Media-Haftpflicht

Versicherte Risiken der Media-Haftpflicht: Grafik, Film und Kunst

Berufshaftpflicht bietet Offene Berufsbilddeckung

Im Online-Rechner der Media-Haftpflicht können Sie bis zu fünf Tätigkeitsbereiche angeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in die Police übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Die Media-Haftpflicht ist nach dem Prinzip der „Offenen Berufsbilddeckung“ aufgebaut. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Medienagentur versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese in der Police einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

  • Entwurfs- und Entwicklungsarbeiten für Printprodukte jeder Art
  • Erstellung reproduktionsfähiger Vorlagen (Reinzeichnungen) inkl. Überprüfung des Andrucks
  • Beratung zu und Entwicklung von Firmen-CI´s (Corporate Identity), Logoentwicklung
  • Anfertigung von Bilddateien, Gemälden, Zeichnungen, Aquarellen und Drucken zur Bebilderung (Illustration) von Büchern, Zeitschriften, Schriftstücken und elektronischen Medien
  • Gestalten statischer oder bewegter Bilder für Image und Werbezwecke
  • Bildbearbeitung, Bildmontage, Erstellung von Slide-Shows und Multivisions-Shows
  • Kameraführung und Bildgestaltung bei der Produktion von Filmen
  • Beratung zu und Gestaltung und Umsetzung von Webtemplates und Webseiten
  • Visualisierung von Werbung und Marketingmassnahmen, insbesondere Konzeption, Vermarktungsstrategie, Produktplacement, Branding, Public Relations (PR)
  • Komposition von Gebrauchsmusik: Jingles, Werbespots, Telefonwarteschleifen, Filmmusik, Vertonung von Internetseiten
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflichtversicherung für Kreative und Medien-Agenturen ist.