IT-Haftpflicht

IT-Haftpflicht: Versicherte Personen

Die Höhe der Prämie zur IT-Haftpflicht ist unabhängig von der Firmierung oder von der Anzahl der Mitarbeiter:innen.

Folgende Personen sind automatisch mitversichert:

  • Mitglieder der Geschäftsführung des Versicherungsnehmers
  • angestellte Mitarbeiter:innen, Auszubildende, Volontariats- und Praktikumsabsolvierende sowie Werkstudierende
  • freie Mitarbeiter:innen (natürliche Personen), soweit diese im Namen und Auftrag des Versicherten tätig sind
  • ehrenamtliche Helfer:innen und geringfügig Beschäftigte
  • Anteilsinhaber:innen, Kommanditisten, Gesellschafter:innen, Aufsichtsräte und Beiräte, soweit diese eine versicherte Tätigkeit im Namen und Auftrag des Versicherungsnehmers ausüben
  • in den Betrieb eingegliederte Mitarbeiter:innen von Zeitarbeitsunternehmen
  • Tochtergesellschaften, Zweigstellen und Niederlassungen des:der Versicherungsnehmenden im Inland sowie in Liechtenstein und weiteren Ländern soweit diese weiteren Länder in der Versicherungspolice ausdrücklich benannt sind.

Vergabe an Subunternehmer:innen

Versicherungsschutz besteht auch, wenn Sie für bestimmte Tätigkeiten Subunternehmer:innen beauftragen.

Die persönliche Haftpflicht des Subunternehmens ist jedoch nicht versichert. Das bedeutet: Der Versicherer hat die Möglichkeit, den:die Subunternehmer:in nach der Schadenabwicklung in Regress zu nehmen.

Tätigkeiten der Geschäftsführung ausserhalb der Gesellschaft

Versicherungsschutz besteht auch für versicherte Tätigkeiten, die von dem:der Geschäftsführer:in der Gesellschaft als mitversicherte Person im eigenen Namen ausserhalb der Gesellschaft ausgeübt werden.

Arbeitsgemeinschaften und Joint Ventures

Versicherungsschutz besteht auch für die Teilnahme an Arbeitsgemeinschaften (ARGE) und Joint Ventures, selbst wenn sich der Haftpflichtanspruch gegen die Arbeitsgemeinschaft oder das Joint Venture selbst richtet.