Berufshaftpflicht für Prokuristen
ab CHF 724 netto p.a.

Berufshaftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen

Als Prokurist:in tragen Sie eine erhöhte Verantwortung und somit auch ein erhöhtes Risiko. Mit der Berufshaftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen sind Sie im Schadenfall umfassend abgesichert:

  • Schutz bei leichter und grober Fahrlässigkeit
  • Rechtsschutzkosten für die Verteidigung
  • Unterstützung bei der Abwehr von Bussgeld- und Strafverfahren
  • Hoheit über den Versicherungsvertrag
  • Persönliche Betreuung im Schadenfall

Die Berufshaftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen (persönliche D&O-Versicherung) übernimmt im Schadenfall die vollständige Bearbeitung – von der Prüfung der Ansprüche bis zur Schadenersatzzahlung. Unsere Quick Facts geben Ihnen einen kurzen Einblick in die Leistungen der Berufshaftpflicht.

Vermögensschäden umfassend absichern

Berufliche Fehler oder ein Überschreiten der Befugnisse können zu grossen Schadenersatzforderungen führen. Solche sogenannten reinen Vermögensschäden sind mit der Haftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen von exali sowohl im Innenverhältnis als auch im Aussenverhältnis umfassend abgesichert.

Passiver Rechtsschutz

Kommt es zu einem Schadenfall, wird schnell ein Schuldiger gesucht. Ob die Ansprüche gerechtfertigt sind, muss oft in einer rechtlichen Auseinandersetzung geklärt werden. Die Prokuristen-Haftpflicht von exali übernimmt dabei die Kosten für Anwälte, Gutachter:innen, Sachverständige, Zeugen und für das Gericht.

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Haftpflicht-Siegel für Ihre Auftraggeber
und Auftraggeberinnen

  • individueller und umfassender Versicherungsschutz
  • hohe Versicherungssummen für Vermögensschäden
  • Nachweis Ihrer Schadenfreiheit in den letzten fünf Jahren
exali Experte Tino Wiedemann
Tino Wiedemann
Experte und Leiter der Kundenbetreuung | exali AG

"Eine Berufshaftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen schützt bevollmächtigte Angestellte bei der Ausübung ihrer Pflichten
und gehört somit zu den unverzichtbaren Versicherungen für Prokuristen und Prokuristinnen"

Haftungsrisiken von Prokuristen und Prokuristinnen

Geschäftsführer:innen, Vorstände, Manager:innen, Prokuristen und Prokuristinnen und Mitarbeiter in Sonderfunktion können je nach Konstellation für Verletzungen ihrer Sorgfaltspflichten und für berufliche Fehler persönlich haften. Die gute Nachricht: Mit einer Directors & Officers Versicherung (D&O) von exali können sich Organe und Mitarbeiter:innen in Sonderfunktion absichern. Die D&O-Versicherung kann entweder für mehrere Personen abgeschlossen werden (Firmen D&O) oder für eine Einzelperson (persönliche D&O). Die nachfolgenden Beispiele verdeutlichen, wie schnell ein Haftungsfall entstehen kann.

Beispiel 1:
Sie verhandeln mit einem Kunden über einen grossen Auftrag. Am Ende der Verhandlungen werden die Waren in grosser Stückzahl an den Kunden geliefert. Sie haben dabei aber vergessen, die Liquidität des Kunden zu überprüfen. Es kommt zu Zahlungsschwierigkeiten, obwohl die Ware bereits geliefert wurde. Die Geschäftsführung macht Sie für diesen Fehler verantwortlich.

Beispiel 2:
Sie nehmen als Vertreter:in Ihres Unternehmens an einer Podiumsdiskussion teil. Ein Umweltschutzverband fordert Sie auf eine Vereinbarung zu unterzeichnen, in der Sie sich dazu verpflichten, klimaneutral zu werden. Weil Sie die Argumente überzeugen und um das Image des Unternehmens zu verbessern, unterzeichnen Sie die Vereinbarung. Damit haben Sie allerdings die Befugnisse Ihrer Prokura überschritten. Sie werden für diesen Fehler verantwortlich gemacht.

Berufshaftpflicht für Prokuristen

Haftpflicht für Sie als Prokurist:in - Das leistet sie im Schadenfall

Werden Sie als Prokurist:in in Haftung genommen (Innenhaftung oder Aussenhaftung), dann prüft der Versicherer auf eigene Kosten, ob die gegen Sie gerichteten Ansprüche gerechtfertigt sind. Denn oftmals ist die Schuldfrage nicht eindeutig geklärt und es besteht auch die Möglichkeit einer Teilschuld. Erweisen sich die Anschuldigungen als unberechtigt, wehrt der Versicherer die Ansprüche in Ihrem Namen für Sie ab. Dabei werden Kosten für Anwälte, Gutachten, Zeugen sowie Gerichtskosten übernommen.

Bei berechtigten Forderungen wird der Schaden vom Versicherer beglichen. Dabei sind reine Vermögensschäden abgesichert, die Sie in Ihrer Funktion als Prokurist:in bei einem Dritten verursacht haben. Auch bei Regressansprüchen des eigenen Unternehmens (Innenhaftung) sind Sie mit der Haftpflicht für Prokuristen und Prokuristinnen abgesichert.

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Referenzen zu exali.ch

 
 
Ich bin von der Kompetenz und Zuverlässigkeit der Exali und vor allem von Herrn Leichter wirklich sehr positiv überrascht. Mein Schadensfall wurde problemlos und schnell mit einem perfekten Service reguliert. Ich kann diese Versicherung wirklich nur jedem empfehlen. Vielen Dank!
 
Sören Zschoche, Co-Gründer / Geschäftsführer
Ajaska GmbH, exali.de-Kunde seit 2013

Deshalb exali.ch

  • Sie erreichen uns persönlich - ohne CallCenter!
  • Wir kennen Ihren Alltag und deshalb Ihre Anforderungen
  • Unsere Versicherungsbedingungen sind auf Ihr Business zugeschnitten
  • Ihr Schaden wird von uns sofort bearbeitet
  • Wir sorgen dafür, dass Ihr versicherter Schaden auch behoben wird!
  • Wir versichern auch ungewöhnliche Risiken (z. B. vertragliche Haftung, Vertragsstrafen)

Häufige Fragen zur Versicherung für Prokuristen und Prokuristinnen

Wie unterscheiden sich Firmen-D&O und persönliche D&O?

Firmen-D&O-Versicherung

  • Prämienzahler und Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, begünstigt sind alle versicherten Personen
  • Versichert sind u. a. Geschäftsführer:innen/-leiter:innen, Prokura und Vorstände des Unternehmens
  • Tätigkeiten aller versicherten Personen in Profit- und Non-Profit-Gesellschaften sind mitversichert
  • Die Versicherungssumme steht allen versicherten Personen zur Verfügung und muss ggf. im Schadenfall unter den Beteiligten geteilt werden

Persönliche D&O-Versicherung

  • Versicherungsnehmer:in und alleiniger Begünstigte:r bei der persönlichen D&O-Versicherung ist der:die Prokurist:in selbst (abweichende:r Prämienzahler:in möglich)
  • Versichert sind die Tätigkeiten der im D&O-Vertrag benannten Person
  • Die Versicherungssumme steht nur für die versicherte Person zur Verfügung und muss im Schadenfall nicht mit anderen Beteiligten geteilt werden
  • Die persönliche D&O-Versicherung eignet sich auch ergänzend zu einer Firmen-D&O-Versicherung, wenn der:die einzelne Manager:in einer AG die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung absichern möchte (sogenannte D&O-Selbstbeteiligungsversicherung)

Was kostet die Prokuristen-Versicherung?

Die Jahresprämie für die Firmen-D&O-Versicherung beginnt in der kleinsten Variante bei CHF 724 netto p.a. (Vorgaben: Versicherungssumme für Vermögensschäden = CHF 100'000, 1-fache Maximierung der Versicherungssumme, Vertragslaufzeit = 3 Jahre).

Mit dem intelligenten PDF zur Firmen-D&O-Versicherung erhalten Sie ganz einfach mit ein paar Klicks Ihr persönliches Angebot. Wenn Sie eine persönliche D&O-Versicherung abschliessen möchten, nehmen Sie ganz einfach Kontakt zu uns auf.

Folgende Eingaben bestimmen den Preis der D&O Versicherung:

  • Unternehmensumsatz  der letzten 12 Monate
  • gewählte Versicherungssumme
  • Auswahl der Jahreshöchstleistung
  • Zusatzbausteine ausgewählt
  • Vertragslaufzeit ein Jahr oder drei Jahre

Ich habe eine Frage zur Prokuristen-Haftpflicht. An wen kann ich mich wenden?

Bei allen Fragen rund um die Prokuristen-Haftpflicht (D&O-Versicherung) oder zu beruflichen Risiken von Prokuristen und Prokuristinnen erreichen Sie die exali Kundenbetreuung von Mo. - Fr. 09:00 Uhr - 18:00 Uhr unter folgender Nummer:
+41 (0) 58 255 60 00 oder per Mail an: info@exali.ch.

Was ist unter "Erweiterte Deckung" bei der Prokura Versicherung zu verstehen?

Neben dem Basis-Schutz der Prokuristenhaftpflicht bieten wir Ihnen optional einen Zusatzbaustein zur Erweiterung der Deckung der Firmen D&O Versicherung für folgende Bereiche an:

 

  • Gebühren für die Stellung von Sicherheitsleistungen oder Kautionen
  • Anpassung des Versicherungsschutzes an die französische Rechtsprechung bei Pflichtverletzungen, die nicht von der Tätigkeit einer versicherten Person abtrennbar sind - „Faute non séparable“
  • Aktiver Rechtsschutz bei Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsansprüchen
  • Gehaltsfortzahlungen im Falle von Aufrechnung oder Zurückbehaltung Ihres Gehalts
  • Übernahme der aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten bei der Abwehr von bereicherungsrechtlichen Ansprüchen
  • Organisationsrechtsschutz bei drohender Aberkennung der Gemeinnützigkeit
  • Versicherungsschutz bei Verletzung der Antikorruptionsgesetze
  • Psychologische Betreuung im Zusammenhang mit einem D&O-Versicherungsfall

Persönliche D&O und Firmen-D&O: Brauche ich beide?

Ob Sie zusätzlich zu einer bestehenden Firmen D&O-Versicherung auch eine persönliche D&O-Versicherung abschliessen sollten, müssen Sie letztlich selbst entscheiden.

Der Unterschied:

Bei einer Firmen D&O sind alle Personen pauschal versichert, die in der Versicherung eingetragen sind; alle Personen teilen sich die vereinbarte Versicherungssumme.

Eine persönliche D&O Versicherung steht hingegen nur Ihnen zu Verfügung. Sie sind Vertragsinhaber:in und im Schadenfall steht Ihnen die vereinbarte Versicherungssumme alleine zur Verfügung.

Ein Beispiel:

In der Firmen D&O sind fünf Personen eingetragen. Die Versicherungssumme beträgt CHF 450'000. Diese Summe kann angesichts hoher Schadensummen (z. B. bei einer Insolvenz) schnell ausgeschöpft sein. Organmitglieder, die danach mit Schadensvorwürfen konfrontiert werden, stehen vor dem Problem, dass die Versicherungssumme aufgebraucht ist, da sie unter allen Beteiligten aufgeteilt wird. Bei einer persönlichen D&O können Sie hingegen selbst entscheiden, welche Summe Ihnen zur Verfügung stehen soll – Sie haben die absolute Kontrolle und müssen die Deckungssumme mit keinen anderen Personen teilen.

Daher kann eine persönliche D&O für Prokuristen, Vorstandsmitglieder:innen und Manager:innen einer AG (Aktiengesellschaft) eine sinnvolle Ergänzung sein. Diese übernimmt im Schadenfall auch die gesetzlich vorgeschriebene Selbstbeteiligung der Firmen-D&O.

Welche Personen sind über die Prokura Haftpflicht versichert?

Bei der Prokuristen Versicherung unterscheidet sich der Kreis der versicherten Personen je nach der Art der Versicherung. Bei einer Firmen-D&O-Versicherung sind pauschal alle Manager:innen, Prokura und Beauftragten eines Unternehmens über einen Vertrag versichert. Versicherungsnehmer und Prämienzahler ist in diesem Fall das Unternehmen. Bei der persönlichen D&O ist die versicherte Person in der Regel auch der:die Prämienzahler:in und alleinige:r Inhaber:in des Vertrages. Folgende Organe können beispielsweise mit einer D&O-Versicherung abgesichert werden:

Versicherte Organe in der D&O Versicherung

  • Vorstände
  • Geschäftsführer:innen
  • Vereins- und Stiftungsvorstände
  • Aufsichtsräte
  • Beiräte
  • Prokuristen
  • Leitende Angestellte

Versicherte Mitarbeiter:innen mit Sonderfunktion in der D&O Versicherung

  • Datenschutzbeauftragte
  • Arbeitsschutzbeauftragte
  • Sicherheitsbeauftragte
  • Interim-Manager:innen
  • Stellvertreter:innen der genannten Personengruppen u.v.m.

Hinweis für Interim-Manager:innen: Eine Absicherung für freiberufliche Interim-Manager:innen ist auch über die Consulting-Haftpflicht mit dem Zusatzbaustein "D&O-Versicherung für Interim-Manager:innen" möglich. Diese kann direkt online beantragt werden. Der Vorteil: Die Consulting-Haftflicht kann noch umfangreicher die operative Tätigkeit als Consultant und Interim-Manager:in versichern.

Welche Tätigkeiten sind über eine Prokuristen-Haftpflicht abgedeckt?

Die versicherten Tätigkeitsfelder sind in der D&O Versicherung sehr weit gefasst. Dank der offenen Berufsbilddeckung sind alle Tätigkeiten versichert, die nicht explizit in den Versicherungsbedingungen ausgeschlossen werden. Hier ein paar Beispiele von Tätigkeiten, die automatisch mitversichert sind:

  • Geschäftsführer:in
  • Unternehmensleiter:in
  • Mitglied des Vorstands
  • leitende:r Angestellte:r
  • Mitglied des Board of Directors
  • Interimsmanager:in
  • faktisches Organmitglied
  • Aufsichtsrat
  • Verwaltungsrat
  • Mitglied des Präsidiums
  • Beiratsmitglied
  • Mitglied des Kuratoriums
  • Generalbevollmächtigte:r
  • Prokurist:in
  • Company Secretary
  • Shadow Director
  • Senior Accounting Officer
  • Approved Person
  • ständige:r Vertreter:in
  • besondere:r Vertreter:in
  • Compliance Beauftragte:r
  • Datenschutzbeauftragte:r
  • Geldwäschebeauftragte:r
  • Arbeitsschutzbeauftragte:r
  • Sicherheitsbeauftragte:r
  • Brandschutzbeauftragte:r
  • sonstige Träger:innen von Sonderfunktionen und Unternehmensverantwortliche

Hinweis: Wie Sie auch anhand der Liste sehen, sind nicht nur Organtätigkeiten versicherbar, sondern auch Tätigkeiten als beauftragte Person mit Sonderstellung im Unternehmen (z. B. der:die Beauftragte für Datenschutz).

Mitversichert ist zudem die gesamte operative Tätigkeit eines Organmitglieds, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der jeweiligen Stellung steht, einschliesslich mündlicher oder schriftlicher Äusserungen.

Wie hoch sollte die Versicherungssumme/Deckungssumme bei der Prokuristen-Berufshaftpflicht sein?

Die Liste der Sorgfaltspflichten für Prokuristen und Prokuristinnen ist lang und damit auch die Möglichkeiten, von einem Dritten oder dem Unternehmen selbst in die persönliche Haftung genommen zu werden. Wie hoch sich diese Ansprüche summieren können, ist schwer zu sagen.

So musste z. B. ein ehemaliger Vorstand für die bedarfswidrige Anmietung von Büroräumen auf Beschluss des OLG Hamm aus dem Jahre 2016 für 4,6 Mio. Euro Mietkosten aufkommen.

Sicherlich steigt der Bedarf der Versicherungssumme mit der Grösse des Unternehmens, für das Sie als Organ oder Beauftragte:r tätig sind.

In unseren Online-Tarifen können Sie mit ein paar Klicks Versicherungssummen von CHF 100'000 bis zu CHF 4'000'000 berechnen. Sofern Sie die 2-fache Maximierung im Prämienrechner auswählen, steht Ihnen die doppelte Versicherungssumme zur Verfügung. Damit können Sie für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres bis zu CHF 8'000'000 online absichern.

Höhere Versicherungssummen gerne individuell

Bei Bedarf kann Ihnen unsere Kundenbetreuung von exali individuell auch höhere Versicherungssummen anbieten. Um für Ihre persönliche Situation die beste Lösung zu finden, wenden Sie sich bitte an unser Expertenteam. Diese erreichen Sie telefonisch unter +41 (0) 58 255 60 00 oder per E-Mail unter info@exali.ch.

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