Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Unternehmensberater:innen

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in die Police übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die genannten Tätigkeiten als Unternehmensberater:in sind pauschal versichert, ohne dass diese in der Police einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.

Versicherte Risiken als Unternehmensberater:in

  • Existenzgründung und Firmengründung, Umwandlung, Sanierung und Auflösung von Unternehmen, Finanzierung (Corporate Finance) und Fördermittel, Cash-flow-Beratung und Planung
  • Auslagerung (Outsourcing), Umstrukturierung, Kostensenkung, Rationalisierung, Einführung neuer Technologien, Risk-Management
  • Buchführung, Rechnungswesen und Controlling
  • Buchhaltungsdienstleistungen, z. B. Finanz-, Bilanz-, Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
  • Beratung in den Bereichen Marketing, Vertrieb und Merchandising; Aussenwirtschaftsberatung
  • Gutachterliche Beurteilung bestehender Betriebs- oder Marktverhältnisse (Marktanalyse)
  • Managementberatung u. a. in den Bereichen Strategie, Organisation, Leadership und Marketing
  • Strategieentwicklung, Strategieplanung und Umsetzung
  • Beschaffungs- und Einkaufsoptimierung, Logistikberatung, Organisationsdiagnose
  • Qualitätsmanagement, Umweltmanagement und Auditierung
  • Sicherheits- und Datenschutzberatung
  • Beratungen hinsichtlich der Energie-Einsparverordnung, sinnvoller Energieeinsparmassnahmen u. Ä. inkl. der Erstellung von Kosten-Nutzen-Analysen und Gutachten
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Consulting-Haftpflicht ist.