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Consulting-Haftpflicht
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Professioneller Nachweis Ihrer Versicherung
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FAQ zum laufenden Versicherungsvertrag der Consulting-Haftpflicht
Mindestvertragslaufzeit
Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn es wurde abweichend als Ablauf bzw. Verlängerungstermin der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem laufenden Jahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls den abweichenden Verlängerungstermin bestimmen Sie selbst im Online-Rechner. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.
Reguläre Kündigung des Vertrages
Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.
Sonderkündigungsrecht
Neben dem oben beschriebenen ordentlichen Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles und der Abwicklung zu kündigen. Darüber hinaus kann der Vertrag aufgrund eines Tätigkeitswegfalls (z. B. Wechsel in ein Angestelltenverhältnis bei Freiberufler:innen/Selbständigen oder Betriebsaufgabe) gekündigt werden. Die ggf. zu viel bezahlte Prämie erhalten Sie in diesen Fällen zurück.
Ihr Team von exali.ch
Wir von exali.ch sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten. Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Das exali.ch-Team betreut Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und gibt Ihnen die nötige Hilfestellung per Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter 058 255 60 00. Bei uns landen nicht Sie in einem anonymen Callcenter!
Servicebereich „Mein exali“
Darüber hinaus können Sie unseren Kundenbereich „Mein exali“ nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen z.B. der Bankverbindung oder der Adresse mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen wie das Erstellen von Versicherungsbestätigungen in deutscher oder englischer Sprache, die Upgrade-Funktion oder die Einrichtung der eigenen Profilseite zum Media-Haftpflicht-Siegel runden den Servicebereich ab.
Versicherer MARKEL
Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des Versicherungsunternehmens
Markel Insurance SE
Schweizer Zweigniederlassung
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
Telefax: 058 255 60 99
www.markel.ch
info@markel.ch
Ihr Team von exali.ch
Wir von exali.ch sind in erster Linie Ihr Ansprechpartner in allen Vertragsangelegenheiten. Angefangen von Fragen zum Versicherungsumfang bis hin zur Schadenmeldung. Unsere Betreuung hört nicht mit dem Online-Antrag auf, sondern fängt dort an. Das exali.ch-Team betreut Sie gerne, beantwortet Ihre Fragen und gibt Ihnen die nötige Hilfestellung per Mail oder auch detailliert und persönlich am Telefon unter 058 255 60 00. Bei uns landen nicht Sie in einem anonymen Callcenter!
Servicebereich „Mein exali“
Darüber hinaus können Sie unseren Kundenbereich „Mein exali“ nutzen, um uns schnell und unkompliziert Änderungen z.B. der Bankverbindung oder der Adresse mitzuteilen. Zusätzliche Funktionen wie das Erstellen von Versicherungsbestätigungen in deutscher oder englischer Sprache, die Upgrade-Funktion oder die Einrichtung der eigenen Profilseite zum Media-Haftpflicht-Siegel runden den Servicebereich ab.
Versicherer MARKEL
Zusätzlich haben Sie natürlich auch die Möglichkeit, sich direkt an den Versicherer zu wenden. Wir bitten Sie jedoch im Schadenfall, wenn möglich, zuerst mit uns Kontakt aufzunehmen.
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
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Bahnhofstrasse 100
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Telefax: 058 255 60 99
www.markel.ch
info@markel.ch
Der Vertrag verlängert sich stillschweigend um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird. Zur Verlängerung erhalten Sie automatisch eine Information per E-Mail, dass die Verlängerungspolice und die Prämienrechnung für das nächste Versicherungsjahr abgerufen werden können.
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Schaden oder Ansprüche bitte SOFORT exali.ch oder dem Versicherer melden, denn eventuell kann der Schaden mit Hilfe des Versicherers sofort abgewendet oder minimiert werden. Hierzu die Kontaktdaten:
exali.ch - Das Versicherungsportal
für Medienberufe und AgenturenFranz-Kobinger-Str. 9
D-86157 Augsburg
Telefon: 058 255 60 00 (9:00 Uhr bis 18:00 Uhr)
Telefax: 058 255 60 40
E-Mail: schaden@exali.chDownload Schadenmeldung: Schadenmeldung CH exali Markel
Markel Insurance SE, München
Schweizer Zweigniederlassung Zürich
Limmatquai 4
8001 Zürich
Postadresse des VersicherungsunternehmensMarkel Insurance SE
Telefon: 058 255 60 50
Schweizer Zweigniederlassung
Bahnhofstrasse 100
8001 Zürich
Telefax: 058 255 60 99
E-Mail: schaden@markel.ch - Jede Korrespondenz zum Schaden bitte direkt an exali.ch oder den Versicherer weiterleiten.
- Ruhe bewahren und sich nicht auf schnelle und unbedachte (vom Geschädigten diktierte) Aktionen einlassen.
- Bitte keine voreiligen Zusagen, Anerkenntnisse oder Zugeständnisse machen.
- Bitte keine Zahlungen leisten oder selbst auf Ansprüche verzichten.
- Dem Versicherer möglichst jede Art von Korrespondenz und Unterlagen zum konkreten Auftrag (Verträge, Rechnungen, Pflichten-/Lastenhefte usw.) im Vorfeld der Schadenbearbeitung zur Verfügung stellen.
Der Existenzgründer-Tarif bzw. Start-up-Tarif wird für zwei Versicherungsjahre gewährt. Danach fällt der Rabatt automatisch weg. Somit können Sie den Rabatt 24 Monate nutzen. Sollten Sie im Online-Antrag den Ablauf bzw. Verlängerungstermin auf den 01.01. eines Jahres gelegt haben, gilt der Rabatt für das erste laufende Jahr und das darauf folgende zweite Versicherungsjahr.
Im Rahmen Ihrer Jahresmeldung in Ihrem Kundenbereich Mein exali können Sie auch höhere Umsätze bis CHF 5'000'000 angeben. Erst wenn Ihr Jahresnettoumsatz die Schwelle von CHF 5'000'000 übersteigt, wird die Prämie im Verhältnis angepasst. Je nach Höhe der Umsatzsteigerung wird gegebenenfalls ein zusätzlicher Volumen-Nachlass gewährt.
Hinweise dazu:
- Der Umsatz wird nur zum jeweiligen Verlängerungstermin (= Hauptfälligkeit) über die sogenannte exali.ch Online-Jahresmeldung (Änderungsmeldung) abgefragt.
- Sollten Sie während des Versicherungsjahres die Schwelle überschreiten, müssen Sie dies nicht dem Versicherer melden.
- Eine Anpassung der Prämie erfolgt nur für die neue Versicherungsperiode. Eine Nachberechnung der Prämie für das abgelaufene Versicherungsjahr, wie bei anderen Versicherern üblich, erfolgt nicht.
Am schnellsten und einfachsten können Sie Änderungen Ihrer Stammdaten selbst im Kundenbereich Mein exali vornehmen. Der Kundenbereich Mein exali ist EV-SSL-verschlüsselt. Alternativ können Sie uns die Änderungen auch per E-Mail an info@exali.ch mitteilen.
Nein, solche Änderungen sind nur nach Aufforderung durch den Versicherer bekanntzugeben. Hierzu erhalten Sie einmal pro Jahr zusammen mit der Vertragsverlängerung der Consulting-Haftpflicht eine E-Mail mit der Bitte um Erledigung bzw. Durchführung der Online-Jahresmeldung (Änderungsanzeige). Durch die Beantwortung der Fragen, die Sie bereits aus dem Online-Rechner kennen, können Änderungen des versicherten Risikos mit wenigen Klicks erfasst werden. Sie sind nicht verpflichtet, andere Informationen als die, nach denen gefragt wird, mitzuteilen.
Da die Consulting-Haftpflicht nach dem Prinzip der offenen Berufsbilddeckung aufgebaut ist, sind grundsätzlich alle Ihre Tätigkeiten als Unternehmensberater:in und Personalberater:in versichert, ohne diese abschliessend aufzuzählen. Zusätzlich können Sie zur Klarstellung bei Antragstellung bis zu 9 Tätigkeitsbereiche angeben, die auch in die Police übernommen werden.
Die im Laufe des Jahres neu hinzugekommenen Tätigkeiten sind daher ohne Meldung mitversichert, sofern sie unter die in den Consulting-Haftpflicht-Bedingungen genannte Offene Deckung und nicht unter einen der definierten Ausschlüsse fallen. Bitte beachten Sie, dass auch überschneidende Tätigkeiten im IT-Bereich oder als Medienagentur mitversichert sind.
Hinweis:
Wenn Sie sich jedoch nicht sicher sind, ob ein neu hinzukommendes Risiko ebenfalls mitversichert ist, können Sie uns gerne kontaktieren.
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