Cyber-Versicherung

Gerichtsstand und anwendbares Recht der Cyber-Versicherung

Anwendbares Recht

Dem Cyber-Versicherungsvertrag liegt Schweizer Recht zugrunde.

Vertragssprache

Die Vertragssprache des Cyber-Versicherungsvertrags ist deutsch. Ebenso erfolgt jede Kommunikation zwischen Ihnen und dem Versicherer bzw. exali als Ihrer betreuenden Stelle in deutscher Sprache.

Gerichtsstand für Klagen gegen den Versicherer

Klagen gegen den Versicherer Markel können Sie bei dem Gericht an Ihrem Wohn- oder Geschäftssitz oder Ihrem gewöhnlichen Aufenthalt oder bei dem Gericht am Geschäftssitz der vertragsverwaltenden Niederlassung von Markel anhängig machen. Ergänzend zu diesen Bestimmungen gilt das schweizerische Bundesgesetz über den Versicherungsvertrag (VVG).

Gerichtsstand für Klagen des Versicherers

Für Klagen aus dem Versicherungsverhältnis gegen Sie ist das Gericht des Ortes zuständig, an dem Sie Ihren Wohn- oder Geschäftssitz oder in Ermangelung eines solchen Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.