Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Projektleiter:innen und Projektmanager:innen

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in die Police übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Projektleiter:in, Projektmanager:in oder Qualitätsmanager:in versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese in der Police einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.

Versicherte Risiken als Interim Manager:in und Projekt Manager:in

  • Zeitlich befristete Übernahme von Management und Führungsaufgaben
  • Treffen von Entscheidungen für das Unternehmen
  • Management-Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Leitung eines Projektes (Definition, Auftrag, Planung, Durchführung, Kontrolle, Abschluss)
  • Integrationsmanagement, Inhalts- und Umfangsmanagement, Terminmanagement, Kostenmanagement
  • Qualitätsmanagement (z. B. TQM, EFQM), Beschaffungsmanagement, Risikomanagement, Personalmanagement (HR), Kommunikationsmanagement
  • Durchführung von Audits z. B. zur Bewertung von Prozessen hinsichtlich der Erfüllung von Anforderungen und Richtlinien
  • Planung und Steuerung von Testprozessen sowie Durchführung von Reviews
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Interim Manager:innen und Projektmanager:innen ist.