Wie gestalten Sie saisonale Verkaufsaktionen rechtssicher?
Saisonale Aktionen zu Black Friday, Ostern oder Weihnachten sind ideale Gelegenheiten, um den Umsatz im Onlineshop zu steigern. In diesem Artikel erfahren Sie, welche rechtlichen Risiken bei saisonalen Aktionen drohen und wie Sie Ihre Kampagnen gestalten müssen, um juristische Konsequenzen und Imageverlust zu vermeiden.
Artikelübersicht:
Welche rechtlichen Risiken drohen bei Rabattaktionen und Sonderangeboten?
Wie vermeiden Sie Markenrechtsverstösse bei Google Ads?
Was müssen Sie bei Bild- und Musikrechte bei Onlineaktionen beachten?
Wie schützt Sie die Webshop-Versicherung vor Abmahnungen?
Wie bleiben Sie bei Verkaufsaktionen auf der sicheren Seite?
Welche rechtlichen Risiken drohen bei Rabattaktionen und Sonderangeboten?
Bei Verkaufsaktionen zu Black Friday und Co. können schon kleine Formfehler rechtliche Schritte nach dem Schweizer UWG oder verwaltungsrechtliche Massnahmen nach sich ziehen. Werben Sie zum Beispiel mit Preisnachlässen, müssen Sie sich an klare rechtliche Vorgaben halten. Schon kleine Verstösse können als irreführende Werbung gelten und für teure Schadenersatzforderungen sorgen. Beachten Sie daher folgenden Punkte:
1. Aktionszeitraum angeben
Jede Rabattaktion braucht einen klar definierten Start- und Endtermin. Diesen Zeitraum müssen Sie in allen Werbemitteln nennen.
2. Keine Lockangebote
Bieten Sie Produkte im Rahmen einer Aktion – zum Beispiel zum Black Friday – an, müssen diese in ausreichender Menge verfügbar sein.
3. Keine Werbung mit Selbstverständlichkeiten
Leistungen, die ohnehin gesetzlich vorgeschrieben sind, dürfen Sie nicht als besonderen Vorteil bewerben.
4. Keine falschen Alleinstellungsmerkmale
Behaupten Sie nicht, die einzige Anbieterin oder der einzige Anbieter eines Produkts zu sein oder den günstigsten Preis zu haben, wenn das nicht stimmt.
5. Keine versteckten Kosten
Wenn Sie mit kostenlosen Angeboten werben, müssen alle Folgekosten klar benannt werden.
Bevor Sie eine Rabattaktion starten, prüfen Sie Ihre Werbetexte sorgfältig. Formulierungen wie „nur heute“ oder „solange der Vorrat reicht“ sind nur dann erlaubt, wenn sie tatsächlich zutreffen und dokumentiert werden können.
Wie vermeiden Sie Markenrechtsverstösse bei Google Ads?
Google Ads sind ein wirkungsvolles Instrument, um neue Kundinnen und Kunden zu erreichen und saisonale Angebote sichtbar zu machen. Doch Vorsicht: Schon ein unbedachter Einsatz von Markennamen kann eine Markenrechtsverletzung darstellen.
Keine fremden Markennamen im Anzeigentext
In der Schweiz schützt das Markenschutzgesetz (MSchG) Marken vor unbefugter Nutzung. Wer fremde Markennamen in Google Ads oder als Keywords nutzt, riskiert Unterlassungs- oder Schadenersatzansprüche nach Art. 13 ff. MSchG.
Verwenden Sie daher in Ihren Anzeigen keine geschützten Marken anderer Unternehmen, weder im Titel noch in der Beschreibung. Nur Inhaberinnen und Inhaber der Marke oder offiziell autorisierte Partnerinnen und Partner dürfen den Namen eines Produkts oder einer Marke zu Werbezwecken einsetzen.
Metatags und Zielseiten prüfen
Neben den Anzeigen selbst sollten Sie auch Ihre Landingpages und deren Metadaten prüfen. Taucht dort ein fremder Markenname auf, kann dies ebenfalls eine unzulässige Nutzung darstellen. Das gilt selbst dann, wenn er nur in der Seitenbeschreibung oder im Quelltext steht.
Was müssen Sie bei Bild- und Musikrechten beachten?
Ohne ansprechende Bilder und Musik kommt kaum eine Aktion aus. Das Schweizer Urheberrechtsgesetz (URG) schützt Werke wie Bilder, Grafiken und Musik umfassend. Wer sie ohne Lizenz nutzt, riskiert zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach Artikel 67 folgende URG.
Nur lizenzierte Bilder verwenden
Nutzen Sie ausschliesslich Bilder, für die Sie die Nutzungsrechte eindeutig erworben haben. Das gilt auch für Inhalte aus Datenbanken. Prüfen Sie immer, welche Medien und Plattformen von der Lizenz abgedeckt sind. Manche Bildlizenzen erlauben die Nutzung nur auf der Website, nicht jedoch auf Social Media.
Auch Bilder aus Suchmaschinen oder sozialen Netzwerken dürfen nicht einfach kopiert oder weiterverwendet werden. Bei mit KI erzeugten Bildern ist ebenso Vorsicht geboten. Nicht jede Plattform garantiert exklusive Nutzungsrechte.
Urheberinnen, Urheber und Quellen angeben
Wenn eine Lizenz die Nennung der Urheberin oder des Urhebers verlangt, muss diese gut sichtbar und vollständig erfolgen. Das geht zum Beispiel direkt unter dem Bild oder am Ende des Beitrags. Fehlt die Quellenangabe, kann das bereits eine Urheberrechtsverletzung darstellen.
Musik in Werbeclips
Wenn Sie Musik in Videos einsetzen, benötigen Sie ebenfalls eine Lizenz. Plattformen wie TikTok stellen zwar Musikbibliotheken zur Verfügung, doch die Nutzungsrechte gelten oft nur innerhalb dieser Plattform. Für Werbung auf anderen Kanälen müssen Sie eigene Lizenzen erwerben.
Mehr zum Thema lesen Sie im Artikel Social Media: Das sollten Sie über lizenzpflichtige Musik wissen.
Erstellen Sie am besten eine interne Übersicht aller verwendeten Bild- und Musikquellen, inklusive Angabe von Lizenztyp, Nutzungsumfang und Ablaufdatum. So behalten Sie die Kontrolle und vermeiden unbewusste Verstösse.
Was gilt bei Gewinnspielen?
Gewinnspiele sind ein bewährtes Mittel, um Aufmerksamkeit und Reichweite zu steigern. Das gilt besonders für Anlässe wie Weihnachten oder Ostern. Achten Sie auf folgende Punkte, um rechtliche Konsequenzen zu vermeiden:
In der Schweiz sind Gewinnspiele grundsätzlich erlaubt, solange sie nicht vom Zufall abhängig sind und kein Einsatz verlangt wird. Andernfalls können sie als unerlaubtes Glücksspiel nach dem Geldspielgesetz (BGS) gelten.
Auch das Datenschutzgesetz (DSG) schreibt Transparenz bei der Verarbeitung von Teilnehmerdaten vor.
Teilnahmebedingungen
Jedes Gewinnspiel braucht klare und vollständige Teilnahmebedingungen. Diese müssen leicht zugänglich, transparent und dort verfügbar sein, wo sich das Gewinnspiel bewerben.
Folgende Angaben dürfen nicht fehlen:
- Laufzeit: Beginn und Ende des Gewinnspiels
- Veranstalter: Ihr Unternehmen oder Ihre Marke
- Teilnahmevoraussetzungen: Wer darf teilnehmen (zum Beispiel Mindestalter, Wohnsitz)?
- Teilnahmeweg: Wie nimmt man teil (zum Beispiel Formular, Kommentar, Newsletter-Anmeldung)?
- Auswahlverfahren: Wann und wie werden Gewinner ermittelt?
- Veröffentlichung: Wie werden die Gewinner bekannt gegeben?
- Datenschutz: Wie lange werden personenbezogene Daten gespeichert und zu welchem Zweck?
Datenschutz nicht vergessen
Auch bei Gewinnspielen gilt die DSGVO. Sie dürfen nur die Daten erheben, die wirklich nötig sind, und müssen transparent machen, wie diese verarbeitet werden. Verwenden Sie die Teilnehmerdaten nicht automatisch zu Werbezwecken. Dafür benötigen Sie eine ausdrückliche Einwilligung.
Besonderheiten auf Social Media
Veranstalten Sie Gewinnspiele über Social-Media-Kanäle, müssen Sie zusätzlich die individuellen Plattformrichtlinien beachten. Ein Verstoss gegen diese Richtlinien kann dazu führen, dass das Gewinnspiel gelöscht oder das Konto eingeschränkt wird.

Wie schützt Sie die Webshop-Versicherung vor Abmahnungen?
Auch mit grösster Sorgfalt lässt sich ein Restrisiko bei Verkaufsaktionen wie zu Black Friday nie ganz ausschliessen. Schon kleine Fehler können hohe Kosten verursachen. Damit ein solches Missgeschick nicht das gesamte Geschäft gefährdet, bietet die Webshop-Versicherung über exali umfassenden Schutz für Onlinehändlerinnen und Onlinehändler.
Sie steht Ihnen bei, wenn Ihnen wegen einer vermeintlichen oder tatsächlichen Rechtsverletzung juristische Konsequenzen drohen: Dabei prüft der Versicherer zunächst, ob die Forderung berechtigt ist. Unberechtigte Ansprüche werden abgewehrt, berechtigte Ansprüche bezahlt – das spart Zeit, Nerven und Geld.
Gerade in umsatzstarken Zeiten wie der Weihnachts- oder Black-Friday-Saison ist die Absicherung sinnvoll. Denn in dieser Phase ist das Risiko von Fehlern in Anzeigen, Newslettern oder Produktbeschreibungen besonders hoch.
Wie bleiben Sie bei Verkaufsaktionen auf der sicheren Seite?
Saisonale Aktionen sind ein wichtiger Umsatztreiber, aber auch ein rechtliches Minenfeld. Ob Rabattaktionen, Google Ads, Gewinnspiele oder Social Media: Schon kleine Formulierungsfehler oder fehlende Angaben können Abmahnungen auslösen.
Mit sorgfältiger Planung, klaren Teilnahmebedingungen und geprüften Inhalten stellen Sie sicher, dass Ihre Aktionen nicht nur erfolgreich, sondern auch rechtlich einwandfrei sind. Und falls doch einmal etwas schiefgeht: Mit der Webshop-Versicherung von exali sind Sie bestens abgesichert. So wird aus einer gelungenen Black-Friday-Werbung kein teurer Schadenfall.
Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.



