.