IT-Haftpflicht

Eigenschadenversicherung in der IT-Haftpflicht

Die IT-Haftpflicht versichert neben Fremdschäden (= Drittschäden) zudem bestimmte Schäden, die Sie selbst erleiden (sogenannte Eigenschäden). Diese sind:

Reputationsschäden

Sofern im Zusammenhang mit einem versicherten Schadenfall ein Reputationsschaden droht, zahlt Ihnen der Versicherer die Kosten einer PR-Beratung, um den eigenen Schaden zu verhindern oder so gering wie möglich zu halten. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (Fake News) durch Dritte.

Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite

Wurde durch eine:n Hacker:in die eigene Webseite verändert oder blockiert, trägt der Versicherer die notwendigen Kosten, um die Beeinträchtigung rückgängig zu machen.

Verlust von schriftlichen Arbeitsdokumenten

Versicherungsschutz besteht für die Wiederbeschaffung verloren gegangener schriftlicher (auch elektronischer) Arbeitsdokumente, welche Sie zur Auftragserledigung benötigen.

Domain-Rechtsschutz

Versicherungsschutz besteht für Kosten für durch Dritte verursachte Verluste der eigenen Domainnamenrechte bzw. der Verfügungsgewalt über die eigene Homepage.

Vermögenseigenschadenversicherung durch Arbeitnehmer:innen

Versicherungsschutz besteht auch für Vermögensschäden, die Sie infolge eines fahrlässig begangenen Verstosses durch Ihre Arbeitnehmer:innen und freien Mitarbeiter:innen bei Ausübung der versicherten Tätigkeit erlitten haben.

Vertrauensschadenversicherung

Darüber hinaus versichert die IT-Haftpflichtversicherung auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter:innen und den Betrug durch Dritte.

Vertrauensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen

Versicherungsschutz besteht, wenn Sie aufgrund von Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung durch eigene Mitarbeiter:innen einen finanziellen Schaden erleiden.

Betrugsversicherung/Social Engineering

Versicherungsschutz besteht für Vermögensschäden (zum Beispiel vermeidbare Mehraufwendungen), die durch Betrug und Urkundenfälschung Dritter in der Absicht verursacht werden, sich rechtswidrig zu bereichern.

Versicherungsschutz besteht darüber hinaus, wenn durch arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter irrtümliche Zahlungstransaktionen oder Lieferungen von Waren oder Dienstleistungen durchgeführt werden (sog. Social Engineering Schaden).

Frei wählbare Zusatzbausteine:

Im Rahmen der folgenden optionalen Zusatzbausteine kann die Eigenschadenversicherung auf Wunsch zusätzlich erweitert werden.

Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung (DCD)

Versichert sind Eigenschäden im Zusammenhang mit Hacker-Angriffen, DoS-Attacken, Cyber-Erpressung, Computermissbrauch, Diebstahl von Datenträgern oder Geräten sowie einer sonstigen Datenrechtsverletzung.

Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV)

Versichert sind Eigenschäden in Folge einer ausserordentlichen Kündigung des Projektvertrages/Dienstvertrages und Vertragsstrafen bei unabsichtlichen Verstössen gegen Wettbewerbsverbote sowie die Erhöhung der Versicherungssumme für Patentrechtsverletzungen auf CHF 300'000 pro Versicherungsfall- und -jahr. Zudem ist im Rahmen einer Key Man Absicherung der Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen, insbesondere von IT-Spezialisten, abgesichert.

Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC)

Über diesen Zusatzbaustein sind Ihre vergeblichen Sach- und Personalaufwendungen (inkl. eigener Honorare) bei einem berechtigten Rücktritt des:der Auftraggebenden von einem Werkvertrag abgesichert. Dazu gehört auch die Prüfung der Wirksamkeit des Rücktritts im Rahmen des passiven Rechtsschutzes.