Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für externe Datenschutzbeauftragte und EU-Datenschutzvertreter:innen

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in die Police übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Externe:r Datenschutzbeauftragte:r und EU-Datenschutzvertreter:in versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese in der Police einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele:

Versicherte Risiken als Externe:r Datenschutzbeauftragte:r

  • Beratung und Betreuung der Geschäftsführung eines Unternehmens in Datenschutzfragen
  • Überwachung der Datenverarbeitung und von Datenverarbeitungsprogrammen
  • Durchführen von Vorabkontrollen und Audits
  • Einweisung und Schulung von datenverarbeitendem Personal
  • Mitwirkung bei der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentation
  • Einrichten und Führen öffentlicher Verfahrensverzeichnisse
  • Beratung in allen technischen und organisatorischen Massnahmen zum Datenschutz
  • Bearbeitung von Auskunftsersuchen von Betroffenen
  • Unterstützung bei der datenschutzgerechten Ausgestaltung von Verträgen bei externer Auftragsdatenverarbeitung
  • Unterstützung bei der Gestaltung von datenschutzkonformen Formularen und Verträgen
  • Beratung und Betreuung der Geschäftsführung in Fragen der Erfüllung der gesetzlichen Pflichten
  • Informationsmittler für Aufsichtsbehörde und FSM e.V.
  • Überprüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Erfordernissen im Jugendschutz
  • Beratung und Schulung von internen Jugendschutzbeauftragten und Mitarbeitenden
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Externe Datenschutzbeauftragte ist.