IT-Haftpflicht

Zusatzschutz Projektverträge (ZPV)

Zur Absicherung von Risiken aus IT Projektverträgen (Dienstverträgen) mit Ihren Auftraggebenden hat exali.ch den Versicherungsschutz der IT-Haftpflicht erweitert. Versichert sind durch den „Zusatzschutz für Projektverträge“:

1. Wettbewerbsrecht

Versicherungsschutz besteht für vertraglich vereinbarte Wettbewerbsverbote mit Auftraggebenden oder Projektvermittlern (auch wenn diese Vereinbarungen Vertragsstrafen beinhalten). Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal CHF 25'000 je Versicherungsfall und -jahr.

Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.

2. Verletzung von Patentrechten

Der Versicherer erweitert den im Rahmen der Vermögensschadenhaftpflicht gewährten Versicherungsschutz für Patentrechtsverletzungen von CHF 100'000 je Versicherungsfall und -jahr auf CHF 300'000.

Im Rahmen der Entschädigungsgrenze sind der Schadenersatz wie auch die bei der Abwehr des Anspruches entstehenden notwendigen aussergerichtlichen und gerichtlichen Kosten versichert.

3. Ausfall von Mitarbeitern in Schlüsselpositionen (Key Man Absicherung)

Gerade bei kleineren IT-Unternehmen ist die wirtschaftliche Existenz sehr eng mit einigen wenigen Know-how-Trägern verbunden. Ein Ausfall eines:einer dieser Mitarbeiter:innen kann schnell zu einer ernsthaften finanziellen Bedrohung werden. Daher sind durch den „Zusatzschutz für Projektverträge“ auch Eigenschäden durch den Ausfall von Mitarbeitenden, insbesondere von IT-Spezialisten in Schlüsselpositionen (sogenannte Key Man Absicherung), versichert.

Ein versicherter Ausfall eines:einer Schlüsselmitarbeitenden liegt unter folgenden Umständen vor:

  • Wirksame ausserordentliche und fristlose Kündigung durch die versicherte Gesellschaft aufgrund massiven beruflichen Fehlverhaltens des:der Mitarbeitenden
  • Arbeitsunfähigkeit des:der Mitarbeitenden, die ärztlich bescheinigt länger als 6 Monate andauert
  • Tod des:der Mitarbeitenden

Der Versicherer ersetzt nach vorheriger Absprache notwendige Kosten im Zusammenhang mit der Nachbesetzung der Position. Dazu gehören beispielsweise Headhunter-Kosten, Kosten für die externe Kommunikation oder Personalmehrkosten, die durch den Einsatz externer Fachkräfte entstehen.

4. Ausserordentliche Kündigung des Dienstvertrages

Im Rahmen des  „Zusatzschutzes für Projektverträge“ sind auch Honoraransprüche bei einer ausserordentlichen (fristlosen) Kündigung, sofern eine ordentliche Kündigungsfrist von den Parteien vertraglich vereinbart wurde, mitversichert. Es werden die Honoraransprüche erstattet, auf die der:die Versicherungsnehmer:in ohne die ausgesprochene ausserordentliche Kündigung Anspruch gehabt hätte.

Die Erstattung wird für die Dauer der vereinbarten ordentlichen Kündigungsfrist vom Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung an gerechnet, längstens jedoch bis zu dem Zeitpunkt des ursprünglich vereinbarten Projektendes.

Hinweis: Im Ergebnis werden Sie bei einer ausserordentlichen Kündigung so gestellt, als wäre Ihr Dienstvertrag ordentlich, sprich fristgerecht, gekündigt worden.

Voraussetzung für eine Versicherungsleistung ist,

  • dass der Zeitpunkt des Versicherungsbeginns oder des Einschlusses des Zusatzbausteins vor dem Zeitpunkt der Unterzeichnung des Projektvertrages liegt;
  • dass es sich um eine wirksame ausserordentliche Kündigung handelt;
  • dass die Kündigung nicht auf vorsätzlich oder grob fahrlässig fehlerhafter Einschätzung der vorhandenen technischen, logistischen, finanziellen oder personellen Ressourcen beruht;
  • dass sich der Versicherungsnehmer nach Erhalt der ausserordentlichen Kündigung um eine adäquate Tätigkeit und Vergütung bemüht;
  • dass dem:die Versicherungsnehmer:in zustehende Rückgriffsansprüche an den Versicherer abgetreten werden.

Der Versicherer übernimmt auch die Kosten für die Prüfung der Wirksamkeit der ausserordentlichen Kündigung, soweit diese in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu der zu erwartenden Versicherungsleistung stehen.

Die Deckungssumme für diesen Zusatzbaustein liegt bei CHF 25'000 je Schadenfall. Es besteht ein Selbstbehalt in Höhe von 15 Prozent, mindestens jedoch CHF 250.

Versicherungsschutz besteht ausschliesslich für Projekte, die nach Versicherungsbeginn bzw. nach Einschluss dieses Zusatzbausteins geschlossen wurden.

5. Erweiterung der Nachhaftung wegen Aufgabe der versicherten Tätigkeit

In der IT-Haftpflicht sind im Rahmen der Bedingungen alle Schäden versichert, die während der Vertragslaufzeit eintreten. Wenn Sie den Versicherungsvertrag wegen der dauerhaften Aufgabe der Tätigkeit als Freiberufler:in/Selbständige:r kündigen, so erweitert der Zusatzbaustein den Versicherungsschutz auch für Schadenfälle, die nach Beendigung des Vertrages eintreten, von 5 auf 10 Jahre.