Berufshaftpflicht

Sonstige Informationen zum Versicherungsumfang

Nachlass für Existenzgründer:innen und Startup-Unternehmen

Wir unterstützen Existenzgründer:innen, indem sie in den ersten 2 Versicherungsjahren einen Nachlass von 15 % auf die Versicherungsprämie erhalten. Dieser Nachlass entfällt automatisch zum Ablauf des zweiten Versicherungsjahres.

Bei Wahl der einheitlichen Hauptfälligkeit im 4. Schritt des Antrages wird der Existenzgründer-Nachlass nur auf das Rumpfjahr = 1. Versicherungsjahr (vom Versicherungsbeginn bis 31.12., also keine 12 Monate) und das komplette Folgejahr gewährt. Bei Wahl der individuellen Hauptfälligkeit (vorbelegt) erhalten Sie den Nachlass für zwei volle Jahre (= 24 Monate).

Definition Existenzgründer:in und Startup-Unternehmen

  • Unternehmen, bei denen die Firmengründung nicht länger als 12 Monate zurück liegt.
  • Freiberufler:innen und Selbständige, deren Aufnahme der Tätigkeit nicht länger als 12 Monate zurück liegt.

Selbstbeteiligungsregelungen in der Berufshaftpflicht für Dienstleister

Für Vermögensschäden, Sachschäden und Personenschäden besteht keine Selbstbeteiligung (Für einige Tätigkeiten mit höherem Risiko, beispielsweise technischer Redakteur, Clinical Research Organization, fällt ein Selbstbehalt an, der eigens ausgewiesen wird).

Bei Einschluss des Zusatzbausteins „Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Eigenschäden 10 % für vergebliche Aufwendungen.
Für den optionalen Zusatzbaustein „Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)“ beträgt die Selbstbeteiligung für Kosten und Mehrkosten CHF 1'000 je Schadenfall.

Pauschale Versicherungssummen

Bei der Berufshaftpflicht beträgt die pauschale Versicherungssumme für Personen- und Sachschäden mindestens CHF 2'000'000 (max. CHF 10'000'000). Bei pauschalen (im Ganzen zu wertenden) Versicherungssummen werden die Schadenleistungen für die einzelnen Schadensarten zusammengefasst. Das bedeutet, dass die maximale Schadenzahlung bei einem Schadenereignis auf die Höhe der ausgewiesenen Deckungssumme beschränkt ist und zwar unabhängig davon, ob ein Personen- oder Sachschaden vorliegt.

Maximierung der Versicherungssumme / Deckungssumme

Die Versicherungssummen der Berufshaftpflicht für Vermögensschäden, Personen- und Sachschäden stehen grundsätzlich je Schadenfall zur Verfügung. Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres wird auf das Dreifache der Versicherungssumme begrenzt (sogenannte 3-fache Maximierung).

Zur Erklärung ein Beispiel: Deckungssumme CHF 500'000 /3-fach maximiert:  Pro Schaden zahlt der Versicherer max. CHF 500'000 Schadenersatz. Für alle Schäden eines (Versicherungs-) Jahres zahlt er jedoch maximal CHF 1'500'000.

Weltweiter Versicherungsschutz

Es besteht weltweiter Versicherungsschutz mit folgender Ausnahmeregelung für die USA.

Für Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht uneingeschränkter Versicherungsschutz.

Für Personen-, Sach- und daraus resultierende Vermögensschäden, die vor Gerichten der USA geltend gemacht werden oder auf der Verletzung des Rechts dieser Staaten beruhen, besteht Versicherungsschutz nur in folgenden Fällen:

  • Bei der Teilnahme an oder der Durchführung von Geschäftsreisen;
  • bei der Teilnahme an Messen, Ausstellungen oder Veranstaltungen;
  • für indirekte Exporte* von Produkten oder Dienstleistungen in die USA.

* Ein indirekter Export liegt dann vor, wenn Produkte oder Dienstleistungen in die USA gelangt sind, ohne dass der:die Versicherungsnehmer:in oder mitversicherte Personen dies veranlasst haben.