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Home / News&Stories / Wie erfüllen Onlineshops die Preisbekanntgabeverordnung?
Wie geben Onlineshops Preise rechtskonform an?

Wie erfüllen Onlineshops die Preisbekanntgabeverordnung?

Beitrag von Vivien GebhardtBeitrag von Vivien GebhardtVivien Gebhardt
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Donnerstag, 20. November 2025
Donnerstag, 20. November 2025
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Fehler bei Preisangaben sind einer der häufigsten Ursachen für Abmahnungen im Onlinehandel. Geregelt werden diese Angaben durch die Preisbekanntgabeverordnung. In diesem Artikel klären wir die wichtigsten Regeln und wie Sie die Anforderungen im Alltag sicher einhalten.

Artikelübersicht:

Was besagt die Preisbekanntgabeverordnung für Onlineshops?

Welche Pflichtangaben zum Preis müssen im Onlineshop stehen?

Wie müssen Händler den Gesamtpreis im Onlineshop angeben?

Wann ist eine Grundpreisangabe Pflicht?

Was gilt bei der Angabe von Versandkosten, Lieferkosten und Zusatzkosten?

Was gilt für Preisangaben in Werbung, Bannern und Preisvergleichen?

Welche Besonderheiten gelten bei Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy?

Welche Konsequenzen drohen bei Verstössen gegen die Preisbekanntgabeverordnung?

Wie können Shops ihre Preisangaben laufend aktuell halten?

Was deckt eine Berufshaftpflicht bei Preisangabefehlern ab?

Worauf müssen Onlineshops bei Preisangaben achten?

Was besagt die Preisbekanntgabeverordnung für Onlineshops?

Die Preisbekanntgabeverordnung (PBV) verpflichtet Betreiberinnen und Betreiber von Onlineshops, Preise gut sichtbar und eindeutig anzugeben. Das umfasst den Endpreis inklusive aller obligatorischen Kosten. Diese Regeln gelten für alle Waren und Dienstleistungen.

 

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Welche Pflichtangaben zum Preis müssen im Onlineshop stehen?

Onlineshops müssen alle Preisbestandteile vollständig und eindeutig ausweisen. Damit können Verbraucherinnen und Verbraucher sofort erkennen, welche Kosten beim Kauf entstehen. Kernbestandteile sind:

  • Gesamtpreis: Der Endpreis, den die Kundin oder der Kunde tatsächlich zahlt (einschliesslich aller Bestandteile wie Steuern und Gebühren).
  • Mehrwertsteuerhinweis: Die Mehrwertsteuer muss nicht explizit ausgewiesen werden, aber der Endpreis muss inklusive Mehrwertsteuer angegeben sein.
  • Versandkosten: Klar ersichtlicher Verweis auf die konkreten Versandkosten. Pauschale oder variable Kosten müssen nachvollziehbar erläutert sein.
  • Liefer- und Zusatzkosten: Kosten, die zusätzlich zum Produktpreis entstehen können, etwa für Sperrgut, Pfand oder Serviceleistungen.
  • Grundpreis: Pflicht bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, um den Preisvergleich zu erleichtern.
  • Preise bei wiederkehrenden Leistungen: Bei Dienstleistungen oder Produkten mit nutzungsabhängigen oder zeitbezogenen Preisen müssen Angaben pro Einheit erfolgen (zum Beispiel pro Kilowattstunde, Kubikmeter oder Monat).

Alle Angaben müssen leicht auffindbar sein und dürfen nicht erst im späteren Bestellprozess erscheinen. Shops sollten regelmässig prüfen, ob alle Preisbestandteile korrekt hinterlegt sind. Das wird vor allem wichtig, wenn das Sortiment häufig wechselt.

Tipp: Gerade bei Aktionen zu Black Friday oder Weihnachten geraten Preise schnell durcheinander. Damit Ihnen hier Ärger erspart bleibt, lesen Sie den Artikel Wie gestalten Sie saisonale Verkaufsaktionen rechtssicher?

Wie müssen Händler den Gesamtpreis im Onlineshop angeben?

Der Gesamtpreis muss auf den ersten Blick erkennbar sein. Er bezeichnet den Betrag, den die Kundin oder der Kunde am Ende tatsächlich bezahlt. Bestandteile wie Mehrwertsteuer, Gebühren oder notwendige Zuschläge sind inkludiert. Die Angabe darf daher nicht versteckt, verkürzt oder erst im Warenkorb sichtbar sein.

Wichtig ist ausserdem, dass der Gesamtpreis in unmittelbarer Nähe zum Produkt steht. Das gilt sowohl auf Produktdetailseiten als auch in Übersichtslisten, damit Interessierte die Preise vergleichen können, ohne weitere Seiten aufrufen zu müssen. Wer variable Preise anbietet, etwa abhängig von Menge oder Konfiguration, muss klar erläutern, wie sich der Gesamtpreis zusammensetzt oder ab welchem Punkt zusätzliche Kosten anfallen.

Wann ist eine Grundpreisangabe Pflicht?

Eine Grundpreisangabe ist immer dann erforderlich, wenn Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Sie ermöglicht, Preise unabhängig von Packungsgrössen miteinander zu vergleichen.

Die Angabe des Grundpreises erfolgt pro Einheit (etwa Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter). Wichtig ist, dass Onlinehändlerinnen und -händler die rechtlich korrekte Einheit verwenden und dass der Grundpreis automatisch aktualisiert wird, wenn sich Packungsgrössen oder Preise ändern.

Was gilt bei der Angabe von Versandkosten, Lieferkosten und Zusatzkosten?

Versandkosten und alle weiteren Kosten, die zusätzlich zum Produktpreis anfallen können, müssen klar erkennbar und eindeutig zugeordnet sein. Verbraucherinnen und Verbraucher sollen sofort verstehen, welche Gesamtkosten sie erwarten, ohne erst mehrere Seiten aufrufen zu müssen.

Verlinken Sie die Versandkosten in unmittelbarer Nähe zum Preis oder geben Sie den Betrag direkt an. Ein blosser Hinweis wie „zzgl. Versand“ reicht nur dann aus, wenn der Link zu einer klar strukturierten und leicht verständlichen Übersicht führt. Variable Versandkosten nach Gewicht, Lieferland oder Versanddienstleister müssen nachvollziehbar erläutert werden.

Neben den klassischen Versandkosten sind auch weitere mögliche Zusatzkosten korrekt auszuweisen, zum Beispiel:

  • Sperrgutzuschläge oder Speditionskosten
  • Pfandbeträge (zum Beispiel bei Getränken oder Batteriesystemen)
  • Service- oder Verpackungspauschalen
  • Entsorgungskosten, sofern gesetzlich erlaubt und klar geregelt

Diese Kosten dürfen nicht erst im Warenkorb oder am Ende des Bestellprozesses auftauchen.

Was gilt für Preisangaben in Werbung, Bannern und Preisvergleichen?

Sobald in Ihrer Werbung ein Preis erscheint, gelten die gleichen Grundsätze wie im Onlineshop. Ist eine direkte Angabe im Werbemittel technisch nicht möglich, muss zumindest ein klarer und gut sichtbarer Hinweis auf die vollständigen Preisangaben erfolgen. Der Link oder Verweis darf jedoch nicht versteckt oder unüblich platziert sein.

In Preisvergleichsportalen gilt: Die Angaben müssen mit denen im Shop übereinstimmen. Unterschiede zwischen Portalpreis und Shoppreis gehören zu den häufigsten Fehlern und können zu rechtlichen Konsequenzen führen. Deshalb sollten Händlerinnen und Händler regelmässig prüfen, ob Preisänderungen, Rabatte oder neue Versandregeln auf allen angebundenen Plattformen korrekt synchronisiert sind.

Welche Besonderheiten gelten bei Plattformen wie Amazon, eBay oder Etsy?

Beim Verkauf über Plattformen wie Amazon, eBay, Etsy oder ähnliche Marktplätze gelten die Vorgaben der Preisbekanntgabeverordnung genauso wie im eigenen Onlineshop. Die Herausforderung besteht darin, dass Betreiberinnen und Betreiber von Onlineshops nur eingeschränkten Einfluss auf Darstellung, Layout und technische Vorgaben der Plattform haben. Trotzdem bleibt die rechtliche Verantwortung bei Händlerinnen und Händlern selbst.

Plattformen stellen oft feste Eingabefelder bereit, über die Preis, Versandkosten oder Grundpreis hinterlegt werden. Diese müssen vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Das gilt auch dann, wenn die Darstellung später automatisch durch die Plattform generiert wird. Zudem sollten Sie regelmässig prüfen, ob alle Preisbestandteile auch wirklich sichtbar sind. Manche Plattformen kürzen Texte automatisch oder schieben Hinweise in weniger auffällige Bereiche. Fehlen dann Versandkosten oder der korrekte Grundpreis, kann das schnell zu Abmahnungen führen.

Welche Konsequenzen drohen bei Verstössen gegen die Preisbekanntgabeverordnung?

Fehlerhafte oder unvollständige Preisangaben können schnell rechtliche Folgen nach sich ziehen. Besonders häufig sind Verwaltungsstrafen, Verfahren nach UWG und Beanstandungen durch Konsumentenschutzverbände.

Wie können Shops ihre Preisangaben laufend aktuell halten?

Damit Preisangaben dauerhaft korrekt bleiben, sollten Onlineshops feste Routinen und klare Verantwortlichkeiten einführen. Daher hier ein paar praktische Massnahmen für den Alltag:

Regelmässige Preisprüfungen einplanen: Ein kurzer wöchentlicher oder monatlicher Check hilft, Fehler frühzeitig zu erkennen.

Verantwortlichkeiten klar festlegen: Eine Person im Team sollte für Preisangaben zuständig sein und Änderungen zentral dokumentieren.

Systemfunktionen nutzen: Automatische Grundpreisberechnung, Standardtexte oder feste Versandregeln reduzieren das Risiko manueller Fehler.

Änderungen testen: Nach einem Relaunch, Theme-Update oder neuen Plug-ins sollten Produkt- und Kategorieseiten auf korrekte Anzeige geprüft werden.

Sortimentswechsel beachten: Neue Grössen, Inhalte oder Verpackungen können Grundpreise beeinflussen. Achten Sie deshalb auch bei der Produktpflege auf korrekte Angaben.

Plattformen synchron halten: Wer zusätzlich auf Marktplätzen verkauft, sollte darauf achten, dass alle Preise nach Änderungen im eigenen Shop korrekt übertragen werden.

Mit diesen einfachen Routinen schaffen Shops eine verlässliche Grundlage, um Preisangaben langfristig korrekt zu halten.

Was deckt eine Berufshaftpflicht bei Preisangabefehlern ab?

Wenn Preisangaben unvollständig oder falsch sind, drohen rechtliche Konsequenzen. Die Webshop-Versicherung über exali ist in solchen Fällen an Ihrer Seite.

Der Versicherer prüft an Sie gerichtete Forderungen auf Ihre Berechtigung.  Unberechtigte oder überhöhte Ansprüche werden abgewehrt. Ist Ihnen tatsächlich ein Fehler unterlaufen, trägt der Versicherer die Schadensumme. So sorgen Sie mit der passenden Absicherung für mehr Sicherheit im Business-Alltag.

Worauf müssen Onlineshops bei Preisangaben achten?

Korrekte Preisangaben sind für Onlineshops unverzichtbar. Sie dienen nicht nur dazu, gesetzliche Vorgaben einzuhalten. Sie schaffen ausserdem Vertrauen bei Kundinnen und Kunden. Wenn Sie Kosten transparent darstellen und regelmässig prüfen, vermeidet Sie bereits viele typische Fallstricke der Preisbekanntgabeverordnung. Mit klaren Abläufen, automatisierten Funktionen und einem wachsamen Blick auf Änderungen bleibt der Shop dauerhaft rechtssicher aufgestellt.

Vivien Gebhardt
Autorenprofil
Vivien Gebhardt
Online-Redakteurin

Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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Vivien Gebhardt ist Onlineredakteurin bei exali. Hier erstellt sie Content zu Themen, die Selbständigen, Freiberuflern und Unternehmern unter den Nägeln brennen. Ihre Spezialgebiete sind Risiken im E-Commerce, Rechtsthemen und Schadenfälle, die bei exali versicherten Freelancern passiert sind.

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