Im Unterschied zu einer Firmen-D&O-Versicherung sind nicht alle Manager:innen und Beauftragten eines Unternehmens pauschal über einen Vertrag versichert, sondern nur der jeweilige Manager oder Beauftragte, der die Versicherung beantragt. Er ist dann Versicherungsnehmer, versicherte Person und in der Regel auch der Prämienzahler des Vertrages. Folgende Organe und leitende Angestellte können unter anderem eine persönliche D&O-Versicherung beantragen:
- Verwaltungsräte
- Geschäftsführer:innen
- Vereins- und Stiftungsvorstände
- Aufsichtsräte
- Beiräte
- Prokuristen
- Leitende Angestellte
- Datenschutzbeauftragte
- Arbeitsschutzbeauftragte
- Sicherheitsbeauftragte
- Interim-Manager:innen
- Stellvertreter:innen der genannten Personengruppen u.v.m.
Hinweis für Interim-Manager:innen: Eine Absicherung für freiberufliche Interim-Manager:innen ist auch über die Consulting-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein "D&O-Versicherung für Interim-Manager:innen" möglich. Diese kann direkt online beantragt werden.
Der Vorteil: Die Consulting-Haftflicht kann noch umfangreicher die operative Tätigkeit als Consultant und Interim-Manager:in versichern.
Sofern Sie sich nicht sicher sind, ob die persönliche D&O-Versicherung oder Consulting-Haftpflichtversicherung für Sie die passende Absicherung ist, wenden Sie sich bitte an unsere exali.ch Kundenbetreuung. Diese erreichen Sie
telefonisch unter 058 255 60 00 oder per E-Mail unter
info@exali.ch.
Die persönliche D&O-Versicherung bietet Versicherungsschutz, wenn die versicherte Person (Manager:in oder Beauftragte:r) aufgrund einer Sorgfaltspflichtverletzung im Rahmen der versicherten Tätigkeit persönlich in Haftung genommen wird.
Persönliche D&O Versicherung: Operative Tätigkeit versichert
Mitversichert ist die gesamte operative Tätigkeit, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung als Organmitglied steht, einschliesslich mündlicher oder schriftlicher Äusserungen.
Persönliche D&O: Schäden bei GlG-Ansprüchen abgedeckt
Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, wenn der:die Versicherungsnehmer:in auf Basis des Gleichstellungsgesetzes (GlG) oder ähnlicher Rechtsvorschriften in Anspruch genommen wird.
Selbstbeteiligungsversicherung für Vorstände einer AG
In einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) gibt es eine gesetzlich vorgeschriebenen Selbstbeteiligung. Diese Selbstbeteiligung müssen Vorstände einer AG im Schadenfall aus ihrem Privatvermögen begleichen. Durch den Abschluss einer (zusätzlichen) persönlichen D&O-Versicherung können Vorstände einer AG diese Zahlung absichern. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.
Persönliche D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer:in und Begünstigte:r bei der persönlichen D&O-Versicherung ist der:die Manager:in/Beauftragte selbst (abweichende:r Prämienzahler:in möglich)
- Versichert sind die Tätigkeiten der im D&O-Vertrag benannten Person
- Die Versicherungssumme steht nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss im Schadenfall nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden
- Die Persönliche D&O-Versicherung eignet sich auch ergänzend zu einer Firmen-D&O-Versicherung, wenn der:die einzelne Manager:in einer AG die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung absichern möchte (so genannte D&O-Selbstbeteiligungsversicherung)
Firmen-D&O-Versicherung
- Versicherungsnehmer und Prämienzahler bei der Firmen-D&O-Versicherung ist das Unternehmen, begünstigt sind die versicherten Personen
- Versichert sind u.a. Geschäftsführer:innen/Leiter:innen und Vorstände des Unternehmens
- Versichert sind die Tätigkeiten aller versicherten Personen in Profit- und Non-Profit-Gesellschaften
Die Versicherungssumme steht
allen versicherten Personen zur Verfügung und muss ggf. im Schadenfall unter den Beteiligten
geteilt werden
Zusätzlich zur Vermögensschadenhaftpflicht bietet exali.ch als Zusatzbaustein zur persönlichen D&O-Versicherung den Managerstrafrechtsschutz sowie den Anstellungsvertragsrechtsschutz an.
Der Managerstrafrechtschutz erweitert den bereits integrierten Strafrechtschutzbaustein.
Persönliche D&O Versicherung: Claims-made-Prinzip
Wie bei jeder Berufshaftpflicht muss auch bei einer persönlichen D&O-Versicherung definiert werden, welches Ereignis einen versicherten Schadenfall auslöst. Beim „Claims-Made-Prinzip“ ist das der Fall, wenn ein Anspruch erstmalig gegenüber der versicherten Person erhoben wird (auch Anspruchserhebungsprinzip genannt). Dabei ist für die Leistung der Versicherung allgemein entscheidend, dass die Anspruchserhebung/Inanspruchnahme (claims-made) innerhalb der Versicherungslaufzeit oder der Nachmeldefrist erfolgt.
Nachmeldefrist der persönlichen D&O Versicherung
Die Nachmeldefrist gibt an, wie viele Jahre oder Monate nach Beendigung der persönlichen D&O-Versicherung für danach erhobene Ansprüche noch Versicherungsschutz besteht.
Dabei gibt es sowohl eine kostenfreie automatische Nachmeldefrist von 10 Jahren und die Möglichkeit eine sogenannte "Run-Off-Versicherung" zur Verlängerung der Nachmeldefrist anzufragen.
Die Jahresnettoprämie (ohne eidg. Stempelabgabe) beginnt in der kleinsten Variante bei CHF 724 im Jahr.
Die Prämie ist individuell für jede zu versichernde Person zu berechnen.
Persönliche D&O: Folgende Eingaben bestimmen vor allem den Preis
- Unternehmensumsatz in der letzten 12 Monate
- gewählte Versicherungssumme
- Stellung im Unternehmen (z. B. Vorstand oder Datenschutzbeauftragter)
- Auswahl der Jahreshöchstleistung und der Zusatzbausteine
- Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre
Es gibt keine Selbstbeteiligung bei der persönlichen D&O-Versicherung.
Daher kann der Versicherungsvertag einer persönlichen D&O-Versicherung auch als sogenannte Selbstbeteiligungsversicherung für eine Firmen-D&O-Versicherung eingesetzt werden. Das bedeutetet, dass die persönliche D&O-Versicherung die finanzielle Lücke schliesst, die durch die Selbstbeteiligung in einer Firmen-D&O-Versicherung (Firmenpolice) entstehen kann. Somit versichert die persönliche D&O-Versicherung auch den Vermögensschaden, den die Firmen-D&O-Versicherung aufgrund der Selbstbeteiligung nicht übernehmen würde. Daher spricht man in diesem Zusammenhang auch von der Selbstbeteiligungsversicherung.
Die Liste der Sorgfaltspflichten für Manager:innen und Beauftragte ist lang und damit auch die Möglichkeiten von einem Dritten oder dem Unternehmen für eine Pflichtverletzung selbst in die persönliche Haftung genommen zu werden. Wie hoch sich diese Ansprüche summieren können, ist schwer zu sagen.
Sicherlich steigt der Bedarf der Versicherungssumme mit der Grösse des Unternehmens, für das Sie als Organ oder Beauftragte:r tätig sind.
In unseren Online-Tarifen können Sie mit ein paar Klicks Versicherungssummen von CHF 100.000 bis zu CHF 5 Mio. berechnen. Sofern Sie die 2-fache Maximierung auswählen, steht Ihnen die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung. Damit können Sie für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres bis zu CHF 10 Mio. online absichern.
Der Versicherungsvertrag der persönlichen D&O Versicherung verlängert sich „stillschweigend“ um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Die Versicherungsperiode kann ein oder drei Jahre betragen, je nachdem ob Sie einen Einjahresvertrag oder Dreijahresvertrag abgeschlossen haben.