Berufshaftpflicht

Vertragsinformationen: Ausgewählte Vertragsinhalte der Dienstleister-Haftpflicht

Die nachfolgenden Informationen geben Ihnen einen Überblick über wichtige Inhalte des Versicherungsvertrages bzw. der versicherten Tarif-Bausteine. Wir weisen Sie darauf hin, dass diese Informationen nicht abschliessend sind.

1. Art der angebotenen Haftpflichtversicherung

Es handelt sich um eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) mit zusätzlicher Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung (BHV). Man kann diese Versicherung auch als Berufshaftpflicht-Versicherung bezeichnen.

Die Vermögensschadenversicherung beinhaltet eine Vertrauensschaden-Versicherung und eine Eigenschaden-Versicherung. Diese versichern u.a. Schäden durch Unterschlagung, Untreue oder Betrug einer mitversicherten Person (angestellte oder freie Mitarbeiter:innen) bei Gelegenheit einer dienstlichen Tätigkeit sowie Reputationsschäden, die Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite und den Verlust schriftlicher Arbeitsdokumente.

Optionale Zusatzbausteine

Der Versicherungsumfang der Berufshaftpflicht kann optional um folgende Leistungen erweitert werden:

Versicherung von Eigenschäden durch einen Rücktritt des Auftraggebers oder der Auftraggeberin vom Auftrag/Projekt auf Werkvertragsbasis.

Versicherung der persönlichen Haftung (Aussenhaftung) für Pflichtverletzungen als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH).

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriff, DoS-Attacke, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie sonstigen Datenrechtsverletzungen. Z. B. Kosten im Zusammenhang mit der Wiederherstellung Ihrer IT-Systeme, der Beauftragung externer Computer-Forensik-Analystenteams oder spezialisierter Anwälte (inkl. strafrechtlicher Verteidigung) sowie Krisenmanagement & PR. Zudem sind die Mehrkosten zur schnellen Beseitigung einer Unterbrechung im Business abgedeckt.

Der Versicherungsschutz umfasst die Erfüllung begründeter und die Abwehr unbegründeter oder überhöhter Haftpflichtansprüche (sogenannter passiver Rechtsschutz).

2. Prämienberechnung

Die Versicherungsprämie wird auf Grundlage der im Online-Antrag auf der exali.ch Webseite gemachten Angaben ermittelt. Dabei wird bis zu einem Jahresnettoumsatz von CHF 3'000'000 eine Stückprämie für das jeweilige Umsatzband (z. B. CHF 50'000 bis CHF 100'000) angeboten. Näheres dazu finden Sie im Prämienrechner.

Die auf der Webseite dargestellten Prämien gelten unter der Voraussetzung, dass Sie die Fragen im Online-Antrag verneinen können.

3. Prämienzahlung

Überweisen Sie die Versicherungsprämie, wie in der Prämienrechnung ausgewiesen, jährlich auf das angegebene Konto.

4. Nichtzahlung der ersten Prämie

Wenn durch Ihr Verschulden (z. B. verspätete Überweisung) keine Erstprämie auf dem Konto eingegangen ist, hat der Versicherer das Recht vom Vertrag zurückzutreten.

5. Mindestvertragslaufzeit

Die Vertragslaufzeit beträgt mindestens ein Jahr, es sei denn, es wurde abweichend als Hauptfälligkeit der 01.01. eines Jahres gewählt (kann z. B. für die steuerliche Abgrenzung sinnvoll sein). In diesem Fall errechnet sich die Mindestlaufzeit aus dem Rumpfjahr (bis zum 01.01. des Folgejahres) plus 12 Monate. Den genauen Beginn und gegebenenfalls die abweichende Hauptfälligkeit bestimmen Sie selbst im Online-Antrag. Ihre Eingaben werden in der Online-Police entsprechend dokumentiert.

6. Versicherungsbeginn

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem von Ihnen im Antrag ausgewählten Datum um 00:00 Uhr MEZ (auch Samstag oder Sonntag). Voraussetzung dafür ist die negative Beantwortung der Antragsfragen. Im Online-Rechner können Sie eine Rückdatierung bis zu 3 Monate wählen oder den Beginn bis zu 12 Monate in die Zukunft legen.

7. Verlängerung und Kündigung des Vertrages

Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien (Versicherungsnehmer:in oder Versicherer) unter Einhaltung der Kündigungsfrist von einem Monat auf das Ende des Versicherungsjahres gekündigt wird.

8. Sonderkündigungsrecht

Neben dem unter Punkt 7. beschriebenen ordentlichem Kündigungsrecht zum Ablauf des Vertrages besteht ebenfalls die Möglichkeit, den Vertrag ausserordentlich nach Eintritt eines Schadenfalles zu kündigen.

Zudem haben Sie das Recht, bei einem Risikowegfall (z. B. Aufgabe der freiberuflichen Tätigkeit) die Versicherung ausserordentlich zu kündigen. Die ggf. zu viel bezahlten Prämien werden Ihnen in diesem Fall anteilig zurückerstattet.
Für eine vollständige Information bitten wir Sie, sich mit den Versicherungsbedingungen der Berufshaftpflicht (für Dienstleister) vertraut zu machen.