IT-Haftpflicht

Versicherungsumfang der IT-Haftpflicht

All-Risk-Deckung (weltweit)

Die IT-Haftpflicht ist nach dem „All-Risk-Prinzip“ aufgebaut und versichert allgemein die Haftungsrisiken von IT-Freischaffenden bzw. von IT- und Telekommunikationsunternehmen, ohne dass die einzelnen Risiken abschliessend in einem „Katalog“ aufgeführt werden müssen – und das weltweit (inkl. USA/Kanada).

Offene Berufsbilddeckung der IT-Haftpflicht

Da die versicherten IT- und TK-Tätigkeiten als offene Berufsbilddeckung formuliert sind, gibt es keine Einschränkungen des Versicherungsschutzes für neue IT- und TK-Tätigkeiten nach Versicherungsbeginn. So ist z. B. die Tätigkeit als externe:r Datenschutzbeauftragte:r mitversichert.

Tätigkeiten im Bereich Engineering (optionaler Baustein)

Die versicherten Tätigkeiten können optional um Engineering-Leistungen (Ingenieur-Dienstleistungen) wie z. B. Hardwareentwicklung im Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, technisches Zeichnen, Konstruktion, CAD, CAM, Begleitung der Inbetriebnahme oder technische Gutachten erweitert werden.

Vertragliche und öffentlich-rechtliche Haftung

Versichert sind neben der gesetzlichen Haftung auch Ansprüche aufgrund haftungsverschärfender Regelungen in Ihren IT-Verträgen sowie öffentlich-rechtliche Haftpflichtansprüche.

Verschuldensunabhängige Haftung

Versicherungsschutz besteht auch für Lieferungen und Leistungen (z. B. Provider-Dienstleistungen), für die Sie aufgrund von Service Level Agreements (SLA´s) verschuldensunabhängig haften.

Pauschaler Schadenersatz

Auch Schadenersatzforderungen, die ohne konkreten Schadennachweis aufgrund vertraglicher Vereinbarungen pauschal geltend gemacht werden, sind versichert.

Leistungsverzögerung

Schäden durch Verzögerung des IT-Projektes sind inklusive Gewinnausfall und vergeblicher Aufwendungen des Kunden versichert.

Rechtsverletzungen (z. B. Schutz-, Patent- und Urheberrechte)

Die Verletzung von Urheberrechten, Markenrechten, Lizenzrechten, Domainrechten sowie Namens- und Persönlichkeitsrechten sind ohne Auflagen versichert (auch in den USA/Kanada).

Neu: Auch die Verletzung von Patentrechten ist automatisch mit einer Versicherungssumme von bis zu CHF 100'000 abgesichert.
Mit dem optionalen „Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)“ kann die Versicherungssumme auf CHF 300'000 erhöht werden.

Abgeschlossene Projekte mitversichert (Vorumsätze)

Versicherungsschutz besteht auch für abgeschlossene Projekte. Das bedeutet: Schäden, die nach Beginn der Versicherung eintreten, sind auch dann versichert, wenn die Tätigkeiten, die zu dem Schaden geführt hat, davor erbracht wurden (ohne zeitliche Begrenzung).

Geheimhaltungspflichten (inkl. Vertragsstrafen)

Versichert sind Schadenersatzforderungen und Vertragstrafen aufgrund der Verletzung von Vertraulichkeits- und Geheimhaltungsvereinbarungen sowie Verstösse gegen Datenschutzvereinbarungen.

Wettbewerbsverletzungen und unlautere Werbung

Versicherungsschutz besteht auch für Ansprüche aufgrund von Verstössen gegen das Wettbewerbsrecht und Kartellrecht sowie aufgrund unlauterer Werbung.

Schäden durch Veröffentlichungsrisiken

Versichert sind auch Risiken durch die Veröffentlichung von eigenen Inhalten (z. B. auf der Firmenwebseite, in sozialen Medien oder auf Blogs).

Datenrechtsverletzungen und Cyber-Drittschäden

Versichert sind Schäden, die z. B. durch die unabsichtliche Weitergabe von Schadsoftware, die Verletzung von Datenschutzgesetzen wie der DSGVO sowie den Zugriff Dritter auf Daten bei der Internetnutzung (z. B. Informationspiraterie) verursacht werden.

Verzicht auf Erprobungsklausel

Kein Ausschluss von Sach- und Vermögensschäden durch Produkte oder Leistungen, die nicht ausreichend oder nicht dem „Stand der Technik“ entsprechend erprobt oder getestet wurden.

Flugdrohnen

Versicherungsschutz besteht im Rahmen der Betriebshaftpflicht auch für den Einsatz von Flugdrohnen für die Zwecke des Unternehmens (bis max. 5 kg inkl. Kamera).

Mitversicherung überschneidender Tätigkeiten

Tätigkeiten als Werbeagentur/Medienagentur sowie eine kaufmännische und betriebswirtschaftliche Unternehmensberatung sind prämienfrei mitversichert.

Straf-Rechtsschutz

Bei einem Schadenfall übernimmt der Versicherer auch die Anwalts- und Gerichtskosten für Ihre strafrechtliche Verteidigung.

Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Der Versicherer bietet Versicherungsschutz in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren (wegen eines Schadensereignisses, welches einen unter den Versicherungsschutz fallenden Haftpflichtanspruch zur Folge haben kann) für die Gerichtskosten sowie Kosten der Verteidigung.

Internet-Straf-Rechtsschutz

Der Versicherer übernimmt – unabhängig von einer möglichen Schadenersatzforderung eines Dritten – die gesetzlichen Kosten der Verteidigung für strafrechtliches Vergehen bei dessen Begehung das Internet als Medium genutzt wird.

Vergütungs-Rechtsschutz

Übernahme der gerichtlichen Kosten, wenn Sie sich gegen die ungerechtfertigte Aufrechnung eines Schadens mit Ihrer offenen Vergütung (Dienst- oder Werklohn) wehren müssen.

Besondere Eigenschaden-Versicherungen

Versichert sind z. B. Reputationsschäden (auch durch die Verbreitung von Fake News), der Verlust wichtiger schriftlicher Arbeitsdokumente sowie Kosten für Verluste der eigenen Domainnamensrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vertrauensschadenversicherung

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden, die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern. Dies gilt auch für sogenannte Social Engineering Schäden.

Assistance-Leistungen

Kostenübernahme für umfangreiche Assistance-Leistungen (Online-Forderungsmanagement, Online Rechtsservice, Trainings- und Präventionsmassnahmen zur Daten- und Cyber-Sicherheit).

 

Fünf frei wählbare Zusatzbausteine

1. Datenschutz- und Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-ErpressungComputermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

2. Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

Versichert sind u. a. ausstehende Honorare durch eine ausserordentliche Kündigung Ihres Dienstvertrages und Vertragsstrafen durch Verstösse gegen vertragliche Wettbewerbsverbote.

Erhöhung der Versicherungssumme für Patentrechtsverletzung auf CHF 300'000.
Ebenfalls abgesichert ist der Ausfall von Mitarbeitenden in Schlüsselpositionen, wie z. B. IT-Spezialisten, durch die Übernahme von Kosten für Personalberatung und Headhunter (sogenannte Key Man Absicherung). Zudem verlängert der Zusatzbaustein die Nachhaftung wegen der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit auf 10 Jahre.

3. Tätigkeiten im Bereich Engineering (ENG)

Die optionale Engineering-Versicherung (ENG) erweitert den Versicherungsschutz um den Tätigkeitsbereich Engineering (Ingenieurdienstleistungen). Versichert sind beratende und unterstützende Ingenieurstätigkeiten.

Dazu gehören beispielsweise die Hard- und Softwareentwicklung im Maschinen- und Anlagenbereich, Maschinen- und Anlagentests, das Qualitätsmanagement oder die Entwicklung von Embedded Software.

4. Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Versichert sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (auch eigene Honorare bzw. Werklohn) bei einem berechtigten Rücktritt eine:r Ihrer Auftraggeber:innen vom laufenden Projekt auf Werkvertragsbasis, inklusive Prüfung der Rechtmässigkeit des Rücktritts im Rahmen des Passiven Rechtsschutzes.

5. D&O-Aussenhaftungsversicherung/Geschäftsführerhaftpflicht (D&O)

Auf Wunsch können Sie sich als Geschäftsführer:in einer Kapitalgesellschaft auch gegen die persönliche Haftung (Aussenhaftung als Organ) bei Pflichtverletzungen absichern.
Neu: Jetzt auch interne Datenschutzbeauftragte mitversichert.