Consulting-Haftpflicht

Berufshaftpflicht für Trainer:innen und Dozenten

In der Consulting-Haftpflicht haben Sie die Möglichkeit, bis zu neun Tätigkeitsbereiche anzugeben. Diese Tätigkeitsbereiche mit den dazugehörigen Beispielen für versicherte Risiken werden deklaratorisch in die Police übernommen und sind damit verbindlich geregelt.

Bei der Consulting-Haftpflicht handelt es sich um eine All-Risk-Deckung. Das bedeutet: Die durch die nachfolgend genannten Tätigkeiten als Trainer:in und Coach versicherten Risiken sind pauschal versichert, ohne dass diese in der Police einzeln aufgezählt werden müssen. Daher handelt es sich bei den nachstehend genannten Risiken lediglich um Beispiele.

Versicherte Risiken als Trainer:in oder Coach

  • Planung und Durchführung von Schulungen und Seminaren, Weiterbildungs- und Qualifizierungsmassnahmen
  • Teamentwicklung, Organisationsentwicklung, Potenzialanalyse
  • Personalschulung, Coaching, Teamcoaching, Persönlichkeitscoaching, Workshops
  • Management Coaching, Videotraining
  • Gesundheitscoaching (z. B. Work-Life-Balance, Stressbewältigung, Entspannungstechniken)
  • Mediation, Wirtschaftsmediation, Moderation, Workshop Moderation
Die in den Beispielen aufgeführten Risiken werden insbesondere durch die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung abgedeckt, welche fester Bestandteil der Berufshaftpflicht für Trainer:innen und Coaches ist.