IT-Haftpflicht

Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (VSH) in der IT-Haftpflicht

Der Grundbaustein der IT-Haftpflicht von exali ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung (kurz VSH). Berufliche Fehler führen bei IT-, Engineering- und Telekommunikations-Projekten häufig zu Vermögensnachteilen – sprich Vermögensschäden – bei einem Dritten. Dies kann beispielsweise Kundschaft oder Auftraggeber:innen sein. Daher spielt die Absicherung von sogenannten „reinen“ oder „echten“ Vermögensschäden bei der IT-Haftpflicht eine zentrale Rolle.

Definition: Ein Vermögensschaden ist ein Schaden, der weder Personenschaden (Tötung, Verletzung des Körpers oder Schädigung der Gesundheit von Menschen) noch Sachschaden (Beschädigung, Verderben, Vernichtung oder Abhandenkommen von Sachen, insbesondere von Geld und geldwerten Zeichen) ist, noch sich aus solch einem Schaden herleitet. Auch der Verlust, die Veränderung oder Blockade elektronischer Daten gilt als Vermögensschaden.

Offene Berufsbilddeckung in der Vermögensschadenhaftpflicht

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist als „Offene Berufsbilddeckung“ konzipiert. Hierdurch sind alle Tätigkeiten und die damit verbundenen beruflichen Haftungsrisiken im Einsatzbereich IT, Engineering und Telekommunikation ohne abschliessende Aufzählung versichert. Einschränkungen ergeben sich lediglich durch die Ausschlüsse in den Versicherungsbedingungen.

Hier einige Schadenbeispiele der Vermögensschadenhaftpflicht:

  • Programmierfehler bei der Erstellung einer Abrechnungssoftware
  • Umsatzausfall der Kundschaft aufgrund einer Fehlfunktion im Bestellformular
  • Abmahnung und Schadenersatzforderung durch Urheberrechtsverletzungen
  • Mehrkosten des Kunden durch fehlerhafte IT-Beratung
  • Schaden durch Weitergabe virenbehafteter Dateien
  • Schaden durch fehlerhaftes Datenbank-Update
  • Datenverlust durch fehlerhafte Datensicherung
  • versehentliches Löschen von Kundendaten
  • Schaden durch fehlerhafte Konfiguration einer VoIP-Anlage
  • Regressansprüche aufgrund einer gehackten Software (Sicherheitslücke)

Eigenschadenversicherung

Neben der Schädigung eines Dritten (z. B. Kundschaft oder Auftraggeber:innen) sind durch die Vermögensschadenhaftpflicht auch bestimmte eigene Schäden versichert:

  • Kosten einer externen PR-Beratung bei einem drohenden oder bereits eingetretenen Reputationsschaden durch einen Schadenfall. Dies gilt auch im Falle der Verbreitung öffentlicher Falschinformationen (sogenannte Fake News) durch Dritte
  • Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite (z. B. Hackerschaden)
  • Wiederbeschaffung verlorener, eigener, schriftlicher (auch elektronischer) Dokumente zur Auftragserledigung
  • Kosten bei einem durch Dritte verursachten Verlust der eigenen Domain (Domain-Rechtsschutz)

Alle Eigenschadenbestandteile der Vermögensschadenhaftpflicht finden Sie im entsprechenden Abschnitt Eigenschadenversicherung.

Vertrauensschadenversicherung

Durch die Vermögensschadenhaftpflicht sind auch bestimmte vorsätzliche Schäden durch eigene Mitarbeiter und der Betrug durch Dritte versichert.

  • Vermögensschäden durch eigene Mitarbeiter:innen (z. B. Griff in die Firmenkasse, Fehl- und Doppelüberweisungen, Nichtbeachtung von Skonti sowie Schreib-, Rechen- und Eingabefehler bei der Rechnungserstellung)
  • Mehraufwendungen durch Betrug und Urkundenfälschung durch Dritte in Absicht, sich rechtswidrig zu bereichern
  • Versicherungsschutz besteht auch für die arglistige Täuschung eigener Mitarbeiter, durch die irrtümlich Zahlungstransaktionen o. ä. veranlasst werden (sog. Social Engineering Schaden bzw. Fake President Trick)