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Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s
Versicherungsschutz weltweit
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Niederlassung oder Tochtergesellschaft im Ausland versichern: So funktioniert`s

Beitrag von exaliBeitrag von exaliexali
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Freitag, 25. September 2020
Freitag, 25. September 2020
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Wie versichern Sie Ihr Unternehmen richtig, wenn Sie eine oder mehrere Niederlassungen innerhalb der EU haben, beispielsweise in Deutschland? Wie funktioniert die Absicherung Ihrer Tochtergesellschaft in den USA? Geht das über eine gemeinsame Versicherungspolice und welche Lösungsmöglichkeiten gibt es? Wir haben in diesem Artikel die Antworten rund um die multinationale Versicherungslösung für Ihr Business zusammengefasst.

Hintergrund: Versicherungsschutz in non-admitted-Ländern

Innerhalb der EU können Versicherungsmakler auf Basis des Freedom of Services (Dienstleistungsfreiheit) Versicherungsverträge vermitteln und Versicherungsschutz anbieten, wenn der Versicherer und der Makler in einem EU-Mitgliedsstaat zugelassen bzw. registriert sind. Das bedeutet, Unternehmen, die Ihren Sitz und Ihre Niederlassungen innerhalb der EU haben, können diese über einen Berufshaftpflichtvertrag versichern.

Hat jedoch ein Unternehmen eine Niederlassung in einem Land ausserhalb der EU bzw. ein Schweizer Unternehmen eine Niederlassung innerhalb der EU, verhält es sich anders. Aus Sicht eines Schweizer Versicherers ist beispielsweise Deutschland ein sogenanntes non-admitted-Land. Das bedeutet, ein Schweizer Versicherer darf keine Risiken (zum Beispiel diejenigen einer Tochtergesellschaft) in der EU versichern. Ebenso verhält es sich umgekehrt, ein deutscher Versicherer bzw. ein Versicherer aus einem anderen EU-Land darf nicht einfach Risiken ausserhalb der EU versichern.

Versicherungslösungen für Tochtergesellschaften in der EU

Wenn Sie Ihre Tochtergesellschaften in der EU versichern wollen, gibt es zwei Lösungsmöglichkeiten:

Lösung 1: FinC-Klausel

Eine Möglichkeit ist die sogenannte FinC-Klausel. Um diese zu erklären, gehen wir von folgender Situation aus: Sie haben ein Unternehmen in der Schweiz und eine Tochtergesellschaft in Deutschland. Dann stellt der Versicherer die Versicherungspolice der Berufshaftpflicht auf Ihr Schweizer Unternehmen aus und nennt darin Ihr deutsches Tochterunternehmen als mitversichertes Unternehmen.

Zusätzlich wird die FinC-Klausel in den Versicherungsvertrag aufgenommen. In dieser wird geregelt, dass – wenn bei der deutschen Tochtergesellschaft ein Schaden entsteht und dieser nicht durch eine lokale Versicherungspolice gedeckt ist – dieser über den Schweizer Vertrag der Muttergesellschaft ausgeglichen wird. Das heisst für den Schadenfall: Wenn die deutsche Tochtergesellschaft für einen Vermögensschaden verantwortlich ist, erhält die Schweizer Muttergesellschaft den finanziellen Ausgleich dafür in CHF aus dem Schweizer Versicherungsvertrag.

Achtung:

Da die FinC-Klausel nur für Vermögensschäden gilt, müssen Sie bei dieser Lösung für Ihre deutsche Gesellschaft eine lokale Betriebshaftpflicht bei einem deutschen Versicherer abschliessen. Damit sind dann Personen- und Sachschäden, die in der Betriebsstätte in Deutschland entstehen, abgedeckt. Die Versicherungsprämie errechnet sich bei dieser Lösung aus dem gesamten Umsatz von Mutter- und Tochtergesellschaft(en).

Beispiel für die Formulierung einer FinC-Klausel:
"Ausgleich von finanziellen Interessen (FInC)

Hält der Versicherungsnehmer eine Beteiligung an einer Tochtergesellschaft mit Sitz in einem Staat, in dem der Versicherer nicht zum Betrieb des Versicherungsgeschäfts zugelassen ist, oder unterhält der Versicherungsnehmer oder eine Tochtergesellschaft eine rechtlich unselbständige Produktionsstätte oder einen sonstigen rechtlich unselbständigen Betrieb in einem solchen Staat, ist Gegenstand des Versicherungsschutzes in Versicherungsfällen, die wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert werden dürfen, ausschliesslich das Interesse des Versicherungsnehmers, den infolge des Versicherungsfalls geminderten wirtschaftlichen Wert ihrer Beteiligung an der jeweiligen Tochtergesellschaft oder Betrieb ersetzt zu erhalten.
Dieser Versicherungsschutz bezieht sich demnach ausschliesslich auf Vermögenseinbussen des Versicherungsnehmers. In solchen Versicherungsfällen hat der Versicherungsnehmer Versicherungsschutz in dem Umfang, in dem sich der Wert der Beteiligung an der Tochtergesellschaft oder der Wert des Betriebes in Folge der dem Versicherungsfall zugrunde liegenden Pflichtverletzung einer versicherten Person verringert.
Das gilt nur, wenn und soweit der Versicherungsfall ausschliesslich wegen der Nichtzulassung vor Ort nicht reguliert wird.
Die Versicherer leisten an den Versicherungsnehmer einen Ausgleich für die Wertminderung der Beteiligung oder des Betriebes. Als Wertminderung gilt der Betrag, der von dem Versicherer zu ersetzen wäre, wenn Versicherungsleistungen vor Ort erbracht werden dürften. Soweit der Versicherungsfall von einer lokalen Police gedeckt ist, geht diese vor. Zahlungen der Versicherer erfolgen in Euro und ausschliesslich an den Versicherungsnehmer."

Lösung 2: Versicherung über die deutsche Niederlassung des Versicherers

Die zweite Lösung ist etwas einfacher zu erklären. Wir nehmen wieder das oben genannte Beispiel: Sie haben ein Schweizer Unternehmen mit einer Tochtergesellschaft in Deutschland. Bei dieser Lösungsmöglichkeit wird Ihre Schweizer Muttergesellschaft über den Versicherer in der Schweiz versichert und Ihre deutsche Tochtergesellschaft über die deutsche Niederlassung des Versicherers.

Das heisst für den Schadenfall: Je nachdem, welche Gesellschaft den Schaden verursacht hat, erhält diese die Versicherungsleistung in CHF aus dem Schweizer Vertrag oder in Euro aus dem deutschen Vertrag.

Bei dieser Lösung gibt es zwei Versicherungsprämien: Die Prämie für die Schweiz errechnet sich aus dem Umsatz der Schweizer Muttergesellschaft und die Prämie für Deutschland aus dem Umsatz der deutschen Tochtergesellschaft.

Berufshaftpflicht in einem non-admitted Land: Wir haben die Lösung für Sie 

Da exali in der Schweiz als Versicherungsvermittler für einen europäischen Spezialversicherer mit Niederlassung in der Schweiz tätig ist und in Deutschland als Versicherungsmakler mit diesem und anderen Spezialversicherern zusammenarbeitet, können wir beide beschriebenen Lösungen anbieten.

Welche Lösung für Ihr Unternehmen die beste ist, erarbeiten unsere Kundenberater:innen individuell mit Ihnen gemeinsam. Dabei kommt es unter anderem darauf an, wo sich ihre Muttergesellschaft und Ihre Tochtergesellschaft(en) befinden und in welchem Land Sie den grössten Umsatz erzielen.

Hinweis:

Natürlich bieten wir Ihnen die Lösungen nicht nur für den Fall einer Niederlassung in Deutschland an, sondern auch für andere Niederlassungen innerhalb der EU sowie weitere Niederlassungen ausserhalb der EU, beispielsweise in den USA.

Sprechen Sie unsere Kundenbetreuer:innen einfach auf dieses Thema an: Wir finden die passende multinationale Versicherungslösung für Sie. 

Hier können Sie Ihre Tätigkeit eintragen und sich über Ihre passende Berufshaftpflicht informieren:

 
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