IT-Haftpflicht

Büro- und Betriebshaftpflichtversicherung (BHV) in der IT-Haftpflicht

In der IT-Haftpflicht ist als wichtige Ergänzung eine Büro- & Betriebshaftpflicht zur Absicherung von Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierenden Folgeschäden integriert. Bei der IT Betriebshaftpflicht handelt es sich ebenso wie bei der Vermögensschadenhaftpflicht um eine offene Berufsbilddeckung.

Büro- & Betriebshaftpflicht: Versicherungsumfang

Versichert sind Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Folgeschäden, die durch Fehler oder Mängel im Zusammenhang mit Ihrer Dienst- oder Werkleistung entstehen. Die Haftpflicht deckt auch Schäden ab, die durch Ihren Bürobetrieb oder die Leistungserbringung vor Ort beim Auftraggeber, auf Kundenterminen, auf Dienstreisen oder bei der Teilnahme an Messen entstehen. Versichert sind beispielsweise

  • Tätigkeitsschäden (Tätigkeiten an fremden Sachen)
  • Mietsachschäden (Beschädigung von gemieteten Räumlichkeiten)
  • Flugdrohnen bis zu 5 kg inkl. Kamera (im beruflichen Einsatz)
  • Obhutsschäden (gemietete, geleaste, gepachtete oder geliehene fremde Gegenstände bis zu 6 Monate)
  • übergreifende Feuerschäden
  • Schlüsselverlustschäden (fremde Schlüssel/Code-Karten)
  • Schäden aus der Umwelthaftung

Versicherungssummen und Selbstbeteiligung

Diese und viele weitere Personen- und Sachschäden sind durch die IT-Betriebshaftpflicht versichert. Dabei können Sie folgende Versicherungssummen wählen: pauschal CHF 2'000'000, CHF 3'000'000, CHF 5'000'000 oder CHF 10'000'000.

Die Versicherungssumme ist dabei 3-fach maximiert. Das bedeutet: Für alle Schadenfälle eines Versicherungsjahres steht die dreifache Summe für Schadenzahlungen zur Verfügung.

Die Selbstbeteiligung für Sachschäden beträgt CHF 250 je Schadenfall. Für Personenschäden gibt es keine Selbstbeteiligung.

Abwahl der Büro- & Betriebshaftpflicht

Die Büro- & Betriebshaftpflichtversicherung kann auch abgewählt werden. Wir empfehlen dies allerdings nur, wenn Sie bereits eine bestehende Betriebshaftpflicht (Vorversicherung) haben. Langfristig sollten Sie jedoch die Betriebshaftpflicht in die IT-Haftpflicht integrieren.