IT-Haftpflicht

Vorteile der IT-Haftpflicht bei Eigenschäden

Schadenbeispiele für versicherte Eigenschäden

Schadenbeispiel 1:
Vergebliche Aufwendungen durch Rücktritt des Auftraggebers

Der:die Auftraggeber:in tritt vom Werkvertrag zurück, nachdem Sie über mehrere Monate vergeblich versucht haben, ein Warenwirtschaftssystem bei Ihrer Kundschaft zu implementieren.

Versicherungsschutz: Die optionale Leistungserweiterung Rücktritt des Auftraggebers vom Projektvertrag (RPC) zahlt die entstandenen eigenen vergeblichen Material- und Personalkosten (bei Freishaffenden auch den eigenen Werklohn).

Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.

Schadenbeispiel 2:
Eigenschaden durch ausserordentliche Kündigung des Dienstvertrags

Drei Wochen nach Projektbeginn wird Ihr Dienstvertrag ohne Vorankündigung ausserordentlich gekündigt. Dabei wird die im Projektvertrag vereinbarte Kündigungsfrist von zwei Wochen nicht eingehalten.

Versicherungsschutz: Die optionale Leistungserweiterung Zusatzschutz für Projektverträge (ZPV) erstattet das vereinbarte Honorar vom Zeitpunkt der ausserordentlichen Kündigung bis zu dem Tag, an dem die ordentliche Kündigung wirksam geworden wäre (in diesem Fall 14 Tage).

Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt CHF 25'000.

Schadenbeispiel 3:
Vertragsstrafe durch fahrlässigen Wettbewerbsverstoss

Im Projektvertrag haben Sie eine Wettbewerbsklausel vom Projektvermittler akzeptiert, nach der Sie für die Dauer von 12 Monaten nach Projektende nicht für die Endkundschaft tätig werden dürfen. Sie beginnen ein neues Projekt, ohne zu wissen, dass die neue Kundschaft eine 100 prozentige Tochter Ihrer bisherigen Kundschaft war. Der Projektvermittler fordert wegen Vertragsbruch  CHF 15'000 Vertragsstrafe.

Versicherungsschutz: Die optionale Leistungserweiterung Zusatzschutz für Projektverträge erstattet die Vertragsstrafe in Höhe von CHF 15'000, sofern der Wettbewerbsverstoss nicht vorsätzlich begangen wurde. Erstattet werden auch Vertragsstrafen wegen Verstössen gegen Geheimhaltungs-, Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen.

Die Versicherungssumme je Schadenfall beträgt CHF 25'000.

Schadenbeispiel 4:
Eigenschaden durch Veränderung der eigenen Webseite

Durch einen Hackerangriff oder eine DoS-Attacke wird Ihre eigene Webseite verändert oder blockiert.

Versicherungsschutz: Die IT-Haftpflicht übernimmt die notwendigen Kosten für die Beseitigung der Veränderung oder Blockade der Webseite.

Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.

Schadenbeispiel 5:
Eigenschaden durch Unterschlagung eines Mitarbeiters oder einer Mitarbeiterin

Ihr:e Mitarbeiter:in hat Spielschulden und überweist sich aus Verzweiflung über Monate hinweg Geld vom Geschäftskonto auf das private Konto.

Versicherungsschutz: Die IT-Haftpflicht erstattet derartige Eigenschäden (Betrug, Untreue oder Unterschlagung durch mitversicherte Personen) bis zu einer Versicherungssumme von CHF 300'000.

Schadenbeispiel 6:
Eigenschaden durch Fehlüberweisungen und Rechnungsfehler

Durch einen dummen Zahlendreher überweist Ihr:e Mitarbeiter:in Gelder auf ein falsches Konto.

Versicherungsschutz: Die Fehlüberweisung ist nicht mehr zu korrigieren. Der:die Empfänger:in des Geldes ist insolvent. Der Versicherer übernimmt den finanziellen Schaden, der durch die Fehlüberweisung entstanden ist.

Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.

Schadenbeispiel 7:
Straf-Rechtsschutz

Im Zusammenhang mit einer Anspruchsstellung aufgrund eines Datenschutzverstosses werden Sie auch strafrechtlich belangt.

Versicherungsschutz: Sofern ein Strafverfahren im Zusammenhang mit einem möglichen Schadenfall steht, übernimmt die IT-Haftpflicht auch Ihre anfallenden Gerichtskosten und die Verteidigung.

Die Versicherungssumme beträgt CHF 300'000 je Schadenfall.

Schadenbeispiel 8:
Vergütungs-Rechtsschutz

Bei einem IT-Projekt will der:die Auftraggeber:in offensichtlich die letzte Rate nicht zahlen. Er:sie begründet dies mit einem angeblichen Schadenfall und verrechnet diese Schadenersatzforderungen mit Ihrer offenen Rechnung (sogenannte Aufrechnung).

Versicherungsschutz: Die IT-Haftpflicht übernimmt die Prozesskosten (Anwalts-, Gerichts-, Sachverständigen- und Zeugenkosten) für die gerichtliche Durchsetzung dieser fälligen und unstreitigen Honorar- oder Werklohnforderung.

Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 300'000 je Versicherungsfall.

Schadenbeispiel 9:
Persönlicher Anspruch gegen Geschäftsführer:innen einer GmbH

Ihnen wird vorgeworfen, dass Teile einer entwickelten Software die Urheberrechte eines Dritten verletzen. Der:die Urheber:in klagt daraufhin einen persönlichen Anspruch gegen Sie als Geschäftsführer:in der GmbH ein. Er:sie begründet dies mit der Pflichtverletzung, die Sie als Geschäftsführer:in (d. h. als Organ der GmbH) begangen haben.

Versicherungsschutz: Die optionale Leistungserweiterung D&O-Aussenhaftungsversicherung für Geschäftsführerübernimmt Vermögensschäden, die aus einer organschaftlichen Tätigkeit (z. B. als Geschäftsführer:in einer GmbH) entstehen. Versichert sind auch die Abwehrkosten, wenn Sie sich gegen ungerechtfertigte Ansprüche zur Wehr setzen müssen (passiver Rechtsschutz).

Die Entschädigungsgrenze beträgt CHF 100'000 je Versicherungsfall.

Schadenbeispiel 10:
Eigenschaden durch Datenschutzrechtsverletzungen, Hackerangriffe und sonstige Internetkriminalität

Für Kundschaft hosten Sie auf einem Server-Cluster Ihre eCommerce-Anwendungen wie z. B. Webshops. Durch eine Sicherheitslücke erhalten Hacker:innen Zugriff auf die Webseiten. Sie stellen dies fest, als Sie aufgrund von Performance-Problemen der Server den Einsatz von Hackertools in den Apache Logfiles erkennen.

Versicherungsschutz: Der Versicherer übernimmt mit der optionalen Leistungserweiterung Datenschutz- & Cyber-Eigenschaden-Deckung die Kosten für eine professionelle forensische Untersuchung, welche Webseiten vom Hack betroffen sind und ob und welche Daten (ggf. auch Kontodaten der Webshops) ausgespäht wurden. Sollte es in diesem Zusammenhang auch zu Schadenersatzforderungen der Kunden und Kundinnen kommen, sind diese ebenfalls versichert. Genauso wie notwendige Kreditüberwachungsmassnahmen, sofern Kreditkarten-Daten gestohlen wurden.

Die Entschädigungsgrenze liegt je nach gewählter Versicherungssumme des Bausteins zwischen CHF 50'000 und CHF 150'000 je Versicherungsfall.

Hinweis: Die in den Beispielen 1 bis 10 dargestellten Eigenschäden sind in aller Regel durch eine herkömmliche IT-Betriebshaftpflicht nicht versichert.