Media-Haftpflicht

Beruflicher Schutz durch Media-Haftpflicht

Die Media-Haftpflicht schützt allgemein bei Schadenersatzforderungen Dritter (z. B. Auftraggeber:innen oder Kundschaft), wenn Sie als Kreative:r oder Medien-Agentur aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen für einen Personen-, Sach- oder Vermögensschaden verantwortlich gemacht werden.

Auch vertragliche Haftung versichert

Nach unseren Erfahrungen aus den letzten Jahren müssen gerade freiberufliche und selbständige Kreative haftungsverschärfende Regelungen in Verträgen der Auftraggeber:innen (z. B. Agenturen oder Verlage) akzeptieren. Diese haftungsverschärfenden Regelungen (z. B. Haftungsfreistellungen des:der Auftraggebenden) sind durch die speziell in unseren Versicherungsbedingungen vereinbarte Leistungserweiterung „Vertragliche Haftung“ versichert.

Durch die Absicherung der gesetzlichen und der vertraglichen Haftung schützt die Media-Haftpflicht sowohl Ihr Privatvermögen wie auch den:die Auftraggeber:in bei teuren Schadenersatzforderungen.

Die Kernleistungen der Media-Haftpflicht

  1. Prüfung von Ansprüchen
    Prüfen, ob und in welcher Höhe eine Verpflichtung des:der Kreativen oder der Agentur zum Schadenersatz besteht.
  2. Schadenersatz-Zahlung
    Bei begründetem Schadenersatzanspruch Zahlung des Schadens (bis zur vereinbarten Versicherungssumme abzüglich einer eventuell vereinbarten Selbstbeteiligung).
  3. Rechtsschutz-Funktion (passiver Rechtsschutz)
    Wenn nötig, übernimmt die Media-Haftpflicht auch die Kosten, wenn Sie sich gegen unberechtigte oder überhöhte Schadenersatzforderungen sowie Abmahnungen oder Unterlassungen zur Wehr setzen müssen. Dabei führt die Media-Haftpflicht für den:die Kreative:n oder die Agentur einen notwendigen Rechtsstreit im Schadenfall und übernimmt dafür alle anfallenden Verfahrenskosten (Anwalts-, Gerichts-, Gutachter-, Sachverständigen- und Zeugenkosten).
    Das bezieht sich auch auf ein mögliches Strafverfahren (Straf-Rechtsschutz), eine ungerechtfertigte Aufrechnung von Schadenforderungen mit Ihrer Vergütung (Vergütungs-Rechtsschutz) oder die Anfechtung Ihrer Honorare durch eine:n Insolvenzveralter:in (Insolvenzanfechtungs-Rechtsschutz).

  4. Unternehmerisches Risiko von Eigenschäden minimieren
    Durch die eingeschlossene Eigenschadenversicherung und die optionalen Zusatzbausteine Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC), Druckeigenschaden-Versicherung (DES), Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD) sowie D&O-Aussenhaftungsversicherung (D&O) reduziert die Media-Haftpflicht Ihr Risiko aus dem Business erheblich.

Weiterführende Informationen zur Media-Haftpflicht